Tochter will ausziehen, Unterhalt, staatl. Leistungen

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.03.2020 08:05:03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter will ausziehen, Unterhalt, staatl. Leistungen

Hallo ,
ich hoffe hier auf Antworten auf unsere Fragen und wäre sehr dankbar wenn Sie uns helfen könnten.

Situation ist folgende : Unsere Tochter ist 17 Jahre alt ( wird im Sommer 18 Jahre alt ) möchte mit 18 ausziehen . Eigentlich am liebsten heute schon, weil ihr unsere Regeln nicht gefallen .
Regeln sind: in der Woche soll sie um spätestens 22.15 Uhr zu Hause sein , sie ist verantwortlich für ihr Zimmer ( aufräumen und mir ihre Wäsche runter bringen), in der Woche ist das schlafen bei Freunden von uns aus nicht gestattet und sie soll regelmässig ihre Medikamente nehmen ( sie hat Depressionen und ein PTBS).
Unserer Ansicht nach ganz normale Regeln für eine 17jährige. Sie sagt das ist zu streng und hält es deshalb hier nicht mehr aus .
Ihr Freund, der in 2 Wochen 18 wird hat genau die gleichen Regeln und deshalb auch die Meinung das er jetzt ausziehen will. Er wohnt schon seit 2 Wochen bei einem Freund , seine Eltern möchten das nicht , aber es interessiert ihn nicht. Die Mutter des Freundes ist auf der Seite der Kinder und toleriert das Verhalten.

Na ja , es ist jetzt so, das unser Päarchen sich in den Kopf gesetzt hat so schnell wie möglich nicht mehr zu Hause zu wohnen. Auf das Geld von den Eltern wollen sie aber natürlich nicht verzichten . Was uns nun brennend interessiert ist , ob wir überhaupt Unterhaltspflichtig wären? Oder wo wir herausfinden in welcher Höhe?
Wegen uns Eltern müssen die Kinder nicht ausziehen , können zu Hause wohnen und werden verpflegt.

Es sieht so aus :

Unsere Tochter : Besucht noch die Schule ( Ausbildung nicht in Sicht) , arbeitet ca. 10-15 Std im Monat in einem Café und bekommt dort den Mindestlohn gezahlt. Sie hat noch zwei Brüder , der ältere Bruder ist volljährig und wohnt zu Hause , er macht eine Ausbildung. Der kleine minderjährige Bruder besucht ebenfalls noch die Schule ( 8te Klasse) und wohnt auch bei uns. Vater geht arbeiten , Mutter bekommt aus gesundheitlichen Gründen volle EU Rente und befindet sich in Vorbereitung auf das private Insolvenzverfahren ( Schulden eines Hausbaus aus der ersten Ehe) . Alle drei Kinder wurden vom Vater adoptiert.

Freund der Tochter: Wird jetzt 18 Jahre alt, macht eine Ausbildung , verdient 800 Euro netto. Hat einen minderjährigen Bruder ( 8te Klasse) , Mutter arbeitet nicht, Stiefvater arbeitet. Leiblicher Vater ist 2019 verstorben , Halbwaisenrente beträgt 50 Euro.

Beide Kinder können zu Hause wohnen bleiben und werden versorgt .

Es geht nicht darum das wir unsere Kinder nicht unterstützen möchten , aber die beiden werfen in den Gesprächen ( wo die beiden verbal sehr ausfallend und unverschämt werden) mit sehr hohem Unterhaltsforderungen um sich was Ihnen alles zustehen würde ihrer Meinung nach .
Dazu sind sie der Meinung ihnen ständ neben dem Unterhalt , noch Ausbildungsförderung und sonstige staatliche Leistungen zu (Hartz4, Wohngeld) . Das Ihnen das Kindergeld zusteht wissen wir , aber was ist mit dem anderen ?

Gerade da unsere Tochter nicht gesund ist, hat es in den letzten 2 Jahren mehrmonatigen Klinikaufenthalte wegen der Erkrankung und Suizidalität gegeben. Sie ist nicht in der Lage Verantwortlich für sich selbst zu sein und wir machen uns große Sorgen.Ihre Psychiaterin sieht das auch so,

Wir sind wirklich verzweifelt da sie nichts mehr an sich ran lässt was wir sagen . Es ist kein vernüftiges Gespräch mehr möglich . Die Mutter die das Verhalten toleriert , setzt ihr und ihrem Freund auch immer neue Flausen in den Kopf und wir wissen nicht mehr was wir tun können um unsere Kinder vor diesem Fehler zu schützen . Wir können sie doch auch nicht einfach so in das Messer laufen lassen ……..

Können Sie mir/uns bitte helfen ?Vielen Dank

LG

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen80):
Na ja , es ist jetzt so, das unser Päarchen sich in den Kopf gesetzt hat so schnell wie möglich nicht mehr zu Hause zu wohnen. Auf das Geld von den Eltern wollen sie aber natürlich nicht verzichten . Was uns nun brennend interessiert ist , ob wir überhaupt Unterhaltspflichtig wären? Oder wo wir herausfinden in welcher Höhe?

Jeder kann mit 18 ausziehen. Wenn er es sich denn leisten kann. Wenn Sie Zimmer und Verpflegung und so weiter zur Verfügung stellen, sind Sie meiner Meinung nach nicht verpflichtet, diese Späße mitzumachen. Hartz 4 wirds nicht geben, u25 sind die Ämter der Meinung, daß die Kinder auch zu Hause wohnen können, wenn das möglich ist. Und zuerst einmal ist nicht ersichtlich, warum das nicht so ist.

Zitat (von Schneewittchen80):
Wir können sie doch auch nicht einfach so in das Messer laufen lassen ……..

Ggf muß man das aber tun. Immer die Türe offen halten und ansonsten eigene Erfahrungen machen lassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 40x hilfreich)

Was macht die Tochter denn ab Sommer?
Geht sie dann noch weiter zur Schule?
Wenn sie mit der Schule fertig ist, muss sie ja eine Ausbildung oder ein Studium anfangen.
Tut sie das nicht, muss sie selber sehen, wie sie klar kommt.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eben, Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch ist eine laufende Ausbildung. Das scheint ja bei der Tochter nicht mal im Ansatz (als Option?) da zu sein oder auch nur angepeilt. Selbst wenn sie zum Zeitpunkt des Auszugs einen Platz hätte, und der (Adoptiv)Vater und Du Unterhalt zahlen müssten, so wären zunächst rechnerisch die priviligierten Kids unterhaltstechnisch in Abzug zu bringen. Und nun die dritte Hürde: die Verpflichteten haben einen Anspruch darauf, in so Fällen zu entscheiden, ob sie den Unterhalt in Form einer Rente zahlen oder aber durch Naturalien.

Das wird also nix.
Zumindest dann nicht, wenn die Umstände so bleiben, wie Du sie hier beschreibst.

Zum Freund: bekommt 800 €, kann nach Auszug von zu Hause einen Abzweigungsantrag fürs Kindergeld bei der Familienkasse stellen. Damit wird auch nichts mit weiterer Unterstützung von zu Hause. Er hat genug Geld.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.03.2020 14:35

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#4
 Von 
guest-12310.03.2020 08:05:03
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten .

Unsere Tochter macht gerade den Hauptschulabschluß an einem Berufskolleg . Sie ist zwar angemeldet für das nächste Schuljahr damit sie ihren Realschulabschluß noch machen kann, ob sie dies aber wirklich tut steht gerad in den Sternen . Sie ist ja dann 18 und würde am liebsten arbeiten. Ausbildungen mit dem Hauptschulabschluß sind hier auf dem Land allerdings recht schwer zu finden, daher auch die Anmeldung für das nächste Schuljahr …..

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen80):
Wir können sie doch auch nicht einfach so in das Messer laufen lassen ……..


Doch genau das könnt ihr machen und müsst es meiner Meinung nach auch, denn sonst lernt sie nie dass das leben kein Ponyhof ist.

Manche sammeln Lebenserfahrung so nebenbei, bei manchen ist die ganz harte Tour erforderlich.

Und außerdem, wie wollen die beiden denn einen Mietvertrag bekommen?

Berry

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und außerdem, wie wollen die beiden denn einen Mietvertrag bekommen? Mit dem Einkommen des Freundes gibt es allenfalls eine 1-Raum-Wohnung. Und darin zu zweit: Das geht keine 4 Wochen gut...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen80):
das unser Päarchen sich in den Kopf gesetzt hat so schnell wie möglich nicht mehr zu Hause zu wohnen.
Da würde ich einfach freundlich die Tür weisen und *bitteschön, macht mal... --Aber machts allein--* hinterherrufen.
Meine Empfehlung: Lasst die beiden ziehen. Auch zusammen.
Lasst sie das doch probieren. Die Flausen fallen bald von selbst aus dem Kopp. Sie sollten selbst herausfinden, was ihnen alles zustünde...

Die Tochter soll euch nur mal aufschreiben, was genau sie von euch verlangt.
Und ist sie erstmal ausgezogen, muss sie sich dann mit 18 auch selbst den vermeintlichen Unterhalt von euch *holen*. Auch das Kindergeld mit der Auszahlung an sie selbst. Soll sie ruhig mal alles selbst *veranlassen*.
Von anderen Stellen?---sollten sie sich dann auch selbst *holen*.

Zitat (von Schneewittchen80):
Sie ist nicht in der Lage Verantwortlich für sich selbst zu sein
Das soll ja nun möglichst bald der Freund machen und entspr. helfen. Sind beide 18, sollten sich weder Eltern noch Psychiater quer stellen.
Zitat (von Schneewittchen80):
wir wissen nicht mehr was wir tun können um unsere Kinder vor diesem Fehler zu schützen .
Ihr seht es als Fehler--- 18 jährige---sind keine Kinder. Sie müssen ihre Erfahrungen machen. Auch, wenns allen dann weh tut. Sonst hört ihr nur immer, dass ihr schuld seid, wenn was nicht klappt.

Es gibt im Netz Unterhaltsrechner---- rechnet euch doch selbst mal aus, was ihr evtl. an sie zahlen müsstet. Sagt ihr das aber nicht!
Einkommen Vater, Einkommen Mutter, Einkommen Kindergeld...
Selbstbehalt beachten. Vorbereitung Insolvenz ist kein Einkommen.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Rechtlich wurde ja alles geklärt, menschlich würde ich mal einen Schritt zurücktreten und überlegen, ob man diese Regeln nicht lockern könnte. Für einen Menschen der in zwei Wochen volljährig wird, sind diese Regeln tatsächlich unerträglich. Da waren die Regeln die meine Eltern mir und meinen Geschwistern seinerzeit auferlegt haben, vor 40 Jahren, weit lockerer. Wenn ihre Tochter das Zimmer schlampig haben möchte, dann soll sie halt da so drin leben. Es ist ihr Raum und ihre Verantwortung. Daheim sein um 22:00 Uhr, warum?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sie wird doch nicht in 14 Tagen volljährig, sondern der Freund.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun ja, die junge Dame wird im Sommer 18. Das ist jetzt auch nicht wirklich lange oder? 22:00 Uhr Zapfenstreich ... wir schreiben 2020.

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#11
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

22.00 Uhr ist doch völlig normal. Schliesslich muss das Kind ja am nächsten Tag zur Schule. Ich find die Regel vollkommen ok. Wie soll ein Kind denn leistungsfähig sein, ob schule oder Ausbildung, wenn es täglich bis spätnachts auf die Rolle geht?

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#12
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Wie soll ein Kind denn leistungsfähig sein, ob schule oder Ausbildung, wenn es täglich bis spätnachts auf die Rolle geht?


In dem es eben auch aus Erfahrung lernt, dass man nicht erst um 4 ins Bett geht, wenn man um 6 wieder aufstehen muss ;-)

Ich gehe davon aus, dass deine Mutter auch nicht mehr täglich um 22 Uhr kontrolliert, ob du zuhause und hoffentlich schon im Bett bist ;-)

Im Ernst, Erziehungauftrag der Eltern ist, die Kinder auf ein eigenständiges, selbstverantwortliches Leben vorzubereiten. Dazu gehört auch, dass sie ihre Erfahrungen machen dürfen und das die Eltern ihnen Stück für Stück die Verantwortung "übergeben" und sich zurückziehen und als Berater und "Notfallbackup" bereitstehen.

Bei Jugendlichen, die in den nächsten 6 bis 9 Monaten volljährig werden sollte man davon ausgehen, dass sie Verantwortung übernehmen können, Wenn sie das bis jetzt nicht können, sollen sie es schlagartig mit 18 können? Ab und an muss man auch die eigene Erziehungsleistung mal auf den Prüfstand stellen.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@tatlosemama

So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
ob schule oder Ausbildung, wenn es täglich bis spätnachts auf die Rolle geht?
Ist das denn so? Ich kann das nirgends lesen.
Zitat (von ratlose mama):
dass man nicht erst um 4 ins Bett geht
Das kann man auch nicht lesen.

Ich denke, das ist nicht das eigentliche Problem.

Die Eltern sind ängstlich, weil die Tochter schon problematisch ist. Das ist zwar verständlich, aber ohne Vertrauen und *Loslassen mit langer Leine* wird das für keinen besser.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ein Kind dann einfach fallen zu lassen ist auch nicht besser. Man muss die Grenzen erweitern, egal wie man selber dazu steht. Ich finde eine Erweiterung der Grenzen innerhalb des familiären Rahmens besser, als auf die Straße setzen und zu sagen so jetzt zu dein Ding machst. Bei solch einer Handlungsweise rutschen sehr viele Jugendlichen ab, und das ist ja hier nicht gewollt oder?

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Wem antwortest du gerade? :???: Wer rät zu *Fallen lassen*?

Zitat (von AltesHaus):
als auf die Straße setzen und zu sagen so jetzt zu dein Ding machst.
Bitte lieber nochmal nachlesen, wie die Situation im EP geschildert wurde.

Ich jedenfalls rate nie zu *Fallen lassen*, weder bei bekannten noch bei unbekannten Personen. Also weder hier noch im realen Leben.

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#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich jedenfalls rate nie zu *Fallen lassen*, weder bei bekannten noch bei unbekannten Personen. Also weder hier noch im realen Leben.


Aus Deinem Post #7 könnte man das durchaus herauslesen.
Dann war er offensichtlich nicht so gemeint, wie er rüberkommt.

Ich muss ratlose Mama und AltesHaus hier zustimmen, das entspricht meiner Ansicht nach nicht den "Regeln" für einen fast volljährigen Heranwachsenden.
Zitat (von Schneewittchen80):
in der Woche soll sie um spätestens 22.15 Uhr zu Hause sein , sie ist verantwortlich für ihr Zimmer ( aufräumen und mir ihre Wäsche runter bringen), in der Woche ist das schlafen bei Freunden von uns aus nicht gestattet


Hier war wohl die Krankengeschichte der Tochter federführend bei der Regelgestaltung....

Mit 18 hab ich auch gedacht, dass ausziehen kein Problem ist, weil man sich nie mit der Finanzierung des Ganzen beschäftigt hat.
Was Ihr tun solltet, ist meiner Meinung nach, sich zusammen mit dem Pärchen an einen Tisch setzen.

Dabei würde ich 2 Punkte als dringend zu überarbeiten ansehen.
1. Die aktuellen Regeln gegenüber der Tochter
2. Der gewünschte Auszug in die eigenen 4 Wände.

Und anders als Anami denkt, finde ich es extrem wichtig, dass auch die finanziellen Fakten auf den Tisch gelegt werden.
Zeigt Ihnen auf, welche finanziellen Mitteln ihnen zur Verfügung stehen, was eine Wohnung kostet (eben mehr als einfach nur die Miete aus der Anzeige), was der Lebensunterhalt kostet (Lebensmittel, Telefon, Handy, etc...).


-- Editiert von spatenklopper am 09.03.2020 16:01

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#18
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Editieren nicht mehr möglich, deswegen noch nachgereicht:

Zitat (von spatenklopper):
Zeigt Ihnen auf, welche finanziellen Mitteln ihnen wann und unter welchen Voraussetzungen, wie lange zur Verfügung stehen,


-- Editiert von spatenklopper am 09.03.2020 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Aus Deinem Post #7 könnte man das durchaus herauslesen.
Das tut mir leid. Das ist nicht meine Einstellung. Deshalb fragte ich in # 15 nach, ob ich gemeint war...

Für mich gibt es einen ziemlich Unterschied zwischen
Zitat (von Anami):
Da würde ich einfach freundlich die Tür weisen und *bitteschön, macht mal... --Aber machts allein--* hinterherrufen. Meine Empfehlung: Lasst die beiden ziehen. Auch zusammen. Lasst sie das doch probieren.

und Ich lasse meine Tochter fallen, weil sie ungehörige Forderungen stellt und sich an keine Regeln hält.
Ich hätte nicht gedacht, dass ich mich so missverständlich ausgedrückt habe.

Wer spätpubertäre Kinder hat/hatte, wird sicher wissen, dass sie doch auch mal *selbst ans Heiße fassen* können, um zu merken, was die *Alten* überhaupt mit ihrer Fürsorge meinen.

Das hat mit Fallen-Lassen absolut nichts zu tun.

Sehr viel mehr meine ich, die kommen nach den ersten *Revoluzzer-Versuchen* sehr schnell zur Einsicht, dass sie es allein und wie zu Hause erträumt und gefordert--- eben nicht erreichen können.
Vor allem nicht, wenn Reichtum nicht ersichtlich oder erreichbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer spätpubertäre Kinder hat/hatte, wird sicher wissen, dass sie doch auch mal *selbst ans Heiße fassen* können, um zu merken, was die *Alten* überhaupt mit ihrer Fürsorge meinen.


Das sehen wohl alle so, nur kann das bei solchen Vorhaben wie es das, durch die rosa Brille verblendete, Pärchen vorhat eben deutlich über das gesunde "Aua" hinaus gehen.
Ich kann die TE hier durchaus verstehen, ich wollte meine Kinder auch nicht im nächsten RTL 2 Format wiedersehen, deswegen finde ich hier unverblümte Aufklärung gepaart mit einer gesunden Portion Diplomatie um so wichtiger.

Die Gefahr sehe ich zwar äußert gering, denn es fängt doch schon allein damit an, dass kein "normaler" Vermieter dem Pärchen bei den "angedachten" finanziellen Mitteln überhaupt Wohnraum zur Verfügung stellen würde.

Aber es ist eben auch nicht ausgeschlossen.

-- Editiert von spatenklopper am 09.03.2020 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Es fängt doch schon allein damit an,
Danke. Eben. Und genau DA hört es dann ohne großes *Aua* auch schon wieder auf.
Gleiches würde beim JC passieren. Beide würden keine Leistungen erhalten.

Zitat (von spatenklopper):
unverblümte Aufklärung gepaart mit einer gesunden Portion Diplomatie um so wichtiger.
Der TE ist offenbar dazu nicht in der Lage. Woher kommen sonst solche Fragen?
Zitat (von Schneewittchen80):
Dazu sind sie der Meinung ihnen ständ neben dem Unterhalt , noch Ausbildungsförderung und sonstige staatliche Leistungen zu (Hartz4, Wohngeld) .
Das könnte man auch selbst herausfinden. Das kann man dem Kind dann vorrechnen---was wann und wann nicht... Hier halten sich die Kinder für schlauer, also sollen die doch mal Ross und Reiter mit Euro benennen. Das tut nicht weh.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der TE ist offenbar dazu nicht in der Lage. Woher kommen sonst solche Fragen?


Dass würde ich so nicht sagen oder schreiben, denn es gehören immer zwei dazu, der andere muss auch bereit sein zuzuhören.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eben, ist wohl eher so, dass die Eltern hier gegen eine Wand reden. Mal ganz klar, der junge Mann liegt weit über seinem Bedarf, da gibt es keine Ausbildungsförderung. Und sie bekommt kein ALG II, weil sie auch zu Hause wohnen kann. Womit wir am Ende der FAhnenstange angekommen sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
der andere muss auch bereit sein zuzuhören.
Und das wäre die Tochter?
Zitat (von wirdwerden):
dass die Eltern hier gegen eine Wand reden.
Und das wäre die Tochter? Und dazu natürlich auch der Freund der Tochter...?

Wenn das so ist---und der TE als Elternteil der Tochter hier fragt---> bleibe ich nach wie vor bei meiner Empfehlung: Beide fast erwachsenen *Kinder*, die sich oberschlau fühlen, sollen bitte selbst versuchen, zu *holen*, wenn sie meinen, dit&dat stünde ihnen zu.

Deswegen brauchen Eltern ihre Kinder noch längst nicht fallen lassen. Auch Töchter mit psych. Erkrankungen nicht.
--------------------------------------------------------

Ich meine, mich zu erinnern, dass vor einigen Monaten hier ein ähnliches Problem angefragt war. Der Fragesteller war allerdings ein Freund der Tochter.

Mal abwarten, ob der TE uns noch Input bringt...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@wirdwerden

Ich halte es durchaus für möglich, dass nicht gegen eine Wand geredet wird, sondern dass hier direkt ohne irgendwelche Erklärungen, die für Jugendliche in dem Alter auch verständlich und nachvollziehbar sind, Ansagen gemacht werden. Bei den erhöhten wild um sich tanzenden Testosteron- und Östrogenspiegeln, die bei Jugendlichen in diesem Alter vorhanden sind, stoßt solch ein Verhalten selbstverständlich auf taube Ohren. Und hier muss man tatsächlich mal sein eigenes Erziehungskonzept infrage stellen, um, weil man doch das Beste für die Kinder möchte, den erwünschten Erfolg zu erzielen.

-- Editiert von AltesHaus am 10.03.2020 11:53

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#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mal abwarten, ob der TE uns noch Input bringt...


Ich fürchte nicht....., die TE scheint sich bereits abgemeldet zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Der TE hat sich ausgeklinkt...alles erledigt.
...Auch mal schön. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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