hallo zusammen,
mein Mann und ich haben uns im Oktober 2013 getrennt, im November 2013 bin ich ausgezogen. Er wollte das Haus behalten.
Ausgezogen bin ich mit NICHTS. Wir wollten uns freundschaftlich trennen, doch leider scheint es jetzt am lieben Geld zu scheitern.
Er möchte das Haus behalten, und zahlt seit meinem Auszug auch den Abtrag.
Das Haus wurde 1998 erworben. Restschuld ca. 69.000 EUR. Wir hatten damals gemeinsam 125TEUR aufgenommen.
Nun meine Frage, ich habe 15 Jahre in dem Haus gewohnt.
Es gehört uns beiden zur Hälfte, kann ich mit einer kleinen Abfindung rechnen? Wie verhält es sich mit der Restschuld.
Mein Mann sagt, es sind noch Schulden drauf, deswegen bekomme ich nicht einen Cent. Außderm sind die Immobilienpreise im Keller und das Haus würde wahrscheinlich mit Verlust verkauft werden. Wenn es zum Verkauf käme, weil wir uns nicht einigen können.
Ich möchte ihn nicht über den Tisch ziehen. Aber eine Summe x, um mir einen Neuanfang zu ermöglichen müsste doch drin sein oder? Wie gesagt, Möbel etc. habe ich nicht mitgenommen, mir alles neu anschaffen müssen.
Ich bin jetzt wirklich ratlos. Gehe ich wirklich komplett leer aus?
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
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Trennung, Haus - Übernahme durch Partner Auszahlen
Eine Frage hätte ich doch noch:
wie sieht es aus, darf ich das Haus betreten oder muss ich mich vorher anmelden? Es sind halt noch Sachen von mir vor Ort (Kleidung, Bücher) die ich holen möchte.
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Hallo agm72 ,
Man nehme den Verkehrswert des Hauses ( festgestellt durch Schätzer/Makler) ziehe die Schulden ab und Teile die Summe durch zwei.
D.h. die Hälte des Hauses gehört dir.
Wenn er alleine im Haus wohnt, steht dir für deine Hälfte
des Hauses eine Miete von ihm zu.
Wegen den Sachen die noch im Haus sind, Termin vereinbaren.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
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Du bist seit über sechs Monaten ausgezogen, damit wird man von einem endgültigen Verlassen der Ehewohnung ausgehen. Damit musst du um Herausgabe deines Eigentums bitten und darfst das Haus nicht mehr betreten ohne Einverständnis des Bewohners.
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Hallo agm,
aktuell sind die Immo-Preise ausgesprochen hoch. Der verkauf eines Hauses in ordentlichem Zustand sollte daher einen vernünftigen Preis bringen.
Um nicht gleich einen Gutachter bezahlen zu müssen, kann man die Hütte auch von einem Makler schätzen lassen. Da hat man einen ersten Anhaltspunkt.
Aber das Haus zählt nicht alleine. Hier geht es um den Zugewinnausgleich.
SG
Berry
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