Hallo,
kurz zur Situation:
ich bin verheiratet. Meine Frau hat 2 Kinder (18, 9 jetzt) mit in die Ehe gebracht, wir haben noch eines dazu bekommen (6). Ich bin Alleinverdiener, meine Frau ist "Hausfrau". Unterhalt für die beiden ersten Kinder werden gezahlt.
Die älteste Tochter,18 (nicht meine) ist nun freiwillig ausgezogen, zur Familie Ihres Freundes. (nach Abraten von uns) Wir haben uns von Ihr ein Schreiben geben lasen in dem Sie erklärt, dass Sie dies freiwillig und aus freien Stücken macht. Unsere Tochter geht noch zur Schule, hat keine Ausbildung. Das heißt sie hat auch kein eigenes Einkommen. Beim Auszug hat Sie von uns noch ein Schreiben erhalten, indem wir Ihr mitteilten, dass wir über Ihren plötzlichen Auszug sehr traurig sind, und für Sie immer einen Platz haben, wenn Sie zurück will. (Wir glauben, dass Sie beeinflußt wird und Sie zu diesem Schritt gedrängt wurde) Meine Frau hat darin auch geschrieben, dass Sie sich um einen Arbeitsplatz bemüht, dass Sie aber noch 2 Kinder hat, die es auch zu versorgen gilt.
Da ich "nur" der Stiefvater bin:
1. Können an mich direkte Forderungen von Ihr gestellt werden?
2. kann ich indirekt belangt werden?
Welche Forderungen können an meine Frau kommen?
Die Zahlungen Ihres "bilogoschen Vaters" erhält Sie auf Ihr Konto.
Das Kindergeld wollten wir abmelden und auf Sie übertragen. Dies ist jedoch nicht direkt möglich gewesen und nach Auskunft auch nicht notwendig, da wir für Sie das Zimmer frei halten, damit Sie zurück kommen kann.
Gestern hatten wir ein Telefonat, nachdem wir lange versucht haben Sie zu erreichen, haben wir es über umwege geschafft, dass Sie sich mal bei uns meldet. (seit 2 Wochen ausgezogen). In dem Telefonat haben wir Sie informiert, dass Sie keine Krankenversicherung mehr hat, da Sie vergessen hat die Schulbescheinigung bei der Krankenkasse abzugeben. Ihre Post erhalten wir auch noch, da Sie keinen Post Nachsendeantrag gestellt hat. Dies solle Sie auch bitte noch erledigen. Im Telefonat wurde schnell deutlich, dass Sie sich aber nur gemeldet hat, um bei uns Forderungen in finanzieller Art geltend zu machen. Sie hat denLautsprecher dazu eingeschaltet und im Hintergrund wurde Stimmen der Freundes-Mutter deutlich. Diese kennt sich in diesen Fragen ganz besonders gut aus. (Hat mehrere Pflegekinder ...)
Welche Ansprüche können an meine Frau herangetragen werden können, und werde ich dort mit einbezogen?
Ich hoffe es kann mir jemand ein paar Auskünfte dazu geben.
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Tochter mit 18 ausgezogen, finanzielle Folgen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
wenn ich mich recht erinnere, besteht ein Unterhaltsanspruch von 640 Euro. Davon ist das Kindergeld abzuziehen und der Rest kann dann je zur Hälfte von Ihrer Frau und dem Kindesvater eingefordert werden. Sie als biologisch nicht Verwandter müssen nichts zahlen.
Gruß vom mümmel
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quote:
Da ich "nur" der Stiefvater bin:
1. Können an mich direkte Forderungen von Ihr gestellt werden?
2. kann ich indirekt belangt werden?
1. nein
2. ja, eventuell, da die Kindesmutter einen Taschengeldanspruch gegen ihren Ehemann hat und dieser Taschengeldanspruch zur Unterhaltszahlung herangezogen werden kann.
Allerdings gilt: Wer nicht Unterhaltsfähig ist, der ist auch nicht Unterhaltspflichtig.
meine Frau ist "Hausfrau".
Also nicht Leistungsfähig/Unterhaltsfähig/Unterhaltspflichtig.
Die Eltern/Elternteile können selbst entscheiden, wie sie dem Sprössling Unterhalt gewähren. Dazu gehört auch die Zurverfügungstellung des Zimmers.
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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."
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Hallo,
quote:
und der Rest kann dann je zur Hälfte von Ihrer Frau und dem Kindesvater eingefordert werden
Das stimmt so nicht. Der Rest wird nach Leistungsfähigkeit der Eltern gequotelt.
Das volljährige Kind ist mit dem Ausszug nicht mehr privilegiert, daher besteht keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Wenn die KM nicht leistungsfähig ist, muss daher auch keine Leistungsfähigkeit hergestellt werden. Die Sache mit dem Taschengeldanspruch ggü. dem Ehemann entfällt damit ebenfalls.
Du als Stiefvater bist eh außen vor. Von Dir kann nichts gefordert werden.
Ich würde auf die Forderungen nicht reagieren.
LG nero
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quote:
wenn ich mich recht erinnere, besteht ein Unterhaltsanspruch von 640 Euro. Davon ist das Kindergeld abzuziehen und der Rest kann dann je zur Hälfte von Ihrer Frau und dem Kindesvater eingefordert werden.
Das ist definitiv falsch. Der Restunterhalt wird anteilig nach Leistungsfähigkeit geteilt. Beide Elternteile haben übrigens einen Selbstbehalt von je 1100,-!
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"gruß azrael"
-- Editiert am 20.10.2010 15:34
Regelt schleunigst die Sache mit dem Kindergeld bzw. kehrt das an die Tochter aus. Das gibt sonst Ärger!
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Zum Kindergeld möchte ich auf § 64 Abs. 3 EStG
verweisen. Wenn keine Haushaltsaufnahme bei euch besteht, dann muss der leibliche Vater das Kindergeld beantragen, da er als einziger Unterhalt zu zahlen scheint.
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Ich danke für die vielen Infos erst mal.
Morgen werd ich mich erst mal mit meinem Anwalt zusammen setzen, geb dann noch kurz hier bekannt, wie das genau aussieht.
Habe aber dank euch auch ein paar Anregungen erhalten, die ich da zur Sprache bringen werde.
Gruß Alex
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