Titulierung Kindesunterhalt, Entzug Jugendamt

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
KaixSch.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Titulierung Kindesunterhalt, Entzug Jugendamt

Hallo Zusammen,

ich habe eine Tochter (6 Jahre) aus einer früheren Beziehung. Seit 5 Jahren wird die Unterhaltszahlung durch das Jugendamt geregelt. Vor 2 Jahren wurde ich zu einer Titulierung gezwungen. Mir wurde vom Jugendamt erzählt, das ich keine andere Möglichkeit habe wie dem zu zustimmen. Dabei habe ich mir nichts gedacht und auch unterschrieben. Nun habe ich ein weiteres Kind bekommen und die Unterhaltszahlung wurde durch das Jugendamt neuberechnet. Zu meinen Gunsten. Die Kindesmutter ist mit dem Unterhalt natürlich nicht einverstanden und hat dem Jugendamt nun die Betreuung entzogen und ist zu einer Anwältin gegangen.
Ich gehe auf die Forderung natürlich nicht ein und gehe ebenfalls zum Anwalt.
Meine Frage ist nun. Ist die Titulierung überhaupt noch bestehend wenn das Jugendamt kein Handeln mehr hat?

Vielleicht hat jemand für euch ähnliche Erfahrungen gemacht.
Besten Dank
Kai

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von KaixSch.):
Ist die Titulierung überhaupt noch bestehend wenn das Jugendamt kein Handeln mehr hat?


Ja, solange Sie da nichts gegen unternehmen (unternommen haben) bleibt der Titel erstmal bestehen und wurde wohl der Kindesmutter ausgehändigt. Der Weg zum Anwalt ist der richtige.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Kinder haben einen Anspruch auf einen Titel. Hättest Du das Gratisangebot des Amtes nicht angenommen, dann wäre mit Hilfe des Gerichts tituliert worden, und das wäre richtig teuer geworden.

Jetzt geht es um die Abänderung des Titels. WEnn man sich nicht einig ist, dann geht das nur über das Gericht. Dein Anwalt wird das wissen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Der Titel hat solange Bestand, bis er abgeändert wird. Die Mutter hat das einzig richtige gemacht: sie wird vor Gericht gehen und voraussichtlich auch mit den "Forderungen" durch kommen!
Denn es ist es so: das Jugendamt ist in solchen Fällen noch recht "gnädig". Wird der Mindestunterhalt nicht erreicht, dann geben sie sich oft damit zufrieden. Ein Richter wird allerdings sagen: suche dir einen Nebenjob (bis 48 Stunden die Woche Arbeit sind zumutbar) und du kannst zahlen! Auch die Haushaltsersparnis (du lebst mit einem neuen Partner zusammen) kommt zum Tragen. Ein Gericht wird dich solange schön rechnen bis es passt! Du tust dir kaum einen Gefallen, wenn du neben teuren Prozesskosten auch noch die Nummer "verlierst". Die Frage ist halt: von welcher Summe reden wir? Beträgt dein bereinigtes Netto z.B. 1350,- Euro und deine beiden Kinder sind jetzt 1 und 6, dann zahlst du: 348 und 399 (abzüglich jeweils halbem Kindergeld). Die Summe ist also: 553,- Euro. Dein Selbstbehalt liegt bei 1080 ,- Euro. Also hättest du jetzt nur noch 797,- Euro zur Verfügung. Der Richter sagt: 1080,- - kürzen wir mal pauschal um 100 Euro (Zusammenleben mit der Mutter) = 980,- Euro plus Nebenjob (450) - zahlungsfähig!
Warum du keinen Nebenjob annehmen kannst, musst du vor Gericht zu 100% darlegen. Überstunden, Sonntagsarbeit... alles ist möglich!
Auch wenn es dich "ärgern" mag: es geht um die Kinder! Dein Anwalt ist nicht dein "Freund"! Und wenn er dir diese Option nicht erzählt, dann taugt er auch nichts...

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