Tochter 18J will ausziehen müssen wir zahlen ??

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Birchit
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter 18J will ausziehen müssen wir zahlen ??

Hi ich habe folgendes problem! Meine Tochter ist 18 J. Sie hat schon zweimal eine lehrstelle angefangen aber schon nach kurzer Zeit beendet (sie sagt:" soviel Druck") oder nicht rechtzeitig wichtige Unterlagen abgegeben! An zwei Maßnahmen hat sich sich auch schon beteiligt! Die erste Maßnahme hat sie von sich aus gekündigt und bei der zweiten Maßnahme wurde sie rausgeschmissen! Warum ? keine Ahnung! Seit dem sie 18 j ist sagt sie uns nicht mehr alles denn es ist "ihr Leben"!!! Seit kurzem hat sie einen jungen kennengelernt der noch bei seinen Eltern lebt denn er selbst ist noch nicht 18j. Für kurze zeit ist meine Tochter in dessen Haushalt eingezogen ( Sie braucht Abstand von uns) ! In diesem Haushalt muss sie voll mit anpacken (früh aufstehen,saubermachen,Wäsche waschen usw. Wenn ich sie mal bat etwas im Haushalt zu tun, hatte sie natürlich keine Zeit! Dann kam sie vor einer Woche wieder zurück nach hause.Alles war ok! Doch seit ein paar tagen geht alles wieder von vorne los! Wenn ich sie nach Arbeit gefragt habe,zog sie ein Gesicht und war genervt! Ja und wie es aussieht,will sie wohl wieder zurück in den anderen Haushalt ziehen. Der Vater von ihren Freund will Geld sehen! Da sie keine Arbeit hat,sagt er,müssen wir halt Unterhalt zahlen!!!
Mein Sohn(20) ist seit 3Jahren bei der Bundeswehr! Das ist sein Leben! Mit ihm haben wir keine Probleme, mir tut es weh,dass sich meine Tochter woanders super fleissig und lieb hin stellt und mir gegenüber ist sie genervt und will ihre ruhe! Meine frage ist, müssen wir,wenn unsere Tochter in einen anderen Haushalt zieht mit Eltern und weiteren Geschwistern von ihren Freund, Unterhalt bzw.Kostgelt bezahlen???


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meine frage ist, müssen wir,wenn unsere Tochter in einen anderen Haushalt zieht mit Eltern und weiteren Geschwistern von ihren Freund, Unterhalt bzw.Kostgelt bezahlen???



Nö! Wär ja noch schöner. IHR bestimt, in welcher Form ihr eurer Unterhaltspflicht nachkommt.
Im Übrigen ist nur unterhaltsberechtigt, wer sich in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet.

quote:
Da sie keine Arbeit hat,sagt er,müssen wir halt Unterhalt zahlen!!!


Sagt er.... haha, der Tag ist lang...! :) Dann wird das Fräulein sich halt Arbeit suchen müssen. Oder bei euch bleiben müssen. Das ist ihr zuzumuten. Euch leider auch.:(

Guck mal hier:

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 02.09.2009 18:24

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Birchit,

was die Unterhaltsgewährung angeht, stimme ich Loddar nicht zu. Er bezieht sich vermutlich auf den § 1612 BGB , welcher aber durch Rechtsprechung (selbst des BGH) dahingehend korrigiert wurde, dass das Selbstbestimmungsrecht des volljährigen Kindes zunächst einmal höher anzusiedeln ist als das Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern (Verweis auf einschlägige BGB Kommentare, z.B. Paland).

Völlig richtig ist aber die Feststellung, das die Tochhter aktuell gar keinen Unterhaltsanspruch mehr hat, dieser ruht solange, bis sie eine Berufsausbildung beginnt oder die allgemeinbildende Schulausbildung fortsetzt.

Und wenn Du jetzt, nach dem nächsten Auszug, die Tür zulässt, bleibt sie draußen.

Es ist allerdings durchaus nicht ungewöhnlich, dass sich Kinder in fremden Haushalten urplötzlich benehmen können, nur eben zu Hause weniger (leider).

SG

Berry

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