Hallo.Versuche, mich mal kurz zu fassen.
Im Scheidungsverfahren wurde festgestellt, das ich 100% nach der DDT zu zahlen habe, für 2 Kinder, 11 und 7.
Die beiden leben ja bei ihrem Vater.
Ist diese nun schon ein Titel?
Dann nächste Frage.
Ich bekam dann 2004 ja ein Baby. Wir, der Vater der kleinen, und ich lebten zusammen, und ich ging in Elternzeit(bis 2007) und für uns war klar, das ich den Mindestunterhalt immer weiter zahlen würde, auch später, wenn ich nicht weiter arbeiten würde, dann halt aus einem Mini Job oder so.
Nun ging das ja in die Brüche, und seit Mai bin ich alleinerziehend.
Hartz 4 Empfängerin.
Das Jugendamt zahlt derzeit UV für meine beiden, ich kann ja wohl leider nichts mehr abdrücken.
Wenn das oben nun ein Titel ist, sollte ich ihn ändern lassen, und wenn ja, wie mache ich es?
Meine kleine ist 18 Monate, und selbst nach der Elternzeit werde ich wohl eher nur noch 30 Stunden arbeiten gehen können, und in meiner Position gar nicht mehr.....Bedeutet auch ne Menge weniger Geld.
Was ratet ihr mir?Es ist nicht so, das ich nicht zahlen will, aber für die nächsten 2 oder 3 Jahre sehe ich da keine Möglichkeiten:-(
Titel?Abändern lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Merline,
zu 1.
Ja, das ist ein Titel, da ein Scheidungsurteil eben immer ein Urteil ist, auch hinsichtlich der dort getroffenen Regelungen.
Du solltest dringend eine Abänderung des Unterhaltstitels (hier im Scheidungsurteil enthalten) beantragen. Dafür würde ich zu einem Anwalt raten. Zuständig für die Abänderung ist das Gericht am Wohnort der Kinder. Beklagte wären ebenso deine Kinder.
Du musst deine geänderten Verhältnisse vortragen und belegen, die da sind wesentlich weniger Einkommen auf Dauer, nicht mehr nur zwei sondern drei Kinder usw.
Bis zur Rechtshängigkeit (Eingangsstempel bei Gericht) laufen die Unterhaltsschulden an die beiden Kinder auf, d.h. eine rückwirkende Änderung gibt es nicht, du wirst diesen Rückstand irgendwann nachzahlen müssen (an das JA und die Differenz von UV bis 100 % an den Vater). PS: Der könnte, wenn er wollte, darauf verzichten. Weiß nicht, wie euer Verhältnis ist.
Auf jeden Fall müsstest du eigentlich schon los gegangen sein, wenn nicht, geh morgen! Das minimiert deine Schulden.
-- Editiert von reike am 09.10.2005 01:31:52
Der Vater wird nichts nachfordern, denke ich.Wir haben ein gutes Verhältnis,und ich betreue die beiden großen ja auch teilweise mit, da ich ja die Zeit habe.
Vom JA bekam ich seinerzeit einen Brief, das ich den UV nicht zurückzahlen bräuchte,solange ich nicht zahle, weil ich mich um die Erziehunng der kleinen kümmern würde. Hatte es eigentlich so verstanden, das es dann nicht als Schulden aufläuft. Aber gut, dann werde ich sicherheitshalber abändern lassen.Geht das nur über einen Anwalt/Klage, oder auch über das JA?
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Na wenn das JA dir bestätigt hat, dass du nichts zurückzahlen brauchst, brauchst du auch nix abändern. Ist doch eigentlich logisch, oder?
Ich würde an deiner Stelle nochmal auf dem JA nachfragen.
Und dass du die Kinder betreust, stand in deinem 1. Posting ja nicht.
Nun ja..ich betreue sie halt so, wie nötig, und wie sie wollen. Wir haben eine feste Umgangsregelung, aber zudem halt locker.....heißt, ich bin da, wenn ich gebraucht werde....und meine Kinder kommen häufig zu mir. Sind ja nun schon 11 und 7.....demnach brauchen sie ja keine "intensive" Betreuung mehr;-)
--- editiert vom Admin
Liebe Forumsmitglieder,
diese Frage hat sich schon längst erledigt, benötige hier also keine Antworten mehr.
Das Forumsmitglied POST hat nur unendliche langeweile, und wird nun nach und nach alte Postings hervorkramen.
Also...am besten einfach überlesen;-), und ignorieren........so wie ich es ab jetzt auch tue.
--- editiert vom Admin
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