Tochter(17) will nicht mehr zu Hause wohnen

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Tochter(17) will nicht mehr zu Hause wohnen

Hallo liebe Forengemeinde,

ich versuche mich möglichst kurz zu halten, wenn etwas unklar sein sollte, dann bitte nachfragen.

Die Tochter meines Mannes (also meine Stieftochter) wohnt seit ca. 5 Jahren bei uns. Sie macht sei August eine Ausbildung, verdient dort ca. 475€.
In den letzten Wochen und Monaten ist es immer schlimmer mit ihr geworden, sie lässt sich nichts mehr sagen und terrorisiert mich wo sie kann.
Mein Mann hatte ihr (nach mehreren Gesprächen) ein Ultimatum gestellt, sie soll sich an einfachste Regeln halten, die einfach dazu gehören wenn man in einer Familie zusammen wohnt (u.a. sie soll aufhören mich respektlos zu behandeln usw.).
Nun hat die Tochter sich entschieden das es für sie keine Regeln gibt an die sie sich halten müsste und "wohnt" seit ein paar Wochen bei den Großeltern.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wir erhalten ja immer noch das Kindergeld, müssen wir jetzt, da sie schon seit ein paar Wochen nicht mehr hier ist, das Kindergeld an sie auszahlen?

Wir haben sie nicht raus geschmissen, sie kann jederzeit zurück kommen, will das aber nicht. Wie verhält es sich da mit evtl. Unterhaltszahlungen?


Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Unverzüglich der Familienkasse mitteilen, dass das Kind jetzt wohl endgültig nicht mehr bei Euch lebt. Ob dann die Großeltern Kindergeld beantragen, das ist eine andere Kiste. Nein, Ihr müsst keinen Unterhalt zahlen. Im BGB ist geregelt, dass die Eltern in so Fällen das Wahlrecht haben, ob sie Unterhalt für ein auswärts lebendes Kind haben oder aber ihre Leistung in Naturalien anbieten (Kost, Logie).

wirdwerden

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#2
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. ;)

Ich habe da noch eine Frage...

Töchterchen meine zu meinem Mann wörtlich: "Du darfst mich gar nicht raus schmeißen, weil ich Minderjährig bin!!!"


Wie verhält es sich damit?
Raus geschmissen wurde sie nicht, sie kann jederzeit zurück kommen (und wer weiß wann sie Hotel Oma satt hat).

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Natürlich kann es auch unzumutbar sein, mit einer Minderjährigen zusammen zu wohnen. Dann wäre das Jugendamt gefragt.

Lasst es einfach laufen. Ich würde nur die Kindergeldangelegenheit schleunigst klären, damit da keine Rückzahlungsansprüche auflaufen.

wirdwerden

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#4
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke Dir für Deine sachlichen Antworten.

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#5
 Von 
j.123mitglied
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber da habe ich leider noch eine Frage.

Wenn es dabei bleibt das sie hier nicht wohnen möchte/kann, wie verhält es sich mit evtl. Unterhaltsansprüchen von ihr?
Und was ist wenn sie ihre Ausbildung hin schmeißt, weil einfach "kein Bock".

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#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


MIt Unterhalt sollte da sowieso eher nicht zu rechnen sein. Die gute bekommt fast 500 netto, im August dürfte sich das erhöhen. Wenn da noch das Kindergeld zukommt, ist sie schon weitgehend gut bedient. Wenn das dennich nicht reichen sollte, ist erstmal mit BAB (oder eventuell Bafög) weiterzusehen. Am Ende könnte Sie noch immer einen Bedarf haben, etwa weil Sie hohe monatliche Kosten hat. Dann müsste geschaut werden, wer dagür wie aufkommt. Da dieser eventuell noch offene Betrag aber ohnehin nicht himmelhoch sein dürfte und der Vater mutmaßlich besser als die Mutter verdient, würde ich einfach 100 im Monat überweisen und dann meinen Frieden genießen.

An sich gäbe es die theoretische Möglichkeit, die wirdwerden angesprochen hat. Wie das in Ihrem Einzelfall aussieht kann man meiner Meinung nach nicht sagen. Nicht immer kann mit dem Verweis auf ein Zimmer in der Wohnung des Vaters ein eventuell zu zahlender Unterhalt gänzlich verweigert werden. Da muss immer im Einzelfall die Billigkeit geprüft werden, wo dann auch zu berücksichtigen wäre, dass das Kind auch früher nicht in diesem Haushalt gelebt hat und dort mit der Stiefmutter zusammenleben müsste, mit der offenbar Streit besteht. Das würde huer aber den Rahmen sprengen und ist ja sowieso nur ein theoretisches Problem.
Wie gesagt, würde ich im Fall der Fälle lieber jeden Monat 100 überweisen und mich dann mit dieser für alle gütlichen Einigung zufrieden geben.

Wenn das Töchterchen jetzt die Ausbildung abbricht, muss das zum einen der Familienkasse mitgeteilt werden und zum andereb würde dann wohl erstmal der Unterhaltsanspruch entfallen, zumindest wenn sie dann schon 18 ist. Sobald sie dann aber eine neue Ausbildung beginnt, wieder zur Schule geht oder studiert, wäre der Unterhaltsanspruch dann wohl wieder da. Die Frage ist nur, wie viel Einkommen das Mädchen dann hat. Wenn das Kindergeld direkt an die gezahlt wird, hätte sie wohl noch einen Anspruch von knapp 500, die im Zweifelsfall vollständig vom Vater in Bar zu überweisen sind. Dann könnte man aber wirklich anfangen zu rechnen, was davon durch die Mutter übernommen werden muss oder ob der Unterhalt in anderer Form gewährt werden darf. Aber soweit ist es ja noch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Hatte ich doch zumindest teilweise schon beantwortet. Irgendwo im BGB steht, dass die Eltern auch bei volljährigen Kindern das Wahlrecht haben, ob sie Naturalien spendieren (die Kids also zu Hause wohnen) oder aber sie Geld zahlen (in der Regel bei auswärtiger UNterkunft).

Sie wird wohl kaum mit einem Studium anfangen. Sie hat ja nicht die Qualifikation. Ich sehe im Augenblick nur die Frage der Regelung des Kindergeldes. Ihr haltet der Kleinen die Tür offen. Mehr im Augenblick nicht tun.

Und, falls denn irgendwann Unterhaltsfragen aufkommen, dann ist natürlich auch die Mutter mit im Boot (ab 18). Und, ab Volljährigkeit muss man auch nicht zahlen, wenn das Kind nicht in einer Ausbildung ist.

Also, in Ruhe abwarten.

wirdwerden

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