Hallo,
nach meinen bishergen "Recherchen" kann ich als Teileigentümer bei einer Teilungsversteigerung mitbieten.
Bei dem Termin müssen 10% des Kaufpreis sichergestellt sein.
Wie verhält es sich mit der restlichen "Gesamtsumme" ? Würde hier ggf. mein Anteil angerechnet oder müsste ich erst zwecks Verteilung den kompletten anteiligen Kaufpreis "vorstrecken" ?
-Danke & Greetz-
-- Editiert von SDVB am 05.04.2008 22:21:39
Teilungsversteigerung - Wie verhält es sich mit der restlichen "Gesamtsumme"?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo, SDVB!
Du kannst als Miteigentümer mit bieten, das ist richtig.
Eine Teilungsversteigerung entspricht einer Zwangsversteigerung, bei der das gesamte Objekt unter den Hammer kommt.
Richtig ist auch, dass 10% des Verkehrswertes vorzuweisen sind.
Ist das Objekt noch belastet?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Bist du sicher, dass die Aktion finanzierbar wäre?
Bestehen Unterhaltsansprüche, gegen dich?
Lieben Gruß!
-- Editiert von ARTiger am 06.04.2008 20:42:09
Hallo,
Danke erstmal für die Antwort.
Unterhaltsansprüche bestehen keine. Eigentumsanteil hab ich zu 60% und das Objekt wurde über getrennte Darlehen finanziert.
Die bestehenden Belastungen werden in etwa dem Verkehrswert entsprechen.
Natürlich ist die Teilungsversteigerung der ungünstigste Weg, jedoch ist eine anderweitge, möglichst kurzfristige Lösung für den bestehenden "Rosenkrieg" nicht in Aussicht.
Werden die entstehenden Gerichts- und Gutachterkosten hierbei halbiert oder muß der Antragsteller die Kosten übernehmen ?
Greetz
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