Und zwar habe ich eine 5 Jährige Tochter . Mein Exmann wohnt 300 Kilometer von hier. Wir haben ein gemeinsames sorgerecht sowie Bestimmungsrecht. Wir verfahren im Moment mit dem Modell das sie 2 wochen bei mir lebt und 2 Wochen bei ihm weil es ihr nach der Trennung nicht so gut ging. Nun steht ja aber nächstes Jahr die Schule an und mein Exmann besteht darauf das sie bei Ihm zu Schule geht. Nun wollte ich einfach nur wissen ob es möglich ist das er mit Hilfe des Jugendamtes dieses durchsetzen kann. Meines Wissens darf meine Tochter mit 6 Jahren noch nicht entscheiden wo sie leben möchte.
Tochter soll beim Papa zur Schule
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Dieses Wechselmodell wird spätestens jetzt aufgrund der Distanz scheitern. Ein Kind sollte nur eine Schule besuchen. Und wenn ihr euch nicht einig werdet, welche Variante für euer Kind die beste ist, dann wird das ganze eine gerichtliche Entscheidung anhand einer Einzelfallprüfung werden.
Hallo,
nur mal so gefragt, was spricht denn dagegen, dass die Tochter bei deinem EX lebt und dort zur Schule geht? Bzw welche Argumente sprechen dafür, dass dies umgekehrt besser wäre?
Argumente die für beide Seiten gleich wären, kannst du bitte weglassen, dass wären so Dinge wie, dann sehe ich meine Tochter aber nicht mehr so häufig, denn das würde ja für Beide Seiten gelten...
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Meine Tochter hat die ganze Familie hier und ihre Freunde. Ich wollte einfach nur wissen ob man sie mir wegnehmen kann nicht mehr und nicht weniger.
Also die ganze Familie stimmt ja schon mal definitiv nicht.
Sie hat beim Vater keine Freunde?
Einer von Euch beiden wird ab Einschulung das Kind weniger sehen. Geht ja gar nicht anders. Nur da von wegnehmen zu sprechen, das ist schon etwas anmaßend. Kinder sind keine Gegenstände, die man jemandem wegnimmt/stiehlt. Kinder sind menschliche Wesen, und es ist auf das Kindeswohl zu schauen. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, dann entscheidet das Gericht.
Zum Trost: Kinder haben irgendwo 12-14 Wochen Ferien im Jahr. Da bieten sich für das Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, doch viele Möglichkeiten von gemeinsamen Zusammenleben.
wirdwerden
Ja das ist möglich.ZitatNun wollte ich einfach nur wissen ob es möglich ist das er mit Hilfe des Jugendamtes dieses durchsetzen kann. :
Genauso ist es aber auch andersrum möglich, dass du mit Hilfe des Jugendamtes und eines Richters, durchsetzen kannst, dass das Kind bei dir zur Schule gehen wird.
Hier sollte auf das Wohl des Kindes Rücksicht genommen werden und nicht auf das was sich jedes Elternteil wünscht.
Wie bereits mehrfach geschrieben wurde: Wenn die Eltern sich nicht einigen können, dann wird ein Richter dies entscheiden.
Danke !!!!!! Da meine Tochter noch nicht wirklich weiß was sie möchte, werde ich ihr natürlich die Möglichkeit geben sich zu entscheiden und ich werde sie natürlich in ihrer Entscheidung unterstützen.
-- Editiert von fb523908-2 am 27.08.2019 14:31
Zitatich werde sie natürlich in ihrer Entscheidung unterstützen. :
Mir fehlt da ehrlich gesagt der Zusatz "egal wie ihre Entscheidung ausfallen wird".
So liest es sich eher nach verzweifelt versuchen, sie in ihrer Entscheidung zu beeinflussen, was wohl verständlich aber kaum gut für Sie und Ihr Kind wäre.
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