Tochter wird 18 - Bar- und Naturalunterhalt

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Tochter wird 18 - Bar- und Naturalunterhalt

Hallo liebes Forum,

meine Stieftochter wohnt bei Ihrer Mutter (also bei uns) und ist jetzt 18 geworden. Natürlich haben wir uns schon zusammengesetzt und die grobe Richtung besprochen. Sie will mit ihrem Vater sprechen, da der die Zahlung eingestellt hat und seinen Unterhalt erst einmal berechnen lassen will. Er sieht auch nicht ein, vorher schon mal zumindest einen Teilbetrag zu überweisen und das nach Berechnung auszugleichen. Sie hat ein sehr gutes Verhältnis zu ihm und hat Skrupel, ihn offiziell anzuschreiben. Das kann ich auch nachvollziehen, trotzdem muss sie tätig werden.

Wir wollen nun ein weiteres Gespräch führen, da sie das mit dem Bar- und Naturalunterhalt nicht so ganz versteht. Dafür hätte ich 2 Fragen, deren Beantwortung ich leider noch nicht finden konnte.

Angenommen die Mutter, bei der sie wohnt, muss laut Düdo-Tabelle 200 Euro Unterhalt zahlen, der Vater 500. Der Naturalunterhalt hat einen Gegenwert von 300 Euro. Könnte die Mutter von Ihrer Tochter verlangen, diese 100 Euro Mehrbedarf aus der Unterhaltszahlung des Vaters auszugleichen? Gibt es dafür Regelsätze?

Die Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin. Kann sie verlangen, dass der Unterhalt entsprechend angepasst wird und der Naturalunterhalt nur nach tatsächlicher Anwesenheit berechnet wird oder kann die Mutter bestimmen, wo der Naturalunterhalt geleistet wird? Ich meine so etwas in der Richtung gelesen zu haben.

Wir werden ihr natürlich keine Dinge in Rechnung stellen. Ich liebe sie wie meine eigene Tochter und sie wird es weiterhin sehr gut bei uns haben. Aber wir wollen ihr im Gespräch natürlich auch klar machen, wie die eigentliche Verfahrensweise ist, da sie der Meinung ist, dass der Unterhalt, der ihr jetzt zusteht, auf die ganzen Lebenskosten oben drauf kommt Sozusagen als zusätzliches Taschengeld.

Für Eure Hilfe ganz lieben Dank

Gruss Cinz

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31907 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Die Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin.
Das kann der Berechnungs-Knackpunkt werden.

Wohnt die UH-Berechtigte zu Hause--- dann ist so...zu berechnen.
Wohnt sie nicht zu Hause--- dann anders.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2776 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Angenommen die Mutter, bei der sie wohnt, muss laut Düdo-Tabelle 200 Euro Unterhalt zahlen, der Vater 500. Der Naturalunterhalt hat einen Gegenwert von 300 Euro. Könnte die Mutter von Ihrer Tochter verlangen, diese 100 Euro Mehrbedarf aus der Unterhaltszahlung des Vaters auszugleichen? Gibt es dafür Regelsätze?
Nach meiner Auffassung kann die Mutter nicht die Barunterhaltszahlung des Vaters mit der eigenen Naturalunterhaltsleistung verrechnen.

Zitat (von cinzano40):
Kann sie verlangen, dass der Unterhalt entsprechend angepasst wird und der Naturalunterhalt nur nach tatsächlicher Anwesenheit berechnet wird oder kann die Mutter bestimmen, wo der Naturalunterhalt geleistet wird?
Nicht wirklich verständlich die Frage, aber eine anteilige Kürzung von Unterhalt ist eher nicht vorgesehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von cinzano40):
Angenommen die Mutter, bei der sie wohnt, muss laut Düdo-Tabelle 200 Euro Unterhalt zahlen, der Vater 500.
Als Berechnungsgrundlage angenommen.

Zitat (von cinzano40):
Der Naturalunterhalt hat einen Gegenwert von 300 Euro.

unzutreffende Annahme. Der Naturalunterhalt ist der Gegenwert zum Barunterhalt.

Zitat (von smogman):
Könnte die Mutter von Ihrer Tochter verlangen, diese 100 Euro Mehrbedarf aus der Unterhaltszahlung des Vaters auszugleichen?
Ja, aber das regelt man anders.

Die Tochter bekommt ihre 200 € Barunterhalt und man einigt sich auf 300 € Kostgeld. Und schon hat man die saubere Trennung.

Zitat (von cinzano40):
Gibt es dafür Regelsätze?
nein. innert der Familie sollte man sich zusammensetzen, zumal ihr ka die 300 € ja auch schon irgendwie ermittelt habt.

Zitat (von cinzano40):
Die Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin. Kann sie verlangen, dass der Unterhalt entsprechend angepasst wird und der Naturalunterhalt nur nach tatsächlicher Anwesenheit berechnet wird oder kann die Mutter bestimmen, wo der Naturalunterhalt geleistet wird? Ich meine so etwas in der Richtung gelesen zu haben.
Mag sein, aber wohl nicht ganz verstanden. Aber bei einer Verständigung auf eine bestimmte Kostgeldhöhe kann man das ja einfließen lassen. Nur sollte man dem Mädel auch klarmachen, dass ein Teil der Kosten auch dann anfällt wenn sie nicht vor Ort ist.



Zitat (von cinzano40):
Aber wir wollen ihr im Gespräch natürlich auch klar machen, wie die eigentliche Verfahrensweise ist, da sie der Meinung ist, dass der Unterhalt, der ihr jetzt zusteht, auf die ganzen Lebenskosten oben drauf kommt Sozusagen als zusätzliches Taschengeld.
Erfolgreiches Gelingen.

Zitat (von Anami):
Zitat (von cinzano40):
Die Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin.

Das kann der Berechnungs-Knackpunkt werden.

Wohnt die UH-Berechtigte zu Hause--- dann ist so...zu berechnen.
Wohnt sie nicht zu Hause--- dann anders.


Wieder mal typisch Anami. Die Aussage ist, wenn es um barunterhalt geht, falsch.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

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