Tochter lebt bei Alkoholikerin

19. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gemeinschaft Väter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter lebt bei Alkoholikerin

Wir sind eine Gemeinschaft Väter und nutzen dieses Medium ebenfalls.

Folgende Frage in unserem 1. Fall (hört sich unglücklich an, aber so sammeln wir um anderen zu helfen)

Die Ex Freundin hat mit einem Vater ein Kind welches das 10.Lj vollendet hat. Das Kind lebt bei der Mutter und das Umgangsrecht wird verweigert. Dieser prozeß wurde von der Mutter soweit ausgereizt, dass zum Wohle des Kindes der Umgang beendet wurde (das Kind litt enorm und um das Kind zu shcützen hat man es ruhen lassen. DAS JA wollte es ebenfalls so - vermutlich um Ruhe zu haben)Das ist nun ca 5 J. her

Die Mutter hat ein Alkoholproblem lebt in guten bürgerlichen Verhältnissen im Eigenheim. Vom Grundsatz ok. Bedauerlicherweise jedoch kommt es hinundwieder (in größeren Abständen)zum erhöhten Alkoholgenuss und es folgen Anrufe an den Vater in welchem er beschimpft wird.

Auch das wurde über die Jahre ignoriert immer in der Hoffnung dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht - davon ist der Vater überzeugt gewesen. Nun ergab es sich aber, dass die Mutter das Kind zwang beim Vater anzurufen. Da dieser das nicht wusste und nicht damit gerechnet hat war der AB an. Das Kind hat nicht viel gesagt es klang aber völlig verschüchtert. Das hat nun zu der Folge geführt, dass die Sorge um das Kind schlagartig da war.

Bisher hat das JA nichts getan um dem Vater zu helfen.Nun ist die Situation aber so, dass man sich fragt inwieweit das Kind nicht doch leidet.

Hier die Frage :

Welche Möglichkeiten gibt es? Die Mutter hat Angst dass das JA reagiert und kontrolliert. SIe erhält den Unterhalt über das JA

Der Vater möchte aber nicht mehr nur der Zahlvater sein. Er möchte dem Kind helfen zumal er sich große Sorge macht, dass das Kind Folgeschäden hat. Da das Kind sehr eingeschüchtert klang ist die Frage wieweit das Kind in der Entwicklung ist. DIe Mutter behauptet dass das Kind sehr gut in der schule sei und absolut glücklich andereseits erwähnt sie, dass das Kind seinen Vater sehr vermisst verbietet aber den Umgang mit dem Vater - sehr gegensätzliche Aussagen.

Das Problem ist, dass gerade in den Bundesländern NDS (NOrddeutschland) das Familiegericht sehr Männerfeindlich ist. Sprich die Mutter steht vor dem Vater - grundsätzlich befürworten wir das aber es gibt einfach auch Fälle wo es andersherum durchaus besser wäre.

Fazit :

Was kann man tun? Welche Möglichkeiten hat man und wie kann man es schnell regeln? Haben wir eine Möglichkeit hier einen Eilantrag zu stellen. Ist ein Anwalt erforderlich ?
Hat jemand Erfahrungen von denen wir profitieren könnten?

Besten Dank

Gemeinschaft Väter

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38261 Beiträge, 13965x hilfreich)

Was für ein Eilantrag soll denn gestellt werden?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Die Mutter hat ein Alkoholproblem lebt in guten bürgerlichen Verhältnissen im Eigenheim.


Solange die Mutter der Fürsorgepflicht für ihr Kind nachkommt, kann sie saufen so viel sie will. Oder sind in eurem Väterclub alle Abstinenzler. Alkoholmissbrauch ist ein geduldetes Phänomen unserer Gesellschaft ... was nicht bedeutet, dass ich das für gut heiße.

quote:
[...] um das Kind zu shcützen hat man es ruhen lassen. [...] Das ist nun ca 5 J. her


Der Sprachgebrauch klingt irgendwie merkwürdig schräg. Normalerweise lässt man nur die Toten "ruhen". Da verharrt der Kindesvater fünf Jahre lang in Totenstarre und dann fällt es ihm urplötzlich ein, dass er sich um sein Kind sorgen sollte.

Wenn man zulässt, dass der Kontakt so lange Zeit abbricht, dann ist es sehr schwer, den wieder aufzubauen. Vor allem, wenn die Kindesmutter intrigiert und das Kind indoktriniert, wie das hier der Fall zu sein scheint.

Gerichtlich dürfte man dem nicht so ohne weiteres beikommen können. Das Kind hat das Recht und der Vater sogar die Pflicht zum Umgang. Das könnte man vor Gericht geltend machen, um vielleicht zunächst begleiteten Umgang zu erreichen. Ob es dabei dienlich ist, die Kindesmutter als Alkoholikerin anzuschwärzen, ist fraglich. Ich halte das eher für kontraproduktiv.

Dienlich könnte es eher sein, mit dem Jugendamt ein gutes Verhältnis zu pflegen und vielleicht den Konflikt mit der Mutter zu entschärfen. Ob es nach so langer Zeit noch möglich sein wird, die Probleme aufzuarbeiten, das ist natürlich fraglich ...

Tja ... und ansonsten bleibt eben anzumerken, dass man als Vater sein Kind nicht fünf Jahre lang "ruhen" lässt, auch wenn alle Welt einem das einreden will ...



-- Editiert am 20.12.2010 10:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gemeinschaft Väter
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Marcus,

zuerst einmal ist es immer etwas "forsch" Unterstellungen zu betreiben. Der Kontakt wurde nicht vom Vater einfach ruhen gelassen (wir stehen auf dem Standpunkt je sachlicher formuliert umso effektiver) sondern aufgrund Vorfälle seitens der Mutter zum Wohle des Kindes entschieden.

Nicht nur das die Mutter das Kind psychisch unter Druck gesetzt hat, sie hat diverse Aktionen gestartet in Beisam des Kindes, die vermutlich jeden normalen Menschen den Kopf schütteln lassen. Und ich denke - ohne jemanden angreifen zu wollen- dass jeder weiß, dass die Mütter Kinder so stark beeinflussen können, dass es alles andere als gut ist. Die einzelnen Aktionen wollen wir bewusst aussen vor lassen, weil es hier ausschließlich um das Wohl des Kindes geht.

Dieses sehen wir als gefährdet - der Vater versucht zumindest auf dem Laufenden zu bleiben ohne das Kind in schwierigkeiten zu bringen und zahlt was auch nicht immer verständlich ist.

Fakt ist aber, dass die Mutter ein Alkoholproblem hat. Und auch wenn die Fassade passt so ist das Kind eingeschüchtert. Das JA hat kein Interesse an eine Förderung im Gegenteil es rät laufend auf Abstand zu bleiben. In unseren Augen macht es sich das JA sehr leicht - viele Entscheidungen werden einfach getroffen ohne zu prüfen. Traurig!

Statt das es mal reagiert. Väter sind gute Erzieher- teilweise! Aber anstatt das zu sehen in eienr Zeit wie dieser werden stattdessen guten Mütter das Kind entzogen - auch das sehen wir.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ihr habt nach der Einschätzung eures Falles gefragt. Und meine Einschätzung ist die, dass sich der Kindesvater eine blutige Nase holt, wenn er mit der "Alkoholproblematik" etwas bei Gericht zu erreichen versucht. Solange die Kindesmutter die Fürsorge für das Kind wahrnimmt und das Kind in gesicherten Verhältnissen lebt, ist das Scheitern vorprogrammiert. Da könnt ihr euch zwar andere Verhältnisse wünschen und euch in eurem Männerclub gegenseitig beweinen. Nützen wird es vermutlich nix.

Und wenn ihr das nicht glaubt, dann soll sich der Kindesvater halt den Schädel vor Gericht einrennen. Dann habt ihr noch einen Grund mehr, eure Wunden zu lecken ... is ja auch was. *sehr breites grins*

Ein Antrag auf zunächst begleitenden Umgang mit dem Kind, ohne großes Getöse vorgetragen, parallel beim Jugendamt freundlich und sensibel um Befürwortung des Antrags werben, mit der Kindesmutter versuchen die Vergangenheit zu bewältigen, vor Gericht vernünftig und besonnen auftreten ... und den Käse mit dem Alkoholproblem außen vor lassen ... das dürfte m.E. am ehesten zum gewünschten Erfolg führen. Aber das muss der Kindesvater dann selbst wissen und entscheiden ... ist ja nicht mein Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

also ich finde ihr müsst hier komplett eure vorurteile, urteile und auch vorbehalte gegen die mutter und das familiengericht einfach mal fallen lassen. sie schaden letztlich nur und sind nicht hilfreich.

einfach sachlich bleiben. das kind und der vater haben ein recht auf umgang. da es wohl seit längerer zeit keinen gab, sollte man zielgerichtet, vorsichtig und kindsgerecht vorgehen.
zuerst würde ich das jugendamt einbinden. dort sollte ein gespräch stattfinden, um zu erfahren, inwieweit das kind dort überhaupt bekannt ist. immer auch im sinne des kindes argumentieren..nie gegen die mutter, das ist einfach falsch.
gleichzeitig ist zu prüfen, inwieweit ein eilantrag auf umgang sofort zu stellen ist. das familiengericht wird diesen annehmen und das ja befragen.
dann wird der versuch unternommen mit der mutter und ggf. dem kind zu sprechen. manchmal weigert sich ein elternteil, spätestens dann wird das familiengericht einen termin ansetzen.

da das kind den vater schon lange nicht gesehen hat würde ich mit vorsichtigen vorschlägen..stundenweise bei der mutter z.B. anfangen und gleich einen steigerungsplan für den umgang ausarbeiten. stimmt den mit dem jugendamt ab. die haben erfahrung und es ist sehr wichtig deren unterstützung zu haben.

ich persönlich habe sehr gute erfahrungen mit dem amt und dem familiengericht gemacht. ich denke es komnmt auch darauf an, wie man mit den menschen dort umgeht. aggressionen schaden immer.

im übrigen solltet ihr auch prüfen, ob ihr schon alles getan habt die mutter oder das kind direkt zu befragen. anrufen, briefe schreiben..möglicherweise ist die situation anders als vor fünf jahren.

es scheint aber so dass die emotionale belastung der ex- beziehung noch sehr gross ist. davon müsst ihr weg.

wenn das kind zwischen der liebe des vater und der mutter entschieden muss, schadet ihr ihm. es wird sich für die mutter, die sich ja letztlich ein lebenlang um das kind gekümmert hat, entscheiden.

viel glück

uwe, der schon lange nciht m ehr im forum war...

-----------------
"...ich bin drin..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
tigerkind
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 37x hilfreich)

Der erste Weg sollte der zu einer Hilfseinrichtung sein, die Mediation anbieten. Dort sich einen Berater zur Verfügung stellen lassen - kostenlos - der auch die Kindsmutter anschreiben kann zwecks eines Termines. Am besten telefonisch und per Mail absichern. Mehrere Termine anbieten lassen und vor allem mit Hinweis auf die Arbeitszeiten.

Mail kann man dann an die Kindsmutter weiterschicken.

Gleichzeitig das Jugendamt kontaktieren und um einen Gesprächstermin bitten. Bis da ein Termin zustande kommt, kann es 1-2 Monate dauern, deswegen ist Mediation schneller und der Kontakt ist direkter.

Bis JA-Termin ist, dürfte es auch einen Mediationstermin gegeben haben oder Ablehnung der Mutter. Das dann alles dem Jugendamt vortragen. Sachlich.

Wenn es beim Jugendamt und durch die Mediation keinen Erfolg gibt, kann man vor Gericht gehen. Mit Anwalt.
Das Familiengericht ist der letzte Weg.

Falls man betreuten Umgang anstrebt, was nach so einer langen Pause wohl am angebrachtesten und auch beweissichersten wäre, sollte man da bei einer Hilfsorganisation nachfragen. Umgang bei der Kindsmutter bringt nur neuen Ärger. Außenstehende sehen dann auch den Umgang.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38261 Beiträge, 13965x hilfreich)

Vielleicht habe ich was überlesen. Deshalb bitte ich schon jetzt um Entschuldigung, falls es so ist.

Ich wiederhole meine Frage: was will der Vater konkret?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 265.835 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.522 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen