Teilungsversteigerung in Rahmen einer Ehescheidung

20. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2023 11:28:31
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)
Teilungsversteigerung in Rahmen einer Ehescheidung




Teilungsversteigerung in Rahmen einer Ehescheidung

Ist eine Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft

Folgendes habe ich recherchiert:
Ein Eigentümer, in meinem Fall mein Ex-Mann, stellt den Antrag beim zuständigen Amtsgericht.


Folgende Fragen habe ich zur Teilungsversteigerung:
• Wer trägt die Kosten der Auslagen?
• Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
• Gibt es für mich die Möglichkeit bei laufendem Verfahren (mach Antragsstellung meines Ex-Mannes) die Möglichkeit den Immobilienanteil von mein Ex zu erwerben?
• Kann ich die Teilungsversteigerung verhindern?
• Kann ich die Teilungsversteigerung verzögern?
• Habe ich als Miteigentümer ein sog. Vorkaufsrecht?
• Kann ich die Immobilie zum sog. Mindestgebot vor der Versteigerung erwerben?


Ich würde die Immobilie gerne in mein Alleineigentum behalten.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von 123Lucy):
Wer trägt die Kosten der Auslagen?
Die Kosten werden vom Verkaufserlös getragen.

Zitat (von 123Lucy):
Wer trägt die Kosten des Verfahrens?
Die Kosten werden vom Verkaufserlös getragen.

Zitat (von 123Lucy):
Gibt es für mich die Möglichkeit bei laufendem Verfahren (mach Antragsstellung meines Ex-Mannes) die Möglichkeit den Immobilienanteil von mein Ex zu erwerben?
Nein.

Zitat (von 123Lucy):
Kann ich die Teilungsversteigerung verhindern?
Nein.

Zitat (von 123Lucy):
Kann ich die Teilungsversteigerung verzögern?
Grundsätzlich ja bei Vorliegen gewichtiger Gründe wie z.B. kleine Kinder im Haus. Wenn ich mich recht erinnere, aber max 5 Jahre. Danach wird versteigert.

Zitat (von 123Lucy):
Habe ich als Miteigentümer ein sog. Vorkaufsrecht?
Nein.

Zitat (von 123Lucy):
Kann ich die Immobilie zum sog. Mindestgebot vor der Versteigerung erwerben?
Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Die Möglichkeit, den Immo-Teil des Ex zu erwerben, den gibt es eigentlich immer. Man muss sich nur einigen, und dann kann der Ex den Antrag bei Gericht zurück nahmen. Oder aber, die Ehefrau bietet in der Versteigerung mit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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