Tochter ist 27 (19.10.93) und möchte nochmals Bafög beantragen auf meine Kosten

7. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
toomie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Tochter ist 27 (19.10.93) und möchte nochmals Bafög beantragen auf meine Kosten

Hallo liebe Foren-Nutzer, nach 5 Jahren melde ich mich mal wieder zu einer Angelegenheit:

meine Tochter ist 27 (19.10.1993 geboren), möchte ab 01.09.20 eine weitere Ausbildung zur Ergotherapeutin beginnen, obwohl Sie andere Ausbildungen abgeschlossen hat.

Heute leitete Sie mir ein Formblatt zur Einkommenserklärung weiter (postalisch). Meines Wissens bin ich lediglich verpflichtet, Ausbildungen/Bafög, etc. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zu bezahlen?

Freue mich über Eure Rückmeldungen,

vielen Dank vorab.

toomie

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

BAFöG auf deine Kosten?
Du als Elternteil bist überhaupt nicht verpflichtet, BAFöG zu bezahlen.
Auch frühere Ausbildungen oder früheres BAFöG hast du ganz sicher nicht für deine Tochter bezahlt.

Kann es sein, dass du Unterhaltsleistungen für deine Tochter meinst?
Auch diese brauchst du nicht mehr leisten. Deine Tochter hat zu 99,9% keinen Anspruch mehr darauf.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
toomie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Anami,

vielen Dank für Deine Antwort. Es ist so, dass meine Tochter schon mal Bafög beantragt hat vor ca. 10 Jahren, die Einkommenserklärung habe ich tatsächlich ausgefüllt damals, war zu dieser Zeit aber arbeitslos, habe diesbezüglich bis heute nichts mehr gehört. Jetzt möchte Sie wieder Bafög beantragen.

Der Freund meiner Mutter musste Bafög zurück bezahlen für seinen Sohn, dass weiß ich zufällig. Ich las aber mal irgendwo, dass man als Elternteil nur verpflichtet ist, Ausbildungen der Kinder bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zu bezahlen?

LG tommie

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4536 Beiträge, 545x hilfreich)

Sie hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung. Eine weitere musst du nicht finanzieren.

Wenn du seinerzeit nicht zahlungsfähig warst, dann ist das eben so.

Hat sie geschrieben warum sie meint, dass du nun zahlgspflichtig wärst?

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#4
 Von 
toomie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich sag´s mal so, ob Sie tatsächlich eine Ausbildung abgeschlossen hat damals, weiß ich nicht zu 100%. Ich gehe aber stark davon aus, sonst hätte sie damals kein Bafög beantragt.

Selbst wenn sie keinen Abschluss hat und jetzt einen nachholen möchte, betrifft mich das meines Wissens nicht, da ich nur bis zum 26. Lebensjahr in der Pflicht bin? Leider ist das Verhältnis zerrüttet dank ihrer Mutter, ich bin nicht immer auf dem Laufenden. Das ist aber eine andere, traurige Geschichte :-/

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#5
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 116x hilfreich)

Das Alter ist meines wissens keine feste Grenze. Du müsstes wirklich in Erfahrung bringen, ob die Ausbildung auch abgeschlossen wurde.

Aber selbst wenn, würde ich mich versuchen zu wehren. Die Frage ist, ob du nun direkt einen Anwalt einschaltest oder erstmal nur den Anspruch auf Unterhalt (dafür dient die Auskunft ja eigentlich) nicht anerkennst und darauf wartest ob deine Tochter dich verklagt.

Ich denke mit einem Anwalt hast du gute Chancen, nicht mehr zahlen zu müssen.

Sie kann aber ggfs. trotzdem Bafög bekommen, Elternunabhängig. Das hängt aber wieder von anderen Faktoren ab.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31951 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von toomie):
Jetzt möchte Sie wieder Bafög beantragen.
Na und? Lass sie doch beantragen. Sie will Bafög haben. Du kannst die Erklärung fürs Amt ausfüllen.
Zitat (von Anami):
Kann es sein, dass du Unterhaltsleistungen für deine Tochter meinst?


Und ob irgendjemand Bafög zurückzahlen muss oder nicht und wann... kann dir völlig schnuppe sein.

Man kann Bafög beantragen und trotzdem die Ausbildung nicht abschließen.
Man kann Bafög bekommen und trotzdem die Ausbildung nicht abschließen.

Du bist vermutlich im ganz falschen Film...
----------------------------------------------------
Zitat (von Solan196):
Sie hat bereits eine abgeschlossene Ausbildung. Eine weitere musst du nicht finanzieren.
Wieso denn Ausbildung finanzieren??
Die Unterhaltspflicht für den Vater dürfte zu Ende sein. Oder die Tochter erklärt ihm, warum nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von toomie):
Der Freund meiner Mutter musste Bafög zurück bezahlen für seinen Sohn, dass weiß ich zufällig.


Nö. Das sicherlich nicht. Vielleicht hat er das Bafög zurückgezahlt, dann aber freiwillig. Die Rückzahlungsverpflichtung liegt bei dem Bafög-Empfänger. Das heißt sein Sohn musste ggf. Bafög zurückzahlen und das hat dann der Freund deiner Mutter übernommen.

Auch ich gehe davon aus, dass durch das Alter und die (ggf.) abgeschlossene Ausbildung kein Anspruch mehr auf Unterhalt besteht. Sollte sie doch keine abgeschlossene Ausbildung haben, dann kann zwar grundsätzlich, selbst mit 27 ein Anspruch auf Unterhalt bestehen (wenn man selbst Leistungsfähig ist), dazu muss das Kind aber für den bisherigen Werdegang eine gute Begründung haben, weshalb sie die Ausbildung erst jetzt beginnt. Kindererziehungszeiten, schwere Erkrankungen etc. könnten so etwas erklären.

Wenn Sie tatsächlich Bafög beantragt bist du höchstens auskunftspflichtig über deine Verhältnisse. Das kannst du aber getrost machen. Zahlen musst du dadurch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von toomie):
Freue mich über Eure Rückmeldungen,


hier geht so einiges durcheinander, ganz schuldlos bist du nicht daran.

Die Tochter hat Bafög beantragt, dazu ist Deine Erklärung (keine Zustimmung) erforderlich und auch geschuldet.
Also: Formblatt ausfüllen und abschicken.
Damit hat es sich, zumindest im Moment.

Unterhalt wird aktuell nicht gefordert. Kommt eine Fordrung kann man sich dann damit auseinandr setzen.

Zitat (von toomie):
Meines Wissens bin ich lediglich verpflichtet, Ausbildungen/Bafög, etc. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zu bezahlen?

Unfug!
Bafög ist ein Anspruch gegen den Staat, nicht gegen Dich.
Unterhalt wäre ein Anspruch gegen Dich, und der wäre nicht vom Alter abhängig.
Zitat (von toomie):
obwohl Sie andere Ausbildungen abgeschlossen hat.
Damit wäre der Unterhaltsanspruch aus diesem Grunde entfallen, denn Unterhalt wird nur bis zum Abschluss der ersten Ausbildung geschuldet; danach ist Selbstversorgung angesagt.

Zitat (von toomie):
Der Freund meiner Mutter musste Bafög zurück bezahlen für seinen Sohn, dass weiß ich zufällig.
Mag sein, dann sollte man aber auch den Grund für die Rückforderung erfragen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass vorher falsche Angaben gemacht wurden.
Oder war es garnicht Bafög sondern Kindergeld?

Zitat (von toomie):
Es ist so, dass meine Tochter schon mal Bafög beantragt hat vor ca. 10 Jahren, die Einkommenserklärung habe ich tatsächlich ausgefüllt damals, war zu dieser Zeit aber arbeitslos, habe diesbezüglich bis heute nichts mehr gehört.


Völlig logisch, weil dich das Ergebnis nichts angeht. Der Status "arbeitslos" spielt hier keine Rolle, da Du bei Bafög ja nicht der Zahler bist.

Du vermengst einfach zuviel Unterschiedliches miteinander.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es geht doch hier um ganz was anderes. Unabhängig vom familienrechtlichen Anspruch des Kindes auf Unterhalt wird ein möglicher BaföG Anspruch auf der Basis des Einkommens der Eltern berechnet. Nur um diese Berechnung geht es. Ein familienrechtlicher Anspruch wird durch die Bewilligung der öffentlichen Mittel nicht begründet, ebenso wenig ist der Fragesteller verpflichtet, irgend etwas an die öffentliche Hand zurück zu zahlen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 116x hilfreich)

Wenn die Eltern sich weigern, den Antrag abzugeben, weil sie gar nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, muss wohl ein Antrag auf Vorrausleistung gestellt werden.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Da gibts nen interessanten Link dazu, der auch die Hintergründe erklärt und was die Folgen sind.
Darauf könnte man die Tochter ja mal hinweisen :)

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