Titelherausgabe fordern?

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)
Titelherausgabe fordern?

Hallo,
Es gibt einen uralten gerichtl. Unterhaltstitel aus den 90´Jahren (wo Kind noch mindj war.) Dieser Titel wurde bis zum Beginn des Studiums immer gezahlt bzw. bedient. Seit Beginn der Ausbildung wurde entsprechend den Einkommensverhältnissen (lt. Bafögbescheid)im gegenseitigen Einvernehmen (ohne Anwalt oder Gericht) ein neuer und höherer Betrag gezahlt.
Ich habe es zu diesem Zeitpunkt versäumt, den alten Titel herauszufordern.
Nun hat mein vollj. Kind (22) nach 1 ½ Jahren die Ausbildung abgebrochen und verlangt trotzdem weiter Unterhalt von mir. Muss dazu sagen, dass ich seit je her nie Info´ bzgl. der Ausbildung trotz Nachfragen erhalten habe. Wurde immer vor vollendete Tatsachen gestellt bzw. nur informiert wenn es um Geld ging. Leistungsnachweise , Begründung warum Abbruch des Studiums…Fehlanzeige!
Ich sehe es nicht ein, weiter Unterhalt bis zum Beginn einer neuen Ausbildung (wann auch immer) zu zahlen. Das vollj. Kind muss doch jetzt für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und jobben gehen oder?
Muss ich jetzt den Titel sofort herausfordern bei ihr oder bei der Mutter und wenn ja mit welchen Worten?? Ich möchte nicht, dass eine Schuld aufläuft.
Wenn das Kind trotzdem auf diesen Titel besteht, könnte man ihm doch mitteilen, dass man in den letzten 1 1/2 Jahren ja dann zu viel gezahlt hätte? und man es jetzt zurück fordert? Differenz zwischen Titel und tatsächlicher Zahlung?
Im Moment wird jedenfalls keiner Tätigkeit (denke ich)also Ausbildung nachgegangen. Ob Bewerbungen geschrieben wurden entzieht sich meiner Kenntnis, da hierauf ebenfalls keine Rückinfo erfolgt ist.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo,

war der Titel bis zu einem bestimmten Zeitpunkt / Alter des Kindes begrenzt?

VG

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Also vom Wortlaut her (soweit man dieses Beamtendeutsch verstehen kann)ist da nichts begrenzt worden:-(

Ich hätte nur gedacht, dass durch die höhere Zahlung der ja alle Beteiligten zugestimmt haben , der alte Titel ausgehebelt worden ist.

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Thessa,

der alte Titel wird natürlich nicht durch einen weiteren, höheren Titel aufgehoben. In der neuen Urkunde hätte ein Formulierung festgeschrieben werden sollen, wie z.B.:

In Abänderung der Unrkunde Nr. XXXX vom xx.xx.xxx

oder

Hiermit wird die Urkunde Nr. xxxx vom xx.xx.xxxx abgeändert.

Wenn das Kind nun keiner Tätigkeit nachgeht, die Herausgabe mit Verzichtserklärung für beide Urkunden fordern.

Dazu das Kind anschreiben, mit den Worten:

Hallo Tochter (ersatzweise Name),
Da Du zur Zeit keiner beruflichen oder schulischen Ausbildung nachgehst, forde ich Dich zur Herausgabe der Unterhaltstitel mit schriftlichwer Verzichtserklärung auf.

Dazu setzte ich Dir eine Frist von 14 Tagen. Sollte die Herausgabe dann nicht erfolgt sein, werde ich die gerichtliche Abänderung beantragen.

Gruß

Wenn Tochter dem nicht nachkommt, ab zum Fachanwalt für Familienrecht und Abänderungsklage einreichen.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo nero,

vielen Dank. Ich gehe davon aus, dass sie vom Titel nichts weiß, denn sie möchte ja eher den höheren Betrag jedenfalls denkt sie der steht ihr noch weiterhin zu..;-)
Über den höheren Betrag wurde nichts schriftlich verfasst, hier muss also keine schriftl. Änderung vorgenommen werden.

Wenn sie etwas von Titel sagt bzw. schreibt dann hat sie es vom anderen Elternteil erfahren.
Vielleicht sollte man keine schlafenden Hunde wecken;.-)?

Erst einmal abwarten wieviel sie und WARUM möchte!!!Sie ist in meinen Augen nicht bedürftig nur weil sie ihr Studium geschmissen hat...nach dem 3 Semester ohne Vorankündigung.

Wenn sie den Titel erwähnt, werde ich das so schreiben, doch ich gehe davon aus, dass ich auch darauf keinerlei Antwort bekommen werde.

Aber dann habe ich wenigstens etwas schriftliches in der Hand für evtl. weitere Schritte.

Also vielen Dank und noch einen schönen Tag.

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#5
 Von 
sehender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag,
verlangt sie nur Unterhalt von dir, oder auch vom anderen Elternteil?
Vielleicht wäre ein Gespräch mit dem anderen ET angebracht.
LG Sehender

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Das weiß ich nicht, dort wohnt sie. Jeder hat rechn. seinen Anteil am Unterhalt zu tragen...doch ob der andere zahlt entzieht sich meiner Kenntnis.

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