Hallo,
ich bewohne ein Haus das noch im Miteigentum meines seit 2002 geschiedenen Ehemannes ist. Ich erhalte keinen Unterhalt für mich oder meine Kinder, die ebenfalls bei mit leben. Die Nutzung des Hauses wurde mir gerichtl. zugewiesen. Ich habe bisher sämtliche Raten für den Abtrag allein gezahlt und kann das jetzt nicht mehr, da kein Einkaommen - nur kleines Restvermögen, dass ich sicherheitshalber für Lebenshaltungskosten in den kommenden Monaten verwenden will - bis ich wieder Arbeit habe.
Ich beabsichtige ab kommenden Monat die Raten einfach nicht mehr zu zahlen und möchte eine Teilungsversteigerung beantragen.
Was wird die Bank tun, wenn ich die Raten nicht zahle? Muss ich damit gleichzeitig einen Insolvenzantrag stellen? Kann ich einfach die Teilungsversteigerung beatragen, ein - zwei Raten aussetzen, mir eine Mietwohnung nehmen und dann erst mal abwarten? Wenn dann versteigert wurde - habe ich dann nur für meinen Anteil der Restschulden aufzukommen? (Das Haus wird mit hohem Verlust versteigert werden - auch ein jetziger Verkauf, dem mein Mann ohnehin nicht zustimmt - würde auch einen Verlust bringen).
Mein Ziel ist, Haus loswerden und nach Möglichkeit Insolvenz und Sozialamt zu vermeiden.
Danke im Voraus für eine Rückantwort.
Grüße Nell
Teilungsversteigerung - Was wird die Bank tun, wenn ich die Raten nicht zahle?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Nell,
ich glaube nicht, dass es klug wäre, die Raten einfach nicht mehr zu bezahlen. Die Banken sind mit Zwangsversteigerungen sehr schnell ! Geh zu einer Beratungsstelle und informiere dich, welche Möglichkeiten du hast.
Ich könnte mir vorstellen, dass dein EX für die Schuldentilgung ebenfalls herangezogen wird. Den Kreditvertrag habt ihr ja vermutlich gemeinsam unterschrieben. ? Wer steht im Grundbuch ? Alle Beide ?
Warum muss dein EX keine Schuldentilgung leisten ?
Wieso zahlt er keinen Unterhalt ?
Noch viele offene Fragen !
Letztendlich wirst du einen Anwalt wegen Unterhaltsforderungen benötigen. Wenn ihr aber möglichst wenig dafür bezahlen wollt, dann versucht das Haus zuvor zu verkaufen oder ähnliches, da dieses sonst ggf. zum Streitwert gehört ! Eine Teilversteigerung würde ich nicht machen. Entweder ganz oder gar nicht !
Gruß
Ursus
@Ursus
Nell meinte nicht Teilversteigerung, sondern Teilungsversteigerung. Das ist eine Versteigerung beim Amtsgericht bei der das
g a n z e Grundstück zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft versteigert wird.
Und jetzt?
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