Titel abgeändert Pfändung aufgelaufende Schulden

19. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchend12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Titel abgeändert Pfändung aufgelaufende Schulden

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann mir einen Rat geben.
Bin heute verh. ein Kind Frau auf 450Euro beschäftigt.
Wurde 2010 von ex frau für kind aus 1.Ehe gepfändet.
Bis auf 800 Euro pfändungsfreigrenze wurde nicht erhöht.
Nun wurde Titel abgeändert auf 150 Euro ( Kind 12 J)
Verdienst Lstk 3 Fiktives Einkommen wurde von 1600 Euro gerechnet. Aufgelaufene schulden für ein Jahr werden zusätzlich mit 50 Euro abgetragen
nun will meine Ex für die Zeit davor ebenfalls den aufgelaufenen Unterhalt haben. ( 10.000Euro) Ich wurde wie gesagt gepfändet, aber aufgrund des einkommens konnte nicht alles bezahlt werden. Vor dieser Pfändung war ich arbeitslos.
Meine Ex verdient das dreifache und hat somit natürlich kein Geld von Ämtern bezogen.
Vielleicht etwas wirr geschrieben, aber hat jemand Erfahrung? Kann Sie das Geld nochmal pfänden?
Bin wie gesagt auch meiner anderen Tochter ja unterhaltspflichtig ( 6 J)
Meine Frau wurde sowieso nicht berücksichtigt.

Würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort hätte.

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Kann ein Titel nicht bedient werden und man hat schon den Gerichtsvollzieher im Haus, sollte man die Sache nicht stehen lassen, sondern vor Gericht ziehen, um eine Herabsetzung des Kinderunterhalts zu bewirken. Das ist schon gar nicht einfach, denn die Richter gehen knallhart vor. Da ein Titel 30 Jahre Bestand hat, kann man natürlich pfänden, wenn du wieder mehr verdienst. Der Verdienst deiner Ex verdient dabei nur eine untergeordnete Rolle, den sie erzieht ja das Kind. Wenn du heute wieder gut verdienst und deine Ex lässt das prüfen, kann sie natürlich die Forderungen über den Gerichtsvollzieher einfordern. Ganz schlimm, wenn Richter einen fiktiven Gehalt einem Unterhaltsverpflichtetem anrechnen, denn was er nicht hat, kann er nicht abgeben.Hast du als Arbeitsloser gar keinen Unterhalt bezahlt? Warum lässt du dich nochmals auf ein Kind ein? Was ja bei einer Trennung wieder nach der DD Tabelle Unterhalt bekommt?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ratsuchend12 ,

Für die Zeit deiner Arbeitlosigkeit,hättest du
sen Titel abändern müssen.

Nun sind Schulden aufgelaufen,die noch gefordert werden

können.
Eine Abänderunng ist nicht für die Vergangenheit gültig.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratsuchend12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
danke für die Antworten...allerdings wurde ich nicht richtig verstanden.
Mio: Ich habe schon eine Abänderung des Titels.
Ich zahle den titulierten Unterhalt und den für ein Jahr rückwirkenden aufgelaufenden. der Unterhalt ist aber auch in dem Jahr davor aufgelaufen. Es wurde gepfändet und es liefen aber trotzdem Schulden auf. Diese Unterhaltsschulden kann ich aber nicht auch noch abzahlen.
Der Titel ist ja nicht umsonst abgeändert worden.
Meine Frage ist nur ob jemand damit Erfahrung hat? Es ist absolut nicht noch mehr abzuzapfen.

warum noch ein Kind? Meinst Du nicht man hat nach einer gescheiterten Ehe ein recht auf weiteres Leben?

Hat auf jeden Fall seine Gründe, man versteht sie wahrscheinlich nur wenn man die ganze Geschichte kennt.


LG dirk

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Dirk,

Die Abänderung zählt ab dem Abänderungsdatum.

Alles was davor nicht gezahlt wurde,läuft als Schulden

auf.Oder es wurde durch Vergleich/Verzichtserkärung

anders geregelt.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen