Teilungsversteigerung in Rahmen einer Ehescheidung
Ist eine Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft
Folgendes habe ich recherchiert:
Ein Eigentümer, in meinem Fall mein Ex-Mann, stellt den Antrag beim zuständigen Amtsgericht.
Folgende Fragen habe ich zur Teilungsversteigerung:
• Wer trägt die Kosten der Auslagen?
• Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
• Gibt es für mich die Möglichkeit bei laufendem Verfahren (mach Antragsstellung meines Ex-Mannes) die Möglichkeit den Immobilienanteil von mein Ex zu erwerben?
• Kann ich die Teilungsversteigerung verhindern?
• Kann ich die Teilungsversteigerung verzögern?
• Habe ich als Miteigentümer ein sog. Vorkaufsrecht?
• Kann ich die Immobilie zum sog. Mindestgebot vor der Versteigerung erwerben?
Ich würde die Immobilie gerne in mein Alleineigentum behalten.
Teilungsversteigerung in Rahmen einer Ehescheidung
20. Dezember 2022
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Frage vom 20. Dezember 2022 | 07:32
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 2x hilfreich)
Teilungsversteigerung in Rahmen einer Ehescheidung
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 08:01
Von
Status: Master (4148 Beiträge, 668x hilfreich)
Die Kosten werden vom Verkaufserlös getragen.ZitatWer trägt die Kosten der Auslagen? :
Die Kosten werden vom Verkaufserlös getragen.ZitatWer trägt die Kosten des Verfahrens? :
Nein.ZitatGibt es für mich die Möglichkeit bei laufendem Verfahren (mach Antragsstellung meines Ex-Mannes) die Möglichkeit den Immobilienanteil von mein Ex zu erwerben? :
Nein.ZitatKann ich die Teilungsversteigerung verhindern? :
Grundsätzlich ja bei Vorliegen gewichtiger Gründe wie z.B. kleine Kinder im Haus. Wenn ich mich recht erinnere, aber max 5 Jahre. Danach wird versteigert.ZitatKann ich die Teilungsversteigerung verzögern? :
Nein.ZitatHabe ich als Miteigentümer ein sog. Vorkaufsrecht? :
Nein.ZitatKann ich die Immobilie zum sog. Mindestgebot vor der Versteigerung erwerben? :
#2
Antwort vom 20. Dezember 2022 | 08:58
Von
Status: Unbeschreiblich (36313 Beiträge, 13528x hilfreich)
Die Möglichkeit, den Immo-Teil des Ex zu erwerben, den gibt es eigentlich immer. Man muss sich nur einigen, und dann kann der Ex den Antrag bei Gericht zurück nahmen. Oder aber, die Ehefrau bietet in der Versteigerung mit.
wirdwerden
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