Titulierter nachehelicher Unterhalt

17. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Crissy1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Titulierter nachehelicher Unterhalt

Hallo liebe Forumsmitglieder,
bin neu hier und benötige Rat. Seid 2014 bin ich nach 14 jähriger Ehe und 25 jährigem Zusammensein geschieden. Der Grund war die regelmäßige Untreue meines Ex ( Nachweisbar 6 Frauen) ich konnte nicht mehr.
Er hat mir gedroht mich zu vernichten falls ich die Scheidung einreiche. Ich hatte eine Firma, an der er leider zu 50% mit beteiligt war.Diese hat er durch Versagen von Unterschriften und dadurch keine Handlungsfähigkeit als GF von meiner Seite ruiniert. Was an kriminellen weiteren Gegebenheiten von seiner Seite her statt fand würde hier den Rahmen sprengen. (Er hat Geld und Gold an die Seite geschafft insgesamt ca 250000,00€), LV auf ein auswärtiges Konto untergebracht usw). Hier gab es Zeugen oder Belege die dieses nachweisen konnten. Unser gemeinsames Haus, in dem eine Zuwendung meiner Mutter in Höhe von 40000 € steckte, wurde mit großem Verlust verkauft, ich stand völlig mittellos da und musste um zu überleben von monatlichen Zuwendungen einer guten Freundin leben, Er Ist 8 Jahre älter als ich und hat mit 50 Jahren seine Arbeitsstelle verloren und seitdem nur im Nebenjob ( neben seiner Rente ) tätig. Hier hat er nachweislich dem Gericht falsche Abrechnungen vorgelegt. Sein Nebenverdienst( 650,00 bis 1200,00€ mtl.) wurde auf Grund seiner Vollrente nicht in die Unterhaltsberechnung eingesetzt. Ich habe dann in den letzten Jahren beruflich einen Karrieresprung durch 2 weitere Jobs gemacht, diese waren nicht in der Ehe angelegt. Vom Amtsgericht wurde ich zu Unterhalt mit Titulierung verpflichtet, nach Revisionsantrag des OLG bin ich jetzt zu nachträglichen Ehegattenunterhalt seid 2014 verpflichtet worden. Alle Verwirkungsbestände wurden nicht berücksichtigt und keine meiner 10 Zeugen wurden befragt. Es gab keinerlei ordentliche Beweisaufnahme. Der Hohn ist, das ich ab Ende des Jahres selbst in Altersrente gehe. Was kann ich gegen das Urteil des OLG noch machen, hat jemand gleiche Erfahrungen 7nd Rat für mich? Danke

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13 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Gegen ein rechtskräftiges Urteil kann man nichts mehr "machen." Das dürfte der Anwalt doch hinreichend erklärt haben. Keine Ahnung, ob Du auch für die Zeit nach der Verrentung Unterhalt zahlen musst. Da hilft einmal das Studium des Urteils. Wenn bei wesentlicher Veränderung der finanziellen Lebensumstände eine Neuberechnung angesagt ist, dann kann man für die Zukunft auf Abänderung klagen. Da geht es aber nur um das derzeitige Einkommen, eine Aufarbeitung des alten Schmodders kommt nicht in Betracht.

Du vermischst sehr viel miteinander, was gar nichts miteinander zu tun hat und gegebenenfalls gesondert abzuarbeiten gewesen wäre. Den Erfolg können wir hier nicht abschätzen. Deshalb nur ein Hinweis: es gibt für die Gerichte nur wenige Gründe, Zeugen nicht zu laden, welcher Grund greift, das sollte sich zumindest indirekt aus den Gerichtsentscheidungen ergeben. Hier die wichtigsten: unsaubere Beweisanträge (sog. Ausforschungsbeweise), für die Entscheidung unerhebliche Beweisangebote, verspätete Beweisantritte.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Crissy1956):
keine meiner 10 Zeugen wurden befragt. Es gab keinerlei ordentliche Beweisaufnahme.

Und der Anwalt hat da nichts gemacht bzw. wie hat er das ganze erklärt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Crissy1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Anwalt hat vor dem Gerichtstermin die Gründe der Unterhaltsverwirkung schriftlich angegeben mit 1. Verwirkung wegen dauerhaften Femdgehen mit Namensangabe der Damen und Zeugen, vor denen er dies zugegeben hat, wobei ein Zeuge sogar eidesstattliche Erklärung dazu abgeben wollte. 2. Karrieresprung (nicht in der Ehe angelegter Gehaltssprung), 3. Firmen Vernichtung/ Existenzvernichtung.

Ich möchte dazu sagen, auch wenn sich das wie paranoid anhört, das der erste Prozess in einer Kleinstadt durchgeführt wurde, RA und Richter kannten sich gut…. Mein RA kam von auswärts und war selbst angeblich erstaunt, über das was im Gericht abging und über die Titulierung. Bis zur Scheidung wurden von 2014 bis 2019 verschiedene Termine mit jeweils unterschiedlichen Richtern durchgeführt. Eine Zeugenbefragung hat nie stattgefunden. Mein Ex hat zu diesem Zeitpunkt seine Nebeneinnahmen nicht komplett eingereicht. Es stellte sich dann beim OLG heraus, dass er zu seiner monatlichen Rente einen Nebenverdienst von 650-1200€ erzielt hat. Da er Vollrentner ist, wurden diese Zuverdienste nicht angerechnet. Mit meinem monatlichen Unterhalt kommt er jetzt locker auf über 3200,00 €. Vor dem OLG sagte er aus, er könne jetzt auf Grund seines Alters nicht mehr arbeiten. Ich wäre aber in der Lage über mein Rentenalter hinaus zu arbeiten. Dem stimmte der Richter zu, es wäre ja heute üblich länger zu arbeiten. Mein RA nahm dazu keine Stellung. Das sind die Fakten. Muss mich jetzt in meinem Alter verschulden um den Nachehel. Unterhalt ab 2019 zahlen zu können….. wenn ich in meinem Alter und 7 Monate vor meiner Altersrente überhaupt noch einen Kredit erhalte…..

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

So, jetzt haben wir wenigstens mal auf der Zeitschiene einen Anhaltspunkt. Die rechtskräftige Entscheidung ist von 2019, richtig? Ihr lebt seit 2014 getrennt, auch richtig? Damit haben wir dann bis zu Deiner Verrentung 8 Jahre, die Du Unterhalt gezahlt hast. Bei einer Ehe von langer Dauer muss eben eine gewisse Zeit gezahlt werden. Da sind die 8 Jahre schon angemessen. Nur, jetzt ändert sich Dein Leben ja erheblich, was das Einkommen angeht. Ich meine, da müsste eine Abänderung möglich sein. Schau mal, wenn er für sich in Anspruch nimmt, seinen Zusatzverdienst als Vollrentner nicht anrechnen zu lassen, weil er überobligatorisch ist, dann kann er doch im Umkehrschluss nicht erwarten, dass Dein möglicher Zusatzverdienst eben nicht überobligatorisch ist und anrechenbar. Da ist eine Gleichbehandlung angesagt.

Ich weiß jetzt nicht, wie hoch Deine Rente sein wird. Es gibt vier Optionen: Du musst weiter zahlen wie bisher, da wird dann mit einem fiktiven Einkommen gerechnet, Du musst weniger zahlen, weil Du mit Rente und (fiktivem) Zusatzverdienst weniger verdienst als bisher, Du musst gegebenenfalls noch von Deiner Rente auf der Basis ihrer Höhe Unterhalt zahlen (deutlich weniger als jetzt), Du musst gar nichts mehr zahlen, weil die Zeit der Unterstützung des Ex-Mannes vorbei ist und/oder Deine Rente ohnehin zu gering ist.

Ich denke, es wird auf eine der beiden letzten Alternativen heraus laufen. Kann im Augenblick nur schwer abschätzen auf welche. In einem Punkt bin ich mir jedoch sicher: bei ihm den Zusatzverdienst nicht anrechnen, bei Dir aber voll, das wird nicht gehen.

Bitte suche Dir einen Anwalt in der Nähe (immer von Vorteil, weil der "sein" Gericht kennt), und es sollte ein Fachanwalt für Familienrecht sein.

Ich will das alte Verfahren und dessen Gang nicht bewerten. Dein Anwalt hat sich seinerzeit dafür entschieden, die finanziellen Unregelmäßigkeiten in das familienrechtliche Paket "Verwirkung" zu packen. Man hätte da auch getrennt abwickeln können. Wär vielleicht sinnvoller gewesen. Nur, hinterher ist man immer klüger. Und die Zeugen, da wäre allenfalls Punkt drei relevant. Also, auf die Zukunft konzentrieren.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Crissy1956):
mit Namensangabe der Damen und Zeugen,

Das ist aber absolut nicht ausreichend, ein Rechtsanwalt sollte das wissen.



Zitat (von Crissy1956):
Mein RA nahm dazu keine Stellung.

Auch das finde ich sehr verwunderlich für einen Rechtsanwalt.



Zitat (von wirdwerden):
Nur, jetzt ändert sich Dein Leben ja erheblich, was das Einkommen angeht. Ich meine, da müsste eine Abänderung möglich sein.

Richtig, das alte Urteil ist rechtskräftig, jetzt geht es um die Zukunft.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Crissy1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung, Da ich nicht noch weitere Fehler durch mein blindes Vertrauen gegenüber meinem RA machen möchte, stellen sich mir noch einige Fragen, vielleicht weis jemand Antwort,
Wenn ich zum 01.11. in Altersrente gehe( meine Rente wird klein sein): wann muss ich die Abänderung des Unterhaltstitels beantragen? Kann den Unterhalt ab 01.11 dann nicht mehr zahlen,( da Rentenbeginn) da der zu zahlende Unterhalt ca. der Höhe meiner Rente entspricht. Dem OLG Gericht lag übrigens auch mein vorläufiger Rentenbescheid vor... Kann ich jetzt schon Abänderung über einen Anwalt beantragen bzw. Zeitliche Befristung des Titels bis zu meiner Rente?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Sowie ich das sehe, bringt der Abänderungsantrag ohne den endgültigen Rentenbescheid wohl nichts, da die Rente noch nicht feststeht.

Es wäre jedoch denkbar, den Antrag schon im voraus zu stellen und "auf Halde" zu legen bis der endgültige Rentenbescheid vorliegt. Den reicht man dann nach und dann sollte das recht schnell gehen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Man kann auch einen vorläufigen Rentenbescheid beantragen und bekommen. Ich würde das veranlassen und dann schleunigst die Klage einreichen. Einfach mal telefonisch zu dem Sachbearbeiter bei der Rentenkasse Kontakt aufnehmen. Ist bei mir einige Jahre her, aber ich benötigte seinerzeit auch dringend so einen Bescheid, das ging ganz schnell. Glaube nicht, dass sich da was geändert hat.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Man kann auch einen vorläufigen Rentenbescheid beantragen

Hat wohl nichts geholfen ...
Zitat (von Crissy1956):
Dem OLG Gericht lag übrigens auch mein vorläufiger Rentenbescheid vor...



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#10
 Von 
Crissy1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, hat nichts geholfen. Wurde von meinem Anwalt auch nicht angesprochen. Wie schon geschrieben sagte der Richter ich müsse ja als Frau bei meinen Verdienst clever sein( das fand ich unerhört und frauenfeindlich) und im allgemeinen würde bei solch einem Verdienst auch nach den regulären Renteneintritt weitergearbeitet. Auch darsuf hat mein Anwalt nicht reagiert… Muss das alles erstmal verdauen. Könnt ihr mir sagen bei welchem Gericht ich den Antrag auf Abänderung stellen muss? Bei dem gleichen Amtsgericht oder gibt es eine Möglichkeit zu einem anderen Gerichtsstand zu wechseln? Kann ich in der Abänderung den Titel dabei gänzlich loswerden oder bleibt der trotz kleiner Rente bestehen?Wie gesagt Kleinstadr- mein Ex hat da sehr gute Verbindungen und diese genutzt….

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Harry, wenn ich Crissy richtig verstanden habe, ist das alles schon Jahre her. Und Unterhaltszahlungen werden gerne unbeschränkt austituliert, ohne zeitliche Beschränkung. Da hätte man sich auch schon eher um eine Abänderung bemühen können, aber das ist ja jetzt gelaufen.

Crissy, Du schaffst das nicht alleine. Such Dir einen Anwalt, der sich mit dieser Problematik auskennt. Und leiere jetzt schon das mit dem vorläufigen Rentenbescheid an. Wenn das nicht so schnell klappt, dann kann der Anwalt zumindest überprüfen, ob man im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ein Ruhen des Vollstreckung erwirken kann, bis zur endgültigen Entscheidung.

wirdwerden

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#12
 Von 
Crissy1956
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wirdwerden, danke. Wie finde ich den dafür besten geeigneten Anwalt? Vielleicht ne blöde Frage - aber habe den letzten auf Empfehlung einer Bekannten ausgewählt. Das war ein Schuss in den Ofen… habt ihr nen Tip wie ich diesen finden kann? Danke für Eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nur, weil man ein Verfahren verliert, muss der Anwalt nicht schlecht sein. Für mich gelten diese Kriterien: der Anwalt sollte örtlich in der Nähe seine Praxis betreiben. Er sollte also "sein" Gericht gut kennen. Das ist ganz wichtig. Die Praxis sollte einen professionellen Eindruck machen. Das kann man feststellen, wenn man erstmalig dort aufschlägt. Vor Unterzeichnung einer Vollmacht sollte der Anwalt auf Rückfrage u.a. auch das Kostenrisiko darlegen und eine grobe Einschätzung geben. Der mögliche Mandant sollte ähnlich gut sortiert sein. Alle Unterlagen sauber in Ordnern mitbringen, das kann auch elektronisch sein. Und, ganz wichtig, es muss auf Gegenseitigkeit ein Vertrauen da sein.

wirdwerden

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