Tochter will zum Vater

28. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter will zum Vater

Hallo,

meine Tochter ist fast 14 Jahre alt und will nun zu mir ziehen.
Das Problem ist, dass die Mutter sehr grosse Schwierigkeiten macht und versucht die zu verhindern.
Das Verhältnis zwischen Mutter und Tochter ist sehr getrübt und es ist andauernd Streit und auch Schläge sind nicht ausgeschlossen.

Ich als Vater kann das "Leid" der Tochter so nicht mehr mit ansehen und versuche nun seit geraumer Zeit meine Tochter zu mir zu holen.
Da gerade ein Schuljahr zu ende geht wäre es sinnvoll die jetzt zu tun.

Ich hatte auch bereits eine Schule ausgesucht, welche der Tochter zugesagt hätte. Jetzt hat die Mutter einen Sperrvermerk für meine Tochter in der Schule erwirkt, so dass ich sie nicht anmelden kann und damit wird sich wieder alles verzögern.
Ich befürchte, dass die Mutter hier die Verzögerung aufrecht erhält und weiterhin alles Mögliche veruscht mit hier Steine in den Weg zu legen.

Weiterhin befürchte ich, dass meine Tochter sich auf kurz oder lang in einen Umgang gerät, der nicht gut für sie ist. Ich hatte schon Anrufe von meiner Tochter, dass sie nicht mehr will und dem ganzen ein Ende setzen will.
Das will ich aber nicht.

Das Jugenamt scheint hier überfordert zu sein und wir hetzen von einem Beratungstermin zum anderen, wobei diese alle nicht bringen und wir zu keiner Einigung kommen.

Meine Ex-Frau ist ein Kontrollfreak und veruscht immer wieder mich und meine Tochter zu kontrollieren und zu beeinflussen.

Zu allem Über hat sie angefangen Psychologie zu studieren und verwendet meine Tochter als Versuchsobjekt.

Wer kann mir einen guten Rat geben, wie ich hier weitermachen kann?



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"merci im Voraus"

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4280 Beiträge, 2431x hilfreich)

Anwalt nehmen und Diesen Antrag beim Familiengericht stellen lassen, dass dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werde, weil das Kind und du dies wünschen.
Unterlagen über bisherige Jugendamtsaktionen zum Anwalt mitnehmen und auf Dringlichkeit wegen Schuljahreswechsel verweisen.
Keine Drohungen gegen die Mutter, kein weiteres Hinhalten vom Jungendamt dulden - Fakten schaffen.

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Hallo!

Fachanwalt für Familienrecht beauftragen und beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Ob das zu Deinen Gunsten durchdringt kann man so nicht sagen. Ist aber m.M.n. die einzige Möglichkeit, wenn sich ein Elternteil querstellt.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

es gäbe eine andere, schnellere Möglichkeit:

Wenn es vom Kind wirklich gewollt ist, aber auch nur dann:
Das Kind fährt selbstständig zum Vater und sagte, es möchte bei ihm bleiben und nicht zurück zur Mutter.
Daraufhin zusammen mit dem Kind zum JA. Das Kind muss von sich aus bekunden, dass es nicht zurück zur Mutter möchte, sondern beim Vater bleiben möchte.

Eine Rückholung gegen den Willen der Tochter wird die Mutter nicht durchsetzen können.

Es sollte aber trotzdem mit einem Anwalt besprochen werden, der die einzelnen Schritte beratend und mit
notwendigen Anträgen begleiten kann.

Gruß,
capitano


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40543 Beiträge, 14368x hilfreich)

Nun ja, der letzte Rat ist weiss Gott töricht. Denn ist jemand erziehungsfähig, der sich über geltendes Recht und Gesetz hinweg setzt? wohl eher nicht.

Da sind die Ratschläge der anderen Vorschreiber schon besser. Also, ab zum Anwalt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ wirdwerden,

wie ist denn das einschlägige geltende Recht, wenn sich ein Kind an ein leibliches Elternteil wendet mit der eindringlichen Bitte, bei ihm bleiben zu dürfen.

Dass das Elternteil gegen den Kindeswillen das Kind zum anderen Elternteil zurückbringt?


Gruß,
capitano


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40543 Beiträge, 14368x hilfreich)

Nö, das macht dann der Gerichtsvollzieher mit der Polizei.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1265x hilfreich)

Guten Abend!

wirdwerden, welche rechtliche Handhabe hätte denn da der GVZ? Es scheint ja so, dass das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt wird.

Ok, steht im Text nicht, aber da von einer Ex-Frau gesprochen wird und das Kind 14 Jahre alt ist, gehe ich davon aus, weil ab dem Geburtsjahrgang 1998, bei ehelich geborenen Kindern das GSR besteht

Damit der GVZ tätig wird, muss er doch eine Legitimation vorweisen, einen Beschluss oder ähnliches. Auf ein Gewohnheitsrecht wird die KM wohl eher nicht pochen können.

Dennoch würde ich weiter dazu tendieren, den Weg über das Familiengericht zu gehen, weil es einfach Rechtssicherheit bietet.

LG nero

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