Trennung, ich möchte mit Kind ausziehen

19. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Petitefille
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung, ich möchte mit Kind ausziehen

Hallo zusammen,

Zu meiner Situation:
Wir, nicht verheiratet, stehen kurz vor der Trennung und haben ein gemeinsames Kind (2 Jahre) und geteiltes Sorgerecht.
Wir leben in einer kleinen 2Raumwohnung, das Kind hat also kein eigenes Zimmer. Der Kindsvater ist seit 7 Monaten arbeitslos und bemüht sich auch nicht um Arbeit. Des Weiteren ist er abhängig von Cannabis (er kifft jeden Abend sobald das Kind schläft). Ich arbeite in Teilzeit 30h/Woche für die nächsten 4 Jahre bis zum Schuleintritt des Kindes. Danach gehe ich wieder in Vollzeit arbeiten. Ich verdiene gut und habe ein geregeltes Leben.

Ich halte diesen Zustand im derzeitigen Zuhause und die Streitgkeiten mit dem Kindsvater nicht mehr aus und suche bereits nach einer neuen Wohnung, die dann natürlich auch ein Kinderzimmer haben soll. Ich möchte also mit meinem Kind ausziehen. Gleiche Stadt, gleiches Stadtviertel (wenn möglich), generell kann man hier alles innerhalb von wenigen Minuten zu Fuß erreichen, ich werde also nicht weit wegziehen, da ich auch möchte, dass der Kontakt zwischen Kind und Vater bleibt (gern auch Wechselmodell) und auch der Kitaplatz sich nicht ändert.
Nun hat mir der Kindsvater bereits zu verstehen gegeben, dass wenn ich ausziehen will, ich dies alleine machen kann und er nicht erlauben wird, dass ich mit dem Kind ausziehe und er dann vor Gericht gehen will

Wie gut wären meine Chancen, wenn eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden muss?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Kindeswohl gut tut, wenn das Kind weiter beim arbeitslosen, kiffenden Vater in einer zu kleinen Wohnung bleibt.

-- Editiert von User am 19. Juli 2023 10:53

-- Editiert von User am 19. Juli 2023 10:54

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Petitefille):
Nun hat mir der Kindsvater bereits zu verstehen gegeben, dass wenn ich ausziehen will, ich dies alleine machen kann und er nicht erlauben wird, dass ich mit dem Kind ausziehe und er dann vor Gericht gehen will
Das kann der kiffende Kindsfater ruhig sagen.
Selbstverständlich kannst du dich trennen und für dich und das Kind eine andere Wohnung suchen und beziehen.
Tausende tun das jedes Jahr und die wenigsten *Verlassenen* rennen deshalb zum Gericht.
Zitat (von Petitefille):
Wie gut wären meine Chancen,
Ziemlich gut.

Du solltest dich jetzt um dich+das Kind kümmern--- lass den Mann machen.
Das mit dem Sorgerecht kann so bleiben.

-- Editiert von User am 19. Juli 2023 11:15

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2633 Beiträge, 855x hilfreich)

Zitat (von Petitefille):
geteiltes Sorgerecht
Gemeint war das gemeinsame Sorgerecht? Bei geteiltem Sorgerecht käme es darauf an, wem das Gericht welche Teile übertragen hat.

Zitat (von Petitefille):
Nun hat mir der Kindsvater bereits zu verstehen gegeben, dass wenn ich ausziehen will, ich dies alleine machen kann und er nicht erlauben wird, dass ich mit dem Kind ausziehe und er dann vor Gericht gehen will
Der Weg wäre andersrum. Ohne seine Zustimmung müsstest du dich an das Gericht wenden.

Zitat (von Petitefille):
Wie gut wären meine Chancen, wenn eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden muss?
Auf der Basis deiner Schilderung 99,9%. Den Wahrheitsgehalt kann hier niemand überprüfen.

Zitat (von Anami):
Selbstverständlich kannst du dich trennen und für dich und das Kind eine andere Wohnung suchen und beziehen.
Nein, die Mutter benötigt sowohl aus familienrechtlicher als auch aus melderechtlicher Sicht das Einverständnis des Vaters oder eine Alleinvertretungsbefugnis vom Gericht. Ein eigenmächtiges Verbringen des Kindes ist in vielerlei Hinsicht ein Problem.

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#3
 Von 
Petitefille
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Gemeint war das gemeinsame Sorgerecht? Bei geteiltem Sorgerecht käme es darauf an, wem das Gericht welche Teile übertragen hat.


Ja, genau ich meine das gemeinsame Sorgerecht. Sorry für die falsche Formulierung.

Zitat (von smogman):
Der Weg wäre andersrum. Ohne seine Zustimmung müsstest du dich an das Gericht wenden.

Muss man sofort den Weg über das Gericht gehen? Ein Jugendamt kann keine Entscheidung treffen?
Wenn es doch über ein Gericht laufen müsste, wie lang dauert es dort, bis eine Entscheidung getroffen oder festgelegt wird?
Wenn ich ausziehe, möchte ich schließlich auch alle Gegenstände/Möbel mitnehmen, die ich gekauft und allein bezahlt habe. Das betrifft unter anderem auch zu 90 % alles was dem Kind gehört (Bett, Klamotten, Spielzeug, Kita-Ausstattung), da der Kindsvater kaum Dinge gekauft hat, geschweige denn sich den Kaufbetrag mit mir geteilt hat.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2633 Beiträge, 855x hilfreich)

Du befindest dich im Familienrecht als Teil des Zivilrechts. Dort gibt es immer nur zwei Stufen - außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Klärung.

Zitat (von Petitefille):
Ein Jugendamt kann keine Entscheidung treffen?
Das Jugendamt kann aus vorgenanntem Grund nur beraten und vermitteln. Natürlich kann man dort um Hilfe bitten. Ob ich das aus einem Haushalt, in dem Betäubungsmittel konsumiert werden, gerade freiwillig tun würde, weiß ich nicht. Vielleicht kann aber auch das genau der Grund sein, um dort die notwendige Unterstützung zu erhalten und den Druck gegenüber dem Vater zu erhöhen. In Gerichtsverfahren wird das Jugendamt sowieso hinzugezogen. Ein frühzeitiger vertrauensvoller Kontakt kann daher sinnvoll sein. Ich würde mir allerdings nicht zu viel versprechen.

Zitat (von Petitefille):
Wenn es doch über ein Gericht laufen müsste, wie lang dauert es dort, bis eine Entscheidung getroffen oder festgelegt wird?
Die Bearbeitungszeiten deines örtlichen Familiengerichts kann dir hier niemand sagen. Es gibt Beschleunigungsgebote für Kindschaftssachen, sodass die Angelegenheiten grundsätzlich Priorität haben und man sich darauf auch berufen kann.

Zitat (von Petitefille):
Wenn ich ausziehe, möchte ich schließlich auch alle Gegenstände/Möbel mitnehmen, die ich gekauft und allein bezahlt habe. Das betrifft unter anderem auch zu 90 % alles was dem Kind gehört (Bett, Klamotten, Spielzeug, Kita-Ausstattung), da der Kindsvater kaum Dinge gekauft hat, geschweige denn sich den Kaufbetrag mit mir geteilt hat.
Selbst wenn der Vater alles allein bezahlt hätte, könntest du den Hausrat des Kindes mitnehmen, wenn der Auszug mit Kind feststeht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Ich sehe die Sache relativ unproblematisch. Ihr wart nicht verheiratet. Folglich gehört Dir allein alles, was Du angeschafft hast; ihm gehört das, was er angeschafft hat. Nein, das Jugendamt kann nicht entscheiden. Die Mitarbeiter tun zwar mitunter so, aber im Streitfall ist immer das Gericht zuständig. Allerdings wird das JA in die Entscheidungsfindung eingebunden. In Vorbereitung der Sache würde ich schon jetzt versuchen, das JA ins Boot zu holen. Vielleicht können die auch vermitteln und dem Vater rüber bringen, dass er sein Kind nicht verliert. Dass eine Trennung auch eine Chance sein kann, auf einen entspannten Umgang mit dem Kind ganz ohne Spannungen zwischen den Eltern.

Wann der richtige Zeitpunkt ist, im Streitfall das Gerichtsverfahren anzustoßen, das ist schwer abzuschätzen. Notfalls gibt es ein Eilverfahren, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Gericht ein so kleines Kind bei einem Junkie in einer leeren Wohnung lässt. Wie ist denn Euer derzeitiges Mietverhältnis geregelt? Habt Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben? Das könnte sich zum Hauptproblem entwickeln.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Petitefille
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich denke mir bleiben nicht viele Optionen, wenn er nicht mit sich reden lassen möchte bzw. wir zusammen keine vernünftige Einigung finden.

Zitat (von wirdwerden):
Wie ist denn Euer derzeitiges Mietverhältnis geregelt? Habt Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben? Das könnte sich zum Hauptproblem entwickeln.


Er ist der Hauptmieter, aber wir haben einen Untermietvertrag für mich damals angefertigt. Dieser wurde auch von uns beiden unterschrieben, allerdings nicht vor einem Notar oder jemand anderes, der dies bezeugen könnte. Den Untermietvertrag habe ich noch in meinen Unterlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37529 Beiträge, 13797x hilfreich)

Na ja, dann bist Du nicht Hauptmieter. Das ist ganz wichtig. Dann bleibt alles bei dem, was ich oben geschrieben habe. Vielleicht noch dokumentieren, nur für Dich, wann er kifft. Denn wenn es hart auf hart kommt, könnte das wichtig sein.

Also, schauen, ob das JA vermittelnd helfen kann. Wenn nicht, evtl. schon jetzt einen Anwalt einschalten. Wichtig für Dich ist mental, dass Du die Problematik systematisch Punkt um Punkt abarbeitest. Glaub mir, das geht und hilft.

Viel Erfolg und berichte weiter.

wirdwerden

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