Titel gegen Ex-Frau erwirken?

22. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin Theobald
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)
Titel gegen Ex-Frau erwirken?

Aus der Ehe gibt es eine offene Forderung i.H.v. 305€ aus Hortbeiträgen des Kindes.
Bisher wurde die Forderung in sehr kleinen Raten beglichen, es sind noch 250€ offen.
Der Gläubiger wäre nun mit einer Einmalzahlung von 150€ einverstanden.
Nun weigert sich die Ex-Frau hierzu ihren Teil zu zahlen und auch keine weiteren Raten mehr.
Kann der Ehemann einen Titel gegen die Ex-Frau über den halben Betrag erwirken?
Den Betreuungsvertrag unterschrieb damals allein die Ex-Frau.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
[color=green]Den Betreuungsvertrag unterschrieb damals allein die Ex-Frau[/color].



quote:
Bisher wurde die Forderung in sehr kleinen Raten beglichen
[color=green][/color][size=14px][/size]

Willst Du uns verraten, ob von Dir oder ihr?

-- Editiert am 22.05.2009 19:40

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#2
 Von 
Kerstin Theobald
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

Mann 5€ / Frau 5€
überwiesen vom Mann.
Die ExFrau hat das Geld am Monatsende der Tochter mitgegeben.

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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Also es tut mir leid, aber es hört sich ja alles nach einer schwarzen Kasse des Hortes an. War oder ist das eine private Einrichtung?

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#4
 Von 
Kerstin Theobald
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

versteh den Zusammenhang zu meiner Frage nicht?
also, es ist eine öffentl. Einrichtung (sozialwerk)

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

Titel erwirken? Dann so.

Beim Amtsgericht einen Mahnbescheid in entsprechender Höhe gegen den Schuldner beantragen und zustellen lassen. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widersprechen, wird daraus ein Vollstreckungsbescheid. Also der gewünschet Titel.

Sollte der Schuldner den Forderungen aus dem Mahnbescheid widersprechen, ist es an Dir die Forderungen bei Gericht zu begründen. Ob das dann möglich ist, kann ich nicht beurteilen.

LG Nero

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#6
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Kerstin Theobald
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

@Dromedar: Schlüsselgewalt. Er haftet mit, weil es das gemeinsame Kind betrifft.

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#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
versteh den Zusammenhang zu meiner Frage nicht?
also, es ist eine öffentl. Einrichtung (sozialwerk)



In einer öffentlichen Einrichtung ist es doch im allgemeinen nicht üblich, daß Beiträge dem Kind in die Hand mitgegeben werden und das Kind dann bezahlt.
Und daß man so zwischen Tür und Angel sagt: du brauchst jetzt nur noch € 150
zu zahlen, ist auch nicht das. was eine öffentliche Anstalt machen würde.
Aber, um Deine Frage zu beantworten:
Wenn die Ex zahlungspflichtig ist, weil sie unterschrieben hat, kannst Du doch zum Sozialwerk sagen: "hol dir den Rest dort, ich bin nicht verpflichtet".
Wenn ihr beide zahlungsverpflichtet seid, kannst Du natürlich alles bezahlen und dann einen Titel gegen die Ex erwirken.
Dritte und beste Möglichkeit, falls die Ex monatliche Zahlungen von Dir bekommt, mit ihr schriftlich zu vereinbaren, die Hälfte des Betrages in monatlichen Teilbeträgen einverständlich einzubehalten. Dazu muß man natürlich noch miteinander reden können. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kerstin Theobald
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

nein, Missverständnis: Das Kind nimmt das Geld der Mutter zum Vater mit und er zahlt. Der Hort wird ja nicht mehr besucht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wurde der Hortvertrag vor oder nach der Trennung unterschrieben?

gruß azrael

Uuups, ebenfalls was überlesen... :grins:

-- Editiert am 22.05.2009 21:47

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#12
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Aber dafür weiß ich jetzt, was Schlüsselgewalt genau ist, auf welchen Paragrafen sie sich stützt und dass sie endet, wenn Partner getrennt leben. ;)

Jou... ist schon spät. :grins:

gruß azrael

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#14
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Kerstin Theobald
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 3x hilfreich)

ok, dann werden wir wohl den Mahnbescheid-Weg gehen müssen. Wir haben versucht es so zu lösen, aber die gute Frau hält es nicht für nötig zu reagieren.
Den Mahnbescheid erhält man ohne viel trara auf dem Amtsgericht?

@einzige-kleine-königin: TU wird keiner gezahlt, da das Kind beim Vater lebt und Mutter arbeiten gehen könnte.
Aber eine andere Frage: Im Rahmen der Rentenversicherung ist mein Mann später verpflichtet der Ex-Frau knapp 20.000€ zu zahlen. Lassen sich darauf evtl irgendwie solche gesamtschuldnerischen Forderungen, die die Ex-Frau nicht zahlt, anrechnen?
Nicht, dass es bei 300€ nun die Welt ausmachen würde, da der Betrag ja halbiert wird, aber hier liegen noch andere gemeinsame Forderungen (Strom, Gas,...), die einen etwas höheren Betrag umfassen.. :sweat:

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#17
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Kerstin,

quote:
Im Rahmen der Rentenversicherung ist mein Mann später verpflichtet der Ex-Frau knapp 20.000€ zu zahlen. Lassen sich darauf evtl irgendwie solche gesamtschuldnerischen Forderungen, die die Ex-Frau nicht zahlt, anrechnen?


M.E. nein, da es sich dabei um voneinander unabhängige Ansprüche handelt.

Allerdings könnte man auch die übrigen offenen Forderungen titulieren lassen und zu dem Zeitpunkt, da die Ausgleichszahlung erfolgen wird, diese Titel mit guter Aussicht auf Erfolg geltend machen.

Setzt voraus, dass man womöglich auf Jahre diese Forderungen als noch ausstehend *im Hinterkopf* im Bewusstsein trägt ... da könnte es sich schon lohnen, abzuwägen, ob der denkbare *Gewinn* den Aufwand rechtfertigt ... :)


Grüße


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