Tochter volljährig! Barunterhaltspflicht!

11. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Petti73
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)
Tochter volljährig! Barunterhaltspflicht!

Hallo zusammen!

Ich stelle eine Frage für meine Schwägerin. Ihre Tochter ist Studentin und volljährig. Sie lebt in einem eigenen Hausstand seit April. Die Eltern sind geschieden. Nun möchte der Kindesvater Unterlagen bzw. Verdienstbescheinigungen der Mutter einsehen, um zu gucken, inwieweit er und auch die Mutter barunterhaltspflichtig sind. Darf er die Unterlagen anfordern lassen durch seinen Anwalt?? Ist das nicht Sache der Tochter, da sie bereits 18 ist??
Meine Schwägerin möchte ungerne ihre Verdienstbescheinigungen ihrem geschiedenen Mann zukommen lassen.
Wäre nett, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Bekommt die Tochter denn Unterhalt von beiden Eltern? Und wer hat den denn ausgerechnet?

-----------------
"gruß azrael


"

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

sieht schlecht aus für deine Schwägerin...

für die Berechnung des Volljährigenunterhaltes ergibt sich ein Auskunftsanspruch...

sprich...sie muss...

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Was spricht auch dagegen? Muttern hat auch jahrelang Auskunft über Dads Einkommen gekriegt...

-----------------
"gruß azrael


"

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#4
 Von 
Petti73
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

Bisher zahlt "nur" der Kindesvater Unterhalt. Die Mutter zahlt, soviel ich weiß, seit Anfang August 100,- EUR. Sie selbst verdient auch nur 1000,- EUR.

So genau kenne ich die Fakten auch nicht. Ist alles sehr frisch, da die Tochter erst vor ein paar Monaten 18 wurde. Und auch erst im April ausgezogen ist.

Es ärgert sie halt, daß ihr Exmann Unterlagen fordert, obwohl ihre Tochter bereits 18 ist und es ihre Aufgabe wäre, den Unterhalt berechnen zu lassen.

Danke für die Antworten!!

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Natürlich Petti,

muss die Tochter sich selbst um ihre Unterhaltsansprüche kümmern. Was aber nichts am Auskunftsanspruch ändert...

quote:
Es ärgert sie halt, daß ihr Exmann Unterlagen fordert


DAS hat den wahrscheinlich auch lange geärgert...

Grüßle


-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

-- Editiert von Loddar am 11.08.2008 20:28:43

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#6
 Von 
Petti73
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich werde es ihr mal so mitteilen! :o) Habe ihr selber auch schon gesagt, daß sie wohl nicht drum rum kommt, Auskunft zu erteilen. Und wer nichts zu verbergen hat...!!

Denn wenn dies schon alleine durch einen Anwalt geschieht, dann wird das schon Hand und Fuß haben.

Auch hier danke ich für die Antworten!!

Tja, das leidige Thema Unterhalt... :o)

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