Meine volljährige Tochter klagte gegen mich an ihrem Wohnort in Deutschland auf Unterhaltszahlung und volle Übernahme ihrer Ausbildungskosten an einer teuren Privatschule – und bekam in zweiter Instanz sogar Recht.
Auf der Rückfahrt vom OLG nach dem verlorenen Prozess – Berufung ausgeschlossen – sagte mir mein Anwalt überraschenderweise, dass das deutsche Gericht eigentlich gar nicht zuständig gewesen wäre. Weil ich meinen Wohnsitz in der Schweiz habe, hätte sich meine Tochter an das für *meinen* Wohnort zuständige Gericht in der Schweiz wenden müssen. Das Urteil hätte also nach schweizerischem Recht gesprochen werden müssen.
Wie bitte? Ich wäre ihm am liebsten an den Kragen gegangen... das hätte er mir doch von Anfang an sagen können!
Stimmt das denn so? Welches Gericht ist nun für Unterhaltsklagen zuständig? Das für den Wohnort der Klägerin oder des Beklagten? Oder ist das egal?
Danke und Gruss,
kjuu
Tochter klagte gegen mich in Deutschland - wohne aber in der Schweiz
20. August 2017
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Frage vom 20. August 2017 | 15:18
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 2x hilfreich)
Tochter klagte gegen mich in Deutschland - wohne aber in der Schweiz
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#1
Antwort vom 20. August 2017 | 15:47
Von
Status: Unbeschreiblich (38437 Beiträge, 14002x hilfreich)
Es gibt zwei Arten von Zuständigkeiten. Die eine ist die, die jedwede andere Zuständigkeit ausschliesst, die andere die, die mehrere Zuständigkeiten zulässt. Zahlungen auf Unterhalt, das gehört zur zweiten Gruppe. Also neben dem Wohnort des Beklagten gibt es auch alternativ den des Klägers.
wirdwerden
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