Titel - wo bekomme ich den und was hat es damit auf sich?

1. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Cosi57
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel - wo bekomme ich den und was hat es damit auf sich?

Bin doch ein echter Laie, lese hier immer etwas von einem Titel...
was ist das? wo bekomme ich den und was es damit aufsich? Ist gut so was zu haben?

Danke für die Auskunft
viele Grüße
Conny




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1436x hilfreich)

Guten Tag Conny,

ein Titel ist eine Urkunde, aus der sich ergibt, dass einer Person ein bestimmter Anspruch zusteht. Die Zwangsvollstreckung kann nur aus einem Titel heraus betrieben werden. Insbesondere rechtskräftige oder für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteile können Zwangsvollstreckungstitel sein, s. § 704 Zivilprozessordnung (ZPO). Hierunter zählen insbesondere auch Prozessvergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Beschlüsse im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens, s. § 794 I ZPO , Entscheidungen und Vergleiche der Arbeitsgerichte, § 109 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) oder Zuschlagsbeschlüsse im Zwangsversteigerungsverfahren, § 93, 132 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsgesetz (ZVG).

Hinsichtlich der Unterhaltsangelegenheiten zeigt der Titel den zu zahlenden Unterhaltsbetrag auf, und auch die Konditionen (zB wann der Unterhalt zu zahlen ist etc.). Die Unterhaltszahlungen werden also in diesem Titel geregelt. Dieser wird Ihnen von einem Gericht ausgestellt. Wichtig ist, dass Sie aus dem Titel heraus vollstrecken können (zB Lohnpfändung etc.), wenn der Unterhaltsverpflichtete seinen Zahlungen nicht nachkommt.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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