Hallo Leute,
Vater und Mutter haben sich getrennt, die Scheidung ist bereits beantragt.
Das gemeinsame Kind (7) lebt seit der Trennung beim Vater.
Die Mutter war in eine Wohnung in unmittelbarer Nähe gezogen (400 Meter Entfernung).
Das Kind war an den Wochenenden meistens bei der Mutter.
Nun ist die Mutter in eine 110km entfernte Stadt gezogen.
Darf der Vater
nun auch mit dem Kind umziehen, wohin er will ?
Oder gilt weiterhin die Regel, dass man ohne Erlaubnis des anderen Elternteils nur in einem 50km-Radius umziehen darf ?
Wollte der Vater umziehen, müsste das Kind ja auch die Schule wechseln.
Kann die Mutter selbst hinziehen, wo sie will, aber gleichzeitig darauf bestehen, dass Vater und Kind am alten Wohnort bleiben ?
Trennung, Kind, Umzug
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Diese Regelung mit den 50 km ist mir so nicht bekannt.
Natürlich darf der Vater auch mit Kind umziehen. Die Frage ist, wie dann der Umgang geregelt wird, wer die "Transportkosten" zu tragen hat.
wirdwerden
Nur, wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Haben die Eltern dies gemeinsam, benötigt er für den Umzug des Kindes die Zustimmung der Mutter.ZitatDarf der Vater nun auch mit dem Kind umziehen, wohin er will ? :
Diese Regel gab es noch nie.ZitatOder gilt weiterhin die Regel, dass man ohne Erlaubnis des anderen Elternteils nur in einem 50km-Radius umziehen darf ? :
Ja.ZitatKann die Mutter selbst hinziehen, wo sie will, aber gleichzeitig darauf bestehen, dass Vater und Kind am alten Wohnort bleiben ? :
-- Editiert von smogman am 24.03.2020 12:31
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Seid ihr euch da sicher ?
Dass hieße ja, dass die Mutter nach Afrika ziehen könnte, und der Vater dürfte ohne ihre Erlaubnis nicht mal in die nächstgelegene Stadt.
Genauso ist es.
Gibt sie Ihre Erlaubnis jedoch nicht und ist dies völlig grundlos, kann der Vater beim Familiengericht die Zustimmung der Mutter ersetzen lassen. Kein großer Akt.
Na ja, ganz so ist es nicht. Man kann die Zustimmung des weggezogenen Elternteils durch einen Gerichtsentscheid ersetzen. Und bei dem Beispiel Afrika ist das doch nun wirklich kein Problem. Denn der Vater darf umziehen wohin auch immer, was soll mit dem Kind geschehen?
wirdwerden
Es ist doch offensichtlich, dass die Fragen auf einen gemeinsamen Umzug von Vater und Kind abzielten, siehe #1. So eine Wortklauberei, nur weil in #3 die Worte "mit Kind" fehlen.ZitatDenn der Vater darf umziehen wohin auch immer, was soll mit dem Kind geschehen? :
Ok. Alles gut.
Also solche Entscheidungen werden durch das Gericht ersetzt, ohne dass sich am gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht etwas ändert.
Korrekt ?
ZitatHallo Leute, :
Vater und Mutter haben sich getrennt, die Scheidung ist bereits beantragt.
Das gemeinsame Kind (7) lebt seit der Trennung beim Vater.
Die Mutter war in eine Wohnung in unmittelbarer Nähe gezogen (400 Meter Entfernung).
Das Kind war an den Wochenenden meistens bei der Mutter.
Nun ist die Mutter in eine 110km entfernte Stadt gezogen.
Darf der Vater nun auch mit dem Kind umziehen, wohin er will ?
Oder gilt weiterhin die Regel, dass man ohne Erlaubnis des anderen Elternteils nur in einem 50km-Radius umziehen darf ?
Wollte der Vater umziehen, müsste das Kind ja auch die Schule wechseln.
Kann die Mutter selbst hinziehen, wo sie will, aber gleichzeitig darauf bestehen, dass Vater und Kind am alten Wohnort bleiben ?
Wie sieht denn der Umgang seit dem Umzug aus? Was würde der Umzug des Kindes für die jetzige Entfernung bedeuten?Würde die Entfernung noch mehr oder würde sie sich verringern? Sind am aktuellen Wohnort Großeltern, die regelmäßig Kkntakt zum Kind haben?
Ja, korrekt.ZitatAlso solche Entscheidungen werden durch das Gericht ersetzt, ohne dass sich am gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht etwas ändert. :
Korrekt ?
Ersatzweise kann man auch einen Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Der wird allerdings etwas komplexer als bloß eine einzelne Erklärung ersetzen zu lassen.
Also die Mutter ist - wie gesagt - 110km weggezogen.
Das mit Afrika war ja nur hypothetisch gemeint.
Der Vater fragt sich jetzt nur, inwieweit er mit dem Kind umziehen könnte. Auch hypothetisch.
Die Großeltern (väterlicherseits) wohnen in der Nähe von Vater u. Kind und alle sind ein eingespieltes Team.
Die Mutter hat keine Familie in Deutschland.
Sie will wohl selbst das alleinige Aufenthaltsbestimnungsrecht, um das Kind in ihre neue Wohnung mitzunehmen.
(neue Umgebung, neue Schule, Vater und Großeltern über 100km entfernt)
Von daher wartet der Vater erstmal ab ...
Er würde dann einen Gegenantrag stellen und rechnet sich gute Chancen aus.
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