Titel nicht änderbar!

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Julian1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Titel nicht änderbar!

Hallo Leute,
wie im anderen Threat geschrieben, ist meine Tochter zu mir gezogen, soweit ist auch alles erledigt. Meine Ex Frau verfügt jedoch über einen Unterhaltstitel gegen mich, und die Rechtslage ist so, dass ich nirgendwo hingehen kann, und diesen Titel löschen kann!
Meine Ex wird nun den Titel vollstrecken, obwohl sie gar nicht mehr berechtigt dazu sein dürfte, denn meine Tochter wohnt ja nun bei mir. Sie muss aber (weil sie im Babyjahr ist und Stütze bekommt wie ihr neuer mann ja auch) irgendwie die Wohnung halten, also braucht sie das Geld, denn nur auf meinen Unterhalt baute sich bisher ihr ganzes Leben / Wohnen auf. Meiner Tochter wollte sie ins Gewissen reden: " Komm doch zurück, oder willst du, dass wir ausziehen müssen?"

Sie wird also sicher den Titel vollstrecken lassen, mir bleibt nur die Klage gegen meine Exfrau gegen diesen Titel, ich will das nicht wirklich tun, gibt es keine andere Lösung?
Eine friedliche Einigung ist nicht in Sicht und ich will ja auch rechtlich etwas in der hand haben.

im gegenzug wurde Unterhaltsanspruch meiner Tochter gegenüber ihrer Mutter vom jugendamt gleich mit der Begründung abgelehnt, sie würde sowieso nie etwas bekommen, also sollte sie es gleich sein lassen.

Tja, und nun bin ich wieder ratlos!

Bitte helft mir, danke euch!!

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"Recht muss Recht bleiben,
Grüße Julian"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Julian1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank.
Ich hatte mal gehört, dass man dafür keinen Anwaltszwang hat, ich werde nachher gleich zum Amtsgericht fahren und versuchen Die Klage einzureichen.

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"Recht muss Recht bleiben,
Grüße Julian"

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#3
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Hey das Jugenamt hilft dir in dem Fall auch!

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#4
 Von 
Julian1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

So, also das Jugendamt hilft nur dann, wenn beide Elternteile sich einig sind, in meinem Fall eben leider nicht.
Ich habe beim Amtsgericht heute Abänderungsklage eingereicht, das war das einzige was hilft.
Nun bin ich gespannt, was pasieren wird.

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"Recht muss Recht bleiben,
Grüße Julian"

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#5
 Von 
Julian1980
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Gestern kam der Zahlungsaufforderungsbescheid für meine Klage vom Amtsgereicht, gleichzeitig wurde der KM die Klage zugestellt.
Sie will sich nun mit mir aussergereichtlich einigen, geht das noch?

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"Recht muss Recht bleiben,
Grüße Julian"

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Julian!

Du kannst die Klage zurückziehen.

Du kannst die Klage weiterlaufen lassen.

Ein gut gemeinter Rat:
Überdenke die Konsequenzen deiner Entscheidung genau.

Lieben Gruß und viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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