Trennung, Wohnung und Auto

15. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)
Trennung, Wohnung und Auto

Hallo alle zusammen :)

Ich brauche mal wieder ein wenig hilfe.

Meine Frau und ich leben sein 3/4 Jahr in Scheidung (Trennungsjahr) und meine noch Frau will jetzt die hälfte der Wohnungseinrichtung und ich soll das Auto verkaufen, da sie davon die hälft haben möchte.
Wir haben auch eine 4 Jahre alte Tochter, die zZ. zur hälfte bei jedem wohnt, ab Dezember wird aber meine noch Frau wieder wegziehen und ich bin dann wieder alleinerziehend mit unserer Tochter.

Ich habe in der Ehe ca. 5000€ Bargeld, eine komplette Wohnungseinrichtung und ein Auto ca. 5500€ (damaliger Listenwert) mit in die Ehe gebracht, meine noch Frau nur ihre Bekleidung.
Als unsere Tochter geboren wurde und wir eine neue Wohnung bezogen, wurde von dem Geld dann die Wohnung in der Ehe komplett neu eingerichtet.
Ein Jahr in der Ehe hatte ich dann ein Unfall (Totalschaden) und aus dem Erlös wurde dann eine neues Auto gekauft.

1. In wie weit wird das was ich in die Ehe reingebracht habe, bei der Trennung/Scheidung berücksichtigt?

2. Wir sind noch nicht geschieden, hat sie jetzt schon Anspruch, auf Teilung der Wohnung und muss ich das Auto verkaufen?

3. Was ist mit den gekauften Gegenständen im Trennungsjahr, müssen diese auch zur hälfte geteilt werden?

4. Was ist wenn ich Geld gewinne, muss das auch geteilt werden?

Ich hoffe dass mir jemand helfen kann :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo tuete25 ,

Grundsätzlich bekommt jeder das an Wert zurück (wenn noch
vorhanden) was er in die Ehe mitgebracht hat.
Stichtage sind
1.Tag der Heirat
2.Tag an dem der Scheidungsantragbeim anderen Partner zu geht.

Wenn der Scheidungsantrag dem anderen Partner noch nicht
zugegangen ist,dann gehören Anschaffungen noch beiden.

Das ganze nennt sich Zugewinnausgleich.

lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Dinge die dir vor der Ehe gehörten bleiben dein Eigentum. Ebenso Ersatzbeschaffung wie in dem Fall des Autos. Die Wohungseinrichtung, die von deinem vorehelichen Vermögen beschafft wurde, gehört ebenfalls weiter dir. Jeglicher Zugewinn wird bei der Scheidung aufgeteilt. Scheidung so schnell wie möglich einreichen, dann wäre ein evtl. Lottogewinn nur für den Gewinner.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

@Andreas: ich dachte immer, dass beim (Lotto-)Gewinn nur der Ertrag (Gewinn durch Zinsen) geteilt werden muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

@GISNAH
Hallo,
zum sog. privilegierten Anfangsvermögen gehören meines Wissens nur Schenkungen und Erbschaften die während der Ehezeit erhalten werden. Lottogewinn wäre demnach Zugewinn.
Gruß
Andreas

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tuete25
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank, für eure Antworten :)

Aus einem Artikel

quote:
Steht fest, dass einem Ehegatten ein Hausratsgegenstand allein gehörte, so gehört auch eine während er Ehe erworbene Neuanschaffung diesem Ehegatten. Beispiel: die Ehefrau brachte eine Tiefkühltruhe mit in die Ehe. Im Laufe der Zeit ging die Truhe kaputt, es wurde eine neue angeschafft. Auch die neue Truhe gehört der Ehefrau, und zwar unabhängig davon, wer sie bezahlt hat.


Ich habe wie oben erwähnt, eine komplette Wohnungseinrichtung in die Ehe gebracht, einige Gegenstände wurden erneuert, wie z.B. Kühlschrank, Waschmachiene, Anbauwand, Schlaffzimmerbett Geschirrspühler & Fernseher. Diese Gegenstände darf meine noch Frau nicht für sich beanspruchen oder irre ich mich da? Und wenn ich kein Geld habe, brauche ich da meine noch Frau auch keine Ausgleichzahlung zahlen?


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