Titel!?

3. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
piomat
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel!?

Hallo zusammen.

Was genau ist eigentlich gemeint wenn man vom "Titel" spricht? Hab jetzt schon öfters im Forum davon gelesen, kann mir aber leider keinen Reim daraus machen. Ich selbst bin geschieden, zahle für meine Frau keinen Unterhalt, aber für meine 6jährige Tochter.

Danke für eure Antworten.

Gruß
Matthias




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 325x hilfreich)

Eine Urkunde zur Anerkennung eines bestimmten materiellen Anspruchs.

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=162&mode=&order=0&thold=0

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#2
 Von 
piomat
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke dir für den Hinweis und Link. Ich frage lieber nochmal nach, bevor ich was falsch verstehe. Im Rahmen meiner Scheidung habe ich zusammen mit meiner Ex-Frau und deren Anwalt eine Vereinbarung unterschrieben die unter anderem die Unterhaltszahlung, Besuchszeiten etc. regelt. Ist diese Vereinbarung quasi als Titel anzusehen?

Danke.


Gruß
Matthias

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#3
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Nein, aber aus dieser Vereinbarung kann sich im Ernstfall ein Titel ergeben, wenn du nicht zahlst, und deine Ex damit gerichtlich gegen dich vorgeht. Das ist dann Sache des Richters zu entscheiden ob das alles rechtlich richtig ist und einen entsprechend vollstreckbaren Titel zu erstellen.
Ein Titel, den du beim Jugendamt beantragen müsstest ist aber bereits vollstreckbar, dient auch zum Schutz der Kinder.

gruß littlesun

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#4
 Von 
piomat
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe. Das Forum ist wirklich erstklassig und mehr als informativ.

Gruß
Matthias

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja, so ist das ja nicht ganz richtig. Also, in einem Titel ist ein Anspruch schriftlich festgelegt, der dann aus dem Titel vollstreckt werden kann. Ein Titel kann unterschiedlich aussehen. Wenn es um Kindesunterhalt geht, besteht der Titel meist aus einem Gerichtsurteil oder einer Jugendamtsurkunde. Aber auch eine vom Anwalt vorbereitete Vereinbarung kann ein vollstreckbarer Titel sein, wenn z.B. bezueglich Zahlungsverpflichtungen die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung darin geregelt ist. Also, nochmal genau nachlesen, was in der Vereinbarung steht. Uebrigens waere eine solche Regelung ein Vergleich.

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