Thema Unterhalt bei eventuellen neuem Heiraten

12. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
TommyDD
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)
Thema Unterhalt bei eventuellen neuem Heiraten

Hallo zusammen,

ich war verheiratet und bin mittlerweile ein paar Jahre geschieden.
Ich habe 2 Kinder, die dauerhaft bei meiner Ex-Frau leben.
Das Sorgerecht haben wir dennoch noch beide zusammen.

Unterhalt konnte ich aus Mangel an höherem Verdienst keinen selbst zahlen, die Unterhaltsvorschuss Kasse trat ein.

Meine Kids sind geboren 2006 + 2008.
(Ich glaube, die Laufzeit von 6 Jahren, in denen diese Kasse an meine Ex-Frau /die Kids maximal zahlt, ist erreicht)

Ich habe eine neue Lebensgefährtin. Seit 3 Jahren und 4 Monaten.

Bei dem Gedanken an eine mögliche Heirat, bekomme ich unsichere Gefühle...
Ich habe nämlich Angst, dass meine Freundin, dann Frau, so richtig Fett zur Kasse gebeten wird, weil sie gut verdient, obwohl sie ja nicht die Mutter meiner Kinder ist.
Und das will ich ihr nicht antun - da muss es doch Begrenzungen geben...

Ich selbst, bin aktuell in einer schulischen Vollzeitausbildung bis Mitte 2016. (d.h. kein Einkommen - außer aktuell Erhalt von Meister-Bafög)

Meine Freundin, dann also irgendwann Frau, ist Dr. und verdient recht gut. Sie bekommt bei Steuerklasse 1, ausgezahlt (netto) 2680 EUR. Bei Steuerklasse 3, wären es ca. netto 3.100 EUR.

Angenommen, weil wir darüber mal sprachen, wir würden heiraten.

Was ändert sich das, und wie verhält es sich in Bezug auf Unterhaltszahlungen, monatlicher Eigenbedarf Beitrag usw.
Was wäre dann mit meinem Meister Bafög ?
Was wäre noch zu beachten ?

Danke für Unterstützung.

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-- Editiert TommyDD am 12.09.2014 17:24

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Tommy,

in § 1601 BGB heißt es...

quote:<hr size=1 noshade>Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. <hr size=1 noshade>

Ist Deine Zukünftige mit Deinen Kindern in gerader Linie verwandt? Nein! Also muss sie auch keinen Unterhalt für Deine Kinder leisten.

Wegen des gemeinsamen Wirtschaftens könnte Dein SB abgesenkt werden. So etwa bis auf 800€.

Mit dem Meister-BAföG wirst Du da aber auch noch nicht liegen.

Es ist halt so, dass Du weiterhin finanziell nicht für Deine Kinder wirst aufkommen können. Wollen wir hoffen, dass die Mutter über ausreichend Einkommen verfügt.

Nur so aus Interesse, planst Du mit Deiner neuen Frau weitere Kinder zu zeugen?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TommyDD
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Nero,
danke für Deine ausführliche Erklärung.

Nein, genau, meine Freundin, dann Frau, ist nicht mit meinen Kindern in irgendeiner Form verwandt.
Daher muss sie keinen Unterhalt, quasi, für mich, zahlen.
Das klingt schon mal gut.

Mein Selbstbehalt (SB) wird definitiv oder nur ggf., je nach Amt/Gericht, gesenkt ???

"Wollen wir hoffen, dass die Mutter über ausreichend Einkommen verfügt."
Meine Ex-Frau versorgt/betreut die Jungs, sie ist, meines Wissens, deshalb aktuell nicht berufstätig.
Das würde nun was für mich bedeuten, sollte ich heiraten ???

Und nein, ein Kind, mit meiner "neuen" Frau ist nicht gewollt.



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-- Editiert TommyDD am 12.09.2014 19:54

-- Editiert TommyDD am 12.09.2014 19:55

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo!

quote:
Mein Selbstbehalt (SB) wird definitiv oder nur ggf., je nach Amt/Gericht, gesenkt ???


Nicht definitiv. Sollte die Gegenseite auf Unterhalt klagen, könnte das von einem Familiengericht beschlossen werden.

Wie muss ich mir das denn mit dem MeisterBAfög vorstellen? Du hast schon einer erste Ausbildung und setzt jetzt noch den Meister drauf? Dann wärst Du anschließend leistungsfähig?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TommyDD
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

Ah - nicht automatisch SB Reduzierung - Ok.

Meister BaföG für
3 jährige Ausbildung zum Staatlich Anerkannten Erzieher

Bin gelernter Bürokaufmann und möchte mehr in den Bereich Pädagogik gehen - mehr hin zu Arbeiten mit und für Menschen !

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Ihre neue Ehefrau wäre Ihnen gegenüber Unterhaltspflichtig. Insofern könnte Ihr Selbstbehalt von jedem Einkommen bis auf ein Taschengeld zusammengeschrumpft werden.

Ihre Ex-Ehefrau lebt - so verstehe ich das - von Hartz IV. Das Jugendamt stockt dabei für die Kinder auf. Die Aufstockungsbeträge des Jugendamtes laufen für Sie als Schulden auf, die Sie ohnehin irgendwan zurück zahlen müssen.

Ihre Situation ist alltäglich. Der Staat hat Mechanismen in das Recht eingepflegt, immer möglichst wenig bezahlen zu müssen und sich das Geld nach Möglichkeit auch vom eigentlich Zahlungspflichtigen zurück zu holen.



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Für Zeiten, in denen ein Unterhaltspflichtiger nicht leistungsfähig war, muss er auch keinen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Hier laufen in der Regel keine Schulden auf.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TommyDD
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

altona01:

Genau das hatte mir auch mal jemand gesagt, als ich Panik hatte, den ganzen Unterhaltsvorschuss irgendwann als Art Schulden, zurückzahlen zu müssen.
Er meinte, wenn du keine Knete hattest, und deshalb der Unterhaltsvorschuss einspringt, musst Du das auch nicht zurückzahlen.
Ich müsste nur zurückzahlen, wenn ich gelogen hätte
(sprich, das Geld monatlich eigentlich für Unterhalt hätte, aber halt nur dann !)

Welche Informationen sind nun rechtlich Fakt ?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TommyDD
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 8x hilfreich)

ich danke Dir sehr !

"Ihre neue Ehefrau wäre Ihnen gegenüber Unterhaltspflichtig. Insofern könnte Ihr Selbstbehalt von jedem Einkommen bis auf ein Taschengeld zusammengeschrumpft werden."

Kann mir jemand das mal in einfachen Worten erklären ?
Was hieße das für meine Freundin, dann Frau genau ?

Danke !

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-- Editiert TommyDD am 13.09.2014 11:13

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

ich möchte noch mal kurz etwas zur Rückzahlung des UV anmerken.

Der TS gibt an, dass er gelernter Bürokaufmann ist und nun in den bereich Erziehung "umschult". Wenn er schon vor Eintritt der Unterhaltspflicht und vor Beginn des UV Bürokaufmann war, laufen sehr wohl Schulden auf.

Das wäre dann eine Zweitausbildung.

Wenn der TS das geklärt haben möchte, soll er bitte mal seine Vita aufzeigen.

Zu der Aussage von Blaki... bis auf ein Taschengeld wird das nicht zusammengestrichen. Lt. Leitlinien um bis zu 20%. Also c.a. SB 800€

Tommy, wenn Du allen Scherereien aus dem Weg gehen willst, dann zahl irgendwie den Mindestunterhalt für die beiden Kinder. Das wären zur Zeit 544€ für beide zusammen.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

quote:
Bin gelernter Bürokaufmann und möchte mehr in den Bereich Pädagogik gehen - mehr hin zu Arbeiten mit und für Menschen !

Aha, hauptsache man(n) kann sich selbst verwirklichen; die Allgemeinheit zahlt. :sad:

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