Titel Unterhalt

18. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
makkay
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Titel Unterhalt

Hallo, ich war heute beim Jugendamt zu einem Unterschriftstermin...nachdem die vom JA zickig geworden sind- hatte ich den mitgeteilt, dass ich es beim Notar machen lasse. Welche Möglichkeiten hab ich beim Notar (Verpflichtungserklärung ?, Unterhaltsurkunde? ...Dauer ? )...kann ich dieses Schreiben auch auf 2 Jahre begrenzen lassen, damit dann nach 2 Jahren neu berechnet wird ?

gruß makkay

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 390x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Geht das denn überhaupt ?

Wenn die KM einen Beistand beim JA hat ,und dort den Titel einfordert ,kann der KV doch nicht einfach zum Notar .

Oder ist das auch eine Möglichkeit ?

LG

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#3
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Mhh....das hieße man(n) geht zum Notar macht dort aus ,wo er am besten heile raus kommt und schickt das dann lächelnt zum JA ohne sich mit diesen Torfköpfen vom JA abzugeben ??
Kann die Urkunde dann nicht angefochten werden ,wenn denen nicht passt was drin steht ??(oder wird das nach Streitwert berechnet ,ob es sich lohnt die Differenz einzuklagen ? )
Das wäre doch mal ne tolle Alternative für alle die sich von denen nicht ständig schickanieren lassen wollen !

Danke für die Info

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@Dori23:

Ich glaube, so einfach ist das dann nicht.

Was ist denn ein Notar?

In erster Linie Anwalt, aber wie ich es verstanden habe mit der besonderen Ausstattung, dass er auch zwei Mandanten vertreten und Verträge beurkunden darf.
Die Voraussetzung also für den Deal mit dem Notar ist, dass sich die Zwei mit ihrem Anliegen einig sind und dann machen die nen Vertrag - beurkundet.

Wenn nun einer der Beiden da hin latscht und sich was ausarbeiten lässt, was dem Anderen so garnicht passt, dann glaube ich, war der Weg bestenfalls eine Tag füllende Beschäftigung und kaum mehr.

LG

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wusste doch ,das da was faul ist !
Schade eigentlich !

Denn zum JA kannst du auch ohne KM und einen Titel erstellen !

Hat wohl beides sein für und wieder !

LG

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#7
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@warum:

Das ist schon richtig (mit dem Halbwissen und mit deiner Antwort!), aber wozu geht man dann erst zum JA und dann zum Notar?
Irgendetwas hat ja wohl nicht gepasst und dann?
Welcher Titel wäre denn nun der rechtmäßige?
Man kann ja schlecht mit zwei von denen herum laufen, oder?
Oder holt man sich beim Notar die Schuldanerkenntnis und die vom JA müssen das dann so hin nehmen?

LG





-- Editiert von ARTiger am 18.12.2007 18:31:41

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#9
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ARTiger
Na ,der Titel gilt ,den du untertschrieben hast !
Man ist ja nicht so blöde und unterschreibt beim JA das ,was nicht gepasst hat und geht DANN zum Notar !
Oder wie meinst du das ?

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

Das Jugendamt könnte auch die Festsetzung im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren beim Amtsgericht beantragen:

http://www.justiz.sachsen.de/media/Antrag_Unterhaltsfestsetzung.pdf

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#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)
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#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

So richtig schlau bin ich daraus auch nicht geworden .
War doch schon klar das ein Titel unterschrieben werden muss ,bzw etwas vollstreckbares ,sonst wird es eingeklagt !
Aber mehr kann ich daraus nicht entnehmen .

Beantwortet nicht die Frage ,ob der KV einfach zum Notar gehen kann und seinen eigenen Titel erstellen kann ,obwohl die KM einen Beistand beim JA eingerichtet hat und diese vom KV erwarten das er dort einen Titel unterschreibt ! (war das jetzt zu kompliziert ??)
:)
LG

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#13
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

Also, ich muss ehrlich sagen, einen Titel über Kindesunterhalt, ausgestellt von einem Notar, habe ich noch nie gesehen, was aber nichts heissen muß. Ein Notar kann vollstreckbare Urkunden ausstellen, das ist klar.....aber über Kindesunterhalt...bereinigtes Nettoeinkommen feststellen...
Vor allem wird er vermutlich ordentliche Gebühren hierfür verlangen.

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#14
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Ich weiss ja bisher noch nicht wieso makkay so wütend aus dem JA raus ist, aber ich kann mir vorstellen, dass es um die Pfändungklausel geht :???:

quote:
Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss finanziell leistungsfähig sein. Die Feststellung der Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall schwierig sein, so dass immer fachkundiger Rat eingeholt werden sollte. In der Regel empfiehlt es sich, eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung des Vater beim Notar oder Jugendamt beurkunden zu lassen. Im Konfliktfall kann der allein sorgeberechtigte bzw. betreuende Elternteil die Höhe des Unterhaltsanspruchs gerichtlich klären lassen. So bekommt er einen "vollstreckbaren Titel" (z. B. Urkunde/Urteil), so dass er bei Nichtzahlung auch pfänden lassen kann.


http://www.landkreis-verden.de/index.cfm?content=http://www.landkreis-verden.de/gesundheit/kinder/unterhalt.cfm

Darum ging es doch auch in dem alten Thread und um die Frage, wie sinnig der Gang zum Notar dann überhaupt ist?

Wenn KM und JA sich einig sind und die Möglichkeit der Pfändung wohl den bedeutendste Teil des Titels darstellt, dann kann ich mir vorstellen, dass der Gang zum Notar wirklich nur Geld und oder Zeit kostet.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 390x hilfreich)

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#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@haselstrauch

quote:
Kann ja wohl nicht sein, dass der KV da wie ein entrechtetes Männeken nicht mehr tun kann, als klaglos eine Unterschrift unter deren Entwurf setzen ...


Genau das meine ich auch .

Finde es garnicht blöde das ganze von einem unabhängigen Notar aufsetzen zu lassen ,der nicht so fixiert in eine Richtung schaut wie die Dösels vom JA !

LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#18
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@warum:

Eine Urkunde beim Notar prüfen zu lassen, kann ich nachvollziehen, aber makkay hat geschrieben, dass er von Dem den Titel haben will.

Was mir dann aber noch immer nicht in den Kopf will, ist der Umstand, dass sich dann schlussendlich ein Notar und das JA in den heiligen Hallen eines Gerichts wiederfinden.
Oder anders, einer von Beiden hat da gepfuscht und das sollten sich doch eigentlich weder Notar noch JA erlauben können und dürfen.
Es müsste doch rechtlich so sein, dass es nichts an einem Titel zu rütteln gibt, egal wer den erstellt hat?

Ich finde die Tatsache befremdlich, dass in diesem Fall die Beteiligten, die ja Gerichte entlasten sollten (so würde ich das sehen), dann wie gewöhnliche Anwälte auftreten.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Guten Morgen!

@warum:

Du hattest es geschrieben:...in ihrer Eigenschaft als Staatsdiener...

und damit komme ich noch immer nicht ins Reine.

Wenn nun JA oder NotarIn einen vollstreckbaren Titel erstellen, sollten sie diesen sodann als Staatsdiener und nicht als Anwälte einer Partei erarbeiten, unter Berücksichtigung aller Fakten und belastbaren Zahlen.

Wenn ich also den/die NotarIn beauftragen muss eine Berechnung des JA zu überprüfen, da ich sogar davon ausgehen muss, dass das JA mit falschen Zahlen gerechnet hat, sollte man doch die Abteilung des JA gleich schließen und denen die Befugnis zum Ausstellen von Titeln entziehen. Das Gleiche würde dann auch für Notare-/innen gelten müssen.

Die Folge bei zwei unterschiedlichen Berechnungen wird aller Voraussicht nach der Gang zum Gericht, zwecks Abänderungsklage sein und somit kostet das dann folgende Verfahren auch wieder Geld, Zeit und Nerven, mit dem Unterschied, dass die den Notar beauftragende Partei nochmals draufzahlen könnte (bei unterliegen), während das Kind stellvertretend durch KM und JA kostenfrei (immer?) aus der Angelegenheit raus kommen.

Traurig finde ich diese Zustände in jedem Fall.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ ARTiger

quote:
Wenn ich also den/die NotarIn beauftragen muss eine Berechnung des JA zu überprüfen, da ich sogar davon ausgehen muss, dass das JA mit falschen Zahlen gerechnet hat, sollte man doch die Abteilung des JA gleich schließen und denen die Befugnis zum Ausstellen von Titeln entziehen

Dann hätten wir nur das Problem das es keine JA´s mehr gibt !
Habe seltenst mal gehört ,das die da von sich aus ,ohne das man nachhaken musste ,keine Tücken eingebaut hätten .
Das Problem beim JA sehe ich darin ,das sie die interessen der KM vertreten und Stellverteretend als Anwalt des Kindes fungieren .Denn ,einem KV gegenüber zu sitzen und den über alle Möglichkeiten und verschiedenen Varianten aufzuklären ,um einen Titel aufzusetzen ,ohne das der KV übern Tisch gezogen wird ist fast unmöglich ,zumindest beim dem differenzieren Interessensverhältnis .

Es gibt bestimmt auch neutrale Fälle ,das schließe ich selbstverständlich nicht aus ,aber wenn man sich übers Ohr gehauen fühlt ,sollte man sich absichern .Schließlich geht es hier um Zahlungen ,die bis zu 20Jahre Mehr/Weniger gehen .

So seh ich das .

Als mein Mann nach dem Erziehungsurlaub ohne Job dastand ,wurde ihm gesagt er solle einen Titel unterschreiben über 200€ und sollte am Wochenende arbeiten ,wenn er nur diese 200€ verdienen würde ,würde das ja für den Titel reichen .
Wir waren zu dem Zeitpunkt Punkto Unterhalt noch total grün hinter den Ohren !
Kein Wort von SB ,Mangelfall ,das unseren Kindern in gleicher Weise Unterhalt zusteht in der Berechnung ,etc .... nichts .... nur *unterschreiben sie hier* :kotz:

@warum
quote:
Aber -wie gesagt- ich kenne eine Anwältin, die FA für FamR und Notarin ist, wäre also die Idealbesetzung

Die haben wir dann Gott sei Dank auch gefunden und hat ein wenig Licht ins Dunkle gebracht .
Und natürlich die lieben Mitglieder des Forums hier :love:

LG

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