Trennung, Haus - Übernahme durch Partner Auszahlen

7. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
agm72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennung, Haus - Übernahme durch Partner Auszahlen

hallo zusammen,

mein Mann und ich haben uns im Oktober 2013 getrennt, im November 2013 bin ich ausgezogen. Er wollte das Haus behalten.

Ausgezogen bin ich mit NICHTS. Wir wollten uns freundschaftlich trennen, doch leider scheint es jetzt am lieben Geld zu scheitern.

Er möchte das Haus behalten, und zahlt seit meinem Auszug auch den Abtrag.

Das Haus wurde 1998 erworben. Restschuld ca. 69.000 EUR. Wir hatten damals gemeinsam 125TEUR aufgenommen.

Nun meine Frage, ich habe 15 Jahre in dem Haus gewohnt.
Es gehört uns beiden zur Hälfte, kann ich mit einer kleinen Abfindung rechnen? Wie verhält es sich mit der Restschuld.

Mein Mann sagt, es sind noch Schulden drauf, deswegen bekomme ich nicht einen Cent. Außderm sind die Immobilienpreise im Keller und das Haus würde wahrscheinlich mit Verlust verkauft werden. Wenn es zum Verkauf käme, weil wir uns nicht einigen können.


Ich möchte ihn nicht über den Tisch ziehen. Aber eine Summe x, um mir einen Neuanfang zu ermöglichen müsste doch drin sein oder? Wie gesagt, Möbel etc. habe ich nicht mitgenommen, mir alles neu anschaffen müssen.


Ich bin jetzt wirklich ratlos. Gehe ich wirklich komplett leer aus?

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
agm72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Frage hätte ich doch noch:

wie sieht es aus, darf ich das Haus betreten oder muss ich mich vorher anmelden? Es sind halt noch Sachen von mir vor Ort (Kleidung, Bücher) die ich holen möchte.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo agm72 ,

Man nehme den Verkehrswert des Hauses ( festgestellt durch Schätzer/Makler) ziehe die Schulden ab und Teile die Summe durch zwei.

D.h. die Hälte des Hauses gehört dir.

Wenn er alleine im Haus wohnt, steht dir für deine Hälfte
des Hauses eine Miete von ihm zu.

Wegen den Sachen die noch im Haus sind, Termin vereinbaren.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Du bist seit über sechs Monaten ausgezogen, damit wird man von einem endgültigen Verlassen der Ehewohnung ausgehen. Damit musst du um Herausgabe deines Eigentums bitten und darfst das Haus nicht mehr betreten ohne Einverständnis des Bewohners.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hallo agm,

aktuell sind die Immo-Preise ausgesprochen hoch. Der verkauf eines Hauses in ordentlichem Zustand sollte daher einen vernünftigen Preis bringen.

Um nicht gleich einen Gutachter bezahlen zu müssen, kann man die Hütte auch von einem Makler schätzen lassen. Da hat man einen ersten Anhaltspunkt.

Aber das Haus zählt nicht alleine. Hier geht es um den Zugewinnausgleich.

SG

Berry

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