Tochter soll den leibl. Vater unterstützen.......

20. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sunny1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter soll den leibl. Vater unterstützen.......

Hallo zusammen,

ich lauf immernoch (mittlerweile 11 Jahre) dem Unterhalt für meine Tochter nach.

Jetzt stellt sich mir eine neue Frage; Wenn der leibl. Vater (Kind und Vater haben/ suchen keinen Kontakt- und wie erwähnt hat er auch noch nie Kindesunterhalt gezahlt) irgendwann mal Sozialhilfe empfängt oder pflegebedürftig wird und meine Tochter dann schon eigenes Einkommen hat - müsste sie ihn ja finanziell unterstützen, zumindestens wird sie dann zu Zahlungen herangezogen.
Wie kann ich das vorab festlegen, dass sie das nicht tun muss? Da es ja vom menschl. Verhältnis fremde Personen gegenüber sind.
Gibt es da eine Möglichkeit ihr diese evtl. Zahlungen zu ersparen? Verheiratet war ich auch nicht mit dem leibl. Vater.!
LG
Sunny

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sunny,

§ 1611 BGB,

oder googel mal nach Verwirkung Elternunterhalt.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Sunny1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank ...

für den Tip,
war sehr hilfreich,
also brauche ich als mutter vorab gar nichts tun, ausser eventuelle Schreiben vom Jugendamt usw (wo heraus vorgeht, dass er keinen Kindesunterhalt gezahlt hat -mit Zeiträumen- und dass keinerlei Kontakt besteht/bestand) sehr sorgfältig aufzubewahren.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sunny,

m.E würde das reichen.
Inwieweit wäre der Vater denn bereit, notariell auf evtl. spätere, in Frage zu stellende Ansprüche, zu verzichten?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Sunny1000
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kann ich leider nicht sagen, da ich ihn persönlich nicht erreichen kann. läuft nur über das Jugendamt.
Wie geasagt, keinerlei Kontakt weder zum Kind noch zu mir, wahrscheinlich verdrängt man so einige Menschen. :)
Ich hatte ein paar mal versucht ihn über seine Eltern zu erreichen, aber Festnetznr. hat er gar nicht erst und Handy Nr. wechselt wohl ständig, seinen augenblicklichen Wohnsitz weiss ich auch nicht.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

M.M. nach braucht es in diesem Fall eh keine Vereinbarung, die evtl. eh als sittenwidrig eingestuft würde.

Grüßle

P.S. Danke schön!:)

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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