Hallo liebes Forum,
meine Stieftochter wohnt bei Ihrer Mutter (also bei uns) und ist jetzt 18 geworden. Natürlich haben wir uns schon zusammengesetzt und die grobe Richtung besprochen. Sie will mit ihrem Vater sprechen, da der die Zahlung eingestellt hat und seinen Unterhalt
erst einmal berechnen lassen will. Er sieht auch nicht ein, vorher schon mal zumindest einen Teilbetrag zu überweisen und das nach Berechnung auszugleichen. Sie hat ein sehr gutes Verhältnis zu ihm und hat Skrupel, ihn offiziell anzuschreiben. Das kann ich auch nachvollziehen, trotzdem muss sie tätig werden.
Wir wollen nun ein weiteres Gespräch führen, da sie das mit dem Bar- und Naturalunterhalt nicht so ganz versteht. Dafür hätte ich 2 Fragen, deren Beantwortung ich leider noch nicht finden konnte.
Angenommen die Mutter, bei der sie wohnt, muss laut Düdo-Tabelle 200 Euro Unterhalt zahlen, der Vater 500. Der Naturalunterhalt hat einen Gegenwert von 300 Euro. Könnte die Mutter von Ihrer Tochter verlangen, diese 100 Euro Mehrbedarf aus der Unterhaltszahlung des Vaters auszugleichen? Gibt es dafür Regelsätze?
Die Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin. Kann sie verlangen, dass der Unterhalt entsprechend angepasst wird und der Naturalunterhalt nur nach tatsächlicher Anwesenheit berechnet wird oder kann die Mutter bestimmen, wo der Naturalunterhalt geleistet wird? Ich meine so etwas in der Richtung gelesen zu haben.
Wir werden ihr natürlich keine Dinge in Rechnung stellen. Ich liebe sie wie meine eigene Tochter und sie wird es weiterhin sehr gut bei uns haben. Aber wir wollen ihr im Gespräch natürlich auch klar machen, wie die eigentliche Verfahrensweise ist, da sie der Meinung ist, dass der Unterhalt, der ihr jetzt zusteht, auf die ganzen Lebenskosten oben drauf kommt Sozusagen als zusätzliches Taschengeld.
Für Eure Hilfe ganz lieben Dank
Gruss Cinz
Tochter wird 18 - Bar- und Naturalunterhalt
11. November 2019
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Frage vom 11. November 2019 | 14:54
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 21x hilfreich)
Tochter wird 18 - Bar- und Naturalunterhalt
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#1
Antwort vom 11. November 2019 | 15:25
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Das kann der Berechnungs-Knackpunkt werden.ZitatDie Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin. :
Wohnt die UH-Berechtigte zu Hause--- dann ist so...zu berechnen.
Wohnt sie nicht zu Hause--- dann anders.
#2
Antwort vom 11. November 2019 | 15:40
Von
Status: Student (2776 Beiträge, 913x hilfreich)
Nach meiner Auffassung kann die Mutter nicht die Barunterhaltszahlung des Vaters mit der eigenen Naturalunterhaltsleistung verrechnen.ZitatAngenommen die Mutter, bei der sie wohnt, muss laut Düdo-Tabelle 200 Euro Unterhalt zahlen, der Vater 500. Der Naturalunterhalt hat einen Gegenwert von 300 Euro. Könnte die Mutter von Ihrer Tochter verlangen, diese 100 Euro Mehrbedarf aus der Unterhaltszahlung des Vaters auszugleichen? Gibt es dafür Regelsätze? :
Nicht wirklich verständlich die Frage, aber eine anteilige Kürzung von Unterhalt ist eher nicht vorgesehen.ZitatKann sie verlangen, dass der Unterhalt entsprechend angepasst wird und der Naturalunterhalt nur nach tatsächlicher Anwesenheit berechnet wird oder kann die Mutter bestimmen, wo der Naturalunterhalt geleistet wird? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. November 2019 | 18:40
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Als Berechnungsgrundlage angenommen.ZitatAngenommen die Mutter, bei der sie wohnt, muss laut Düdo-Tabelle 200 Euro Unterhalt zahlen, der Vater 500. :
ZitatDer Naturalunterhalt hat einen Gegenwert von 300 Euro. :
unzutreffende Annahme. Der Naturalunterhalt ist der Gegenwert zum Barunterhalt.
Ja, aber das regelt man anders.ZitatKönnte die Mutter von Ihrer Tochter verlangen, diese 100 Euro Mehrbedarf aus der Unterhaltszahlung des Vaters auszugleichen? :
Die Tochter bekommt ihre 200 € Barunterhalt und man einigt sich auf 300 € Kostgeld. Und schon hat man die saubere Trennung.
nein. innert der Familie sollte man sich zusammensetzen, zumal ihr ka die 300 € ja auch schon irgendwie ermittelt habt.ZitatGibt es dafür Regelsätze? :
Mag sein, aber wohl nicht ganz verstanden. Aber bei einer Verständigung auf eine bestimmte Kostgeldhöhe kann man das ja einfließen lassen. Nur sollte man dem Mädel auch klarmachen, dass ein Teil der Kosten auch dann anfällt wenn sie nicht vor Ort ist.ZitatDie Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin. Kann sie verlangen, dass der Unterhalt entsprechend angepasst wird und der Naturalunterhalt nur nach tatsächlicher Anwesenheit berechnet wird oder kann die Mutter bestimmen, wo der Naturalunterhalt geleistet wird? Ich meine so etwas in der Richtung gelesen zu haben. :
Erfolgreiches Gelingen.ZitatAber wir wollen ihr im Gespräch natürlich auch klar machen, wie die eigentliche Verfahrensweise ist, da sie der Meinung ist, dass der Unterhalt, der ihr jetzt zusteht, auf die ganzen Lebenskosten oben drauf kommt Sozusagen als zusätzliches Taschengeld. :
ZitatZitat (von cinzano40): :
Die Tochter wohnt zeitweise bei Ihrer Freundin.
Das kann der Berechnungs-Knackpunkt werden.
Wohnt die UH-Berechtigte zu Hause--- dann ist so...zu berechnen.
Wohnt sie nicht zu Hause--- dann anders.
Wieder mal typisch Anami. Die Aussage ist, wenn es um barunterhalt geht, falsch.
Berry
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