Titel - Unterhalt

20. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
zaki
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel - Unterhalt

Hallo


Bin ganz/ganz frisch hier im Forum und habe eine Frage.

Ist eine Titel für Nacheherliche Unterhalt - WICHTIG?
- Was heisst - Titulierte Unterhalt?
-Was ist der unterschid zwischen nicht und Titulierte Unterhalt?
- Kann mir jemand das alles erklären?

Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo zaki,

bist Du Unterhaltspflichtiger oder Unterhaltsempfänger, sprich mußt Du zahlen oder bekommst Du Unterhalt?

Ein Titel über den nachehelichen Unterhalt ist für den Unterhaltsempfänger wichtig, da er hieraus die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sofern nicht gezahlt wird.

Tituliert ist eine Forderung (hier Unterhalt), wenn es darüber entweder ein gerichtliches Urteil, eine notarielle Urkunde oder einen gerichtlichen Vergleich gibt.

Der Unterschied zwischen einer nichttitulierten und titulierten Forderung liegt darin, daß man aus einer titulierten Forderung bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ist die Forderung nicht tituliert, ist hierüber zunächst ein Klageverfahren zu führen oder aber eine notarielle Urkunde zu erstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zaki
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Runa

Danke für den Blitz schneler Antwort.
Ich bin Unterhaltsempfänger.
Es ist so: Wir sind kurz vor Scheidung, und ich bekomme TU + KU - nicht Tituliert.
Wegen die Höhe den TU+KU ,sind wir auch vor Gericht - die KLAGE ist schon beim Gericht abgegeben. Zur Zeit-nix los.
- Wie ist das alles dann?
-Weil wir wegen die Höhe bald vor Gericht sind, würde dann der Unterhalt (automatisch) ein Titel bekommen, oder muß mein Anwalt das extra beantragen, oder ....???
- Trennungs unterhalt - mit Titel endet mit rechtzkr. der Scheidung, stimt das?
- Mir gehts um der Nacheherliche-Betreuungsunterhalt + KU.
- Also Titel - unbedingt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1099x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.912 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen