Bei der Scheidung (vor 2 Monaten) haben wir uns vor Gericht auf die Unterhaltshöhe geeinigt (Vergleich in Güteverhandlung).
Handelt es sich dabei um einen Titel?
Jetzt hat mein Ex-Mann lediglich KU und keinen EU überwiesen. Auf Nachfrage kam keine Antwort von ihm (er redet nichts mehr mit mir und ignoriert meine Mails). Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Wie funktioniert eine Pfändung? Brauche ich dazu einen RA oder kann ich das alleine machen? Wer trägt die anfallenden Kosten?
Muss ich das im aktuellen Monat machen oder kann ich es auch später für mehrere Monate rückwirkend machen?
Titel - Pfändung
9. Juli 2006
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Frage vom 9. Juli 2006 | 18:24
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel - Pfändung
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#1
Antwort vom 10. Juli 2006 | 13:59
Von
Status: Lehrling (1185 Beiträge, 497x hilfreich)
nein, es handelt sich bei einem Vergleich nicht um einen Titel.
Du solltest überlegen, ob Dein Ex evtl. Anlass zur Aussetzung der Zahlung hat (?).
Hat sich Deine Situation geändert?
Hast Du mehr Einkommen als zuvor?
Evtl. einen festen Partner, den Du ihm verschwiegen hast?
#2
Antwort vom 10. Juli 2006 | 14:06
Von
Status: Lehrling (1979 Beiträge, 110x hilfreich)
§ 127 a BGB
....
Gerichtlicher Vergleich
Die notarielle Beurkundung wird bei einem gerichtlichen Vergleich durch die Aufnahme der Erklärungen in ein nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung errichtetes Protokoll ersetzt...
auch aus einem gerichtlicher Vergleich lässt es sich prima vollstrecken... so er denn für vollstreckbar erklärt wurde...
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