Tochter vorübergehend aufnehmen - ohne Sorgerecht

21. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
de_snor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter vorübergehend aufnehmen - ohne Sorgerecht

Hallo, ich bitte um Hilfe.
Ich suche nach einer Möglichkeit, meine Tochter vorübergehend bis zur Entscheidung eines Gerichts bezogen auf das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht zu mir zu holen. Hierzu habe ich bereits einen Anwalt beauftragt.

Kurz zur Sache: Tochter (16 jahre alt, fast 17) lebte bei ihrer Mutter und es bestand bis vor 6 Monaten kein Kontakt zu mir. Kontakt wurde erfolgreich durch die Mutter unterbunden (u.a. Umzug ins europ. Ausland)
Ich besitze kein Sorgerecht.

Meine Tochter wandte sich hilfesuchend an mich.
Ich erfuhr von häuslicher Gewalt und vielen anderen Dingen sowie von Lügen durch die Mutter über mich. (Ich sei bereits im Gefängnis gewesen usw...)

Meine Tochter befindet sich seit 6 Wochen anlässlich weiterer Gewalt durch die Mutter bei einem Familienmitglied (Familie der Mutter). Sie kann dort nicht bleiben, denn es ist kein Platz für sie dort (kein Bett, nur Mitschlafgelegenheit bei einer anderen Bewohnerin im gleichen engen Bett).

Meine Tochter möchte zu mir ziehen bittet mich, das Sorgerecht durchzusetzen.

Das Verfahren will ich mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen, jedoch benötigt so etwas Zeit.


Ich hätte gern gewusst, ob ich meine Tochter mit Unterstützung der deutschen Behörden bereits vor einem 'Eilverfahren' zu mir holen darf, so dass sie
1. nicht oben genannte Zustände ertragen muss
2. nicht in ein Heim muss (sie hat bereits Heimerfahrung und sehnt sich nach Geborgenheit und Harmonie bei ihrer Familie, zu der ich nun mal gehöre)

Viele Grüße


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einzige!-koenigin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

hast du mal mit dem Anwalt über ein Eilverfahren hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes gesprochen?

Wie groß ist die Entfernung zwischen euch jetzt (Schulbesuch etc.). Hast du diesbezüglich auch mal Kontakt zum für dich zuständigen Jugendamt aufgenommen?

Gruß



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#2
 Von 
de_snor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Die Entfernung beträgt momentan >700km. Sie hat ihre Schulzeit hinter sich und absolviert seit 6 Monaten ihr FSJ. Ein Eilverfahren will die Rechtsanwältin in die Wege leiten, allerdings geht das auch nicht von heute auf morgen.

Das Jugendamt will ich in dieser Sache kontaktieren, jedoch -und deswegen frage ich hier im Forum- möchte ich gern wissen, ob es gezielte Maßnahmen in diesem Fall gibt, die ich ansprechen kann (alles außer Heim, Rückkehr zur Mutter usw...)
Leider haben sich die Jugendämter an meinem Wohnort sowie am derzeitigen Aufenthaltsort meiner Tochter bei meinen letzten Anrufen immer mit 'Zuständigkeitsproblemen' herausgewunden.

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#3
 Von 
einzige!-koenigin
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

wichtig ist, dass du dich da nicht abwimmeln lässt. Du benötigst zunächst einmal Rat vom Jugendamt. Da ist für mich das Zuständigkeitsproblem die kleinste Sache. Konsequent durchsetzen.

Könntest du bitte einmal mitteilen, um welches europäische Ausland es sich handelt? Hast du dort eine Anwältin? Oder befindet sich diese in Deutschland?

Hat deine Tochter bereits einmal selber beim dortigen Jugendamt vorgesprochen und mitgeteilt, dass sie dort nicht mehr leben möchte?

Gruß

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn die Tochter eh nicht mehr bei der Mutter lebt, dann würde ich mir überlegen, Fakten zu schaffen. Ist es denn nicht möglich, dass die Tochter zu Dir kommt? Etwa auf dem Landweg, wo ja innerhalb der EU keine Kontrollen mehr statt finden? Schreib ihr einen Brief, etwa so: liebe Tochter, ich lade Dich ein, zu mir zu kommen. So, dann wäre sie da. Und dann kann man das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Eilverfahren beantragen.

So würde ich vorgehen. Wobei ich immer voraussetze, dass die Tochter nicht bei der Mutter lebt und es sich um ein EU-Land handelt.

In Ergänzung noch: wenn es sich um ein EU-Land handelt, haben wir eine ausschliessliche Gerichtsbarkeit in dem Land, in welchem sich das Kind aufhält. Deshalb ja angesichts des Alters des Kindes mein Vorschlag, zunächst den Aufenthaltsort zu ändern.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 22.01.2013 09:45

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#5
 Von 
de_snor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz und knapp möchte ich hier schildern, wie es weiter gegangen ist:

Ich habe Fakten geschaffen und meine Tochter in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu mir geholt.

Gleichzeitig über einen Anwalt die Übertragung des ABR und das gemeinsame Sorgerecht beantragt (möglichst per einstweiliger Anordnung)

Es kam zu keinem Versuch seitens meiner Ex, die Tochter zurückzuführen. Das Gericht lud zur ersten Anhörung, wir nahmen zuvor Kontakt mit dem Jugendamt und der Verfahrensbeiständin auf. Beide (JA und VB) haben empfohlen, das alleinige Sorgerecht auf mich zu übertragen. Bei der Anhörung fehlte meine Ex.

Es wurden einstweilig mehrere Teile des Sorgerechts auf mich übertragen (Entscheidung auf dem Dezernatsweg). Ein neuer Termin wurde vom Gericht festgelegt (8 Wochen später).

Bei diesem Gerichtstermin fehlte meine Ex wieder (nur ihr Anwalt kam). Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht wurde geändert. (alleiniges Sorgerecht).

Heute nun der Beschluss (Entscheidung auf dem Dezernatsweg) der Übertragung des alleinigen Sorgerechts.

Euch, die mir auf meine Frage geantwortet haben, vielen Dank!

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#6
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo von de_snor,
Vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Und: Glückwunsch, dass Du so beherzt gehandelt hast und dieses Handeln auch Erfolg hatte.
gaestin

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