Ich habe mich hier angemeldet um Tips für meine Freundin zubekommen . Sie war mit ihrem Mann 24 jahre zusammen und davon 6 Jahre verheiratet . Da sie seit 9 Jahren unter starken Depressionen leidet er bis dato aber immer zu ihr stand hat sich nun aber vieles geändert . Dies erklärt auch das ich hier für sie unbedingt gerne nützliche Informationen bekommen möchte , da sie zur Zeit mit sich selbst kämpft . Er hat sich nun angeblich neu verliebt und möchte wahrscheinlich auch die Scheidung . Meine erste Frage hierzu wäre dazu...vor ca. 19 Jahren stockten sie auf dem Haus seiner Eltern ihre gemeinsame Wohnung auf , unverheiratet zu dieser Zeit . Zu dieser Zeit war sie noch kerngesund . Ihre gemeinsame Tochter ist 18 Jahre alt . Mittlerweile wurde ihm das Haus von seinen Eltern übertragen mit lebenslangem Wohnrecht derer . Sie liebt ihren Mann noch immer hat aber trotz allem große Existenzängste und ihre Krankheit macht es ihr nicht leichter . Und nun zu meiner Frage . Muss sie ausziehen oder hat sie Anspruch auf diesen gemeinsamen aufgestockten Teil des Hauses ?
Ich bedanke mich schon im Vorraus für jede Antwort .
Trennung , Scheidung , Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wie soll man das denn beantworten?ZitatEr hat sich nun angeblich neu verliebt und möchte wahrscheinlich auch die Scheidung . :

Angeblich und wahrscheinlich.
Wenn du es nicht weißt, wie sollen denn die User das wissen?
Bisher muss sie weder ausziehen noch irgendwas befürchten.ZitatMuss sie ausziehen oder hat sie Anspruch auf diesen gemeinsamen aufgestockten Teil des Hauses ? :
Danke erst einmal für Deine Antwort . Ich weiß das sie nicht ausziehen muss , aber hat sie einen Anspruch auf diesen Teil des Hauses ?
Es wird auf alle Fälle auf eine Scheidung hinaus laufen aber wie schon geschrieben , sie liebt ihn trotz allem noch und hat immer noch Hoffnung .
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Zitat:Wie soll man das denn beantworten?ZitatEr hat sich nun angeblich neu verliebt und möchte wahrscheinlich auch die Scheidung . :![]()
Angeblich und wahrscheinlich.
Wenn du es nicht weißt, wie sollen denn die User das wissen?
Bisher muss sie weder ausziehen noch irgendwas befürchten.ZitatMuss sie ausziehen oder hat sie Anspruch auf diesen gemeinsamen aufgestockten Teil des Hauses ? :
Wie soll man das denn beantworten?

Angeblich und wahrscheinlich.
Wenn du es nicht weißt, wie sollen denn die User das wissen?
Ich bin nicht seine Frau , aver ich weiß das er mit fast 50zig in einer fetten Mitlife Crisis steckt . Er ist sich glaub ich selbst nicht sicher . Diese neue Liebe ist 15 Jahre jünger als er und sitzt ihm sprichwörtlich im Nacken .
Mir geht es hier einzig und allein um meine Freundin und deren Chancen . Genauer gesagt ist es die letzte Frage die ich gestellt habe . Darauf habe ich auch hingewiesen .
Wie bitte? Wen interessiert das denn hier?ZitatIch bin nicht seine Frau , aver ich weiß das er mit fast 50zig in einer fetten Mitlife Crisis steckt . Er ist sich glaub ich selbst nicht sicher . Diese neue Liebe ist 15 Jahre jünger als er und sitzt ihm sprichwörtlich im Nacken . :
Warum fragst du dann genau das?ZitatIch weiß das sie nicht ausziehen muss :
Ob sie einen Anspruch auf diesen Teil des Hauses hat, kann man JETZT nicht einfach mit ja oder nein beantworten.
Wenn die Scheidung/Trennung ansteht, wird darüber diskutiert oder geredet oder gestritten werden. JETZT weiß das hier niemand.ZitatMittlerweile wurde ihm das Haus von seinen Eltern übertragen mit lebenslangem Wohnrecht derer . :
Na also.Zitatsie liebt ihn trotz allem noch und hat immer noch Hoffnung . :
Dann abwarten, ob und wann die Trennung erklärt wird und WIE sich beide auseinandersetzen.
Dann frag hier wieder nach.
Ich verstehe nicht Aggresivität in deinen Antworten . Mir geht es hier nur um eine einzige Frage und zwar in Falle aller Fälle hat sie Anspruch auf diesen Teil des Hauses und mehr nicht .
Sie werden sich nicht mehr entscheiden, da dies schon das zweite Mal um dieselbe Frau geht .
Es ist einfach nur so frustierend da sie sich nicht selbst zur Wehr setzen kann und ich gerne wissen möchte ob ihr Zufluchtsort und auch ihre Basis für ihre Genesung ihr einfach so entzogen werden kann . . Sie war trotz ihrer Krankheit immer für ihre Familie da und hat ihm den Rücken frei gehalten ..
Soll es jetzt der Dank sein das SIE ausziehen muss ?
-- Editiert von Moderator am 28.03.2019 21:48
Zitatund zwar in Falle aller Fälle hat sie Anspruch auf diesen Teil des Hauses und mehr nicht . :
Gern ganz geduldig: Das kann man nicht mit ja oder nein beantworten.
Das ist vollkommen nebensächlich für deine einzige Frage.ZitatSie werden sich nicht mehr entscheiden, da dies schon das zweite Mal um dieselbe Frau geht . :
Okay...auch hier ist es sehr frustrierend , aber für mich nicht nebensächlich für diese einzige Frage .
Ich möchte mich hiermit noch einmal an alle in diesem Forum befindlichen Menschen wenden die vielleicht eine Antwort auf meine oben genannte Frage haben . Bitte antwortet mir . DANKE
Und nur kurz an @Anamie gewendet....wenn dir keine wirklich eigendlichen Antworten auf Fragen von Verzweifelten einfällt dann lass es einfach..
Aber trotzdem danke für den Versuch...
Also.. Was beinhaltet meine Frage . Sie haben zusammen einen Neubau auf dem Altbau seiner Eltern für ihr gemeinsames Leben errichtet. Und num läuft alles in die Brüche. Welche Rechte hat SIE auf diese Wohnung ?
-- Editiert von Moderator am 28.03.2019 21:51
ZitatWelche Rechte hat SIE auf diese Wohnung ? :
Keine, da nur er wenn es anfangs richtig beschrieben wurde, Eigentümer ist (im Grundbuch steht).
Im Falle einer Scheidung wird auf Antrag einer Partei der Zugewinn ausgeglichen, der Mehrwert des Hauses, der an der Heirat (Stichtag) und nach Zustellung des Scheidungsantrages (ebenfalls Stichtag) entstanden ist fliest mit beiden Werten in die Zugewinnberechnung ein.
ZitatEs ist einfach nur so frustierend da sie sich nicht selbst zur Wehr setzen kann und ich gerne wissen möchte ob ihr Zufluchtsort und auch ihre Basis für ihre Genesung ihr einfach so entzogen werden kann :
Gerade derartige Übertreibungen machen es einigen schwer noch sachlich zu antworten. Keiner hindert die Noch-Ehefrau, sich im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten zur Wehr zu setzen.
Doch wehren kann man sich sinnvollerweise nur gegen Unrecht, dass hier aber bezogen auf die Fragestellung nicht erkennbar ist.
Und um das ganze sachlich anzugehen; eine eigene Wohnung ist auch ein Rückzugsort, und von einer Krankheit genesen kann man ganz objektiv nicht nur in den eigenen vier Wänden.
Bei dieser Fallkonstruktion wäre ein weiterer Verbleib dort möglicherweise verbunden mit täglicher Begegnung des Ex und seiner Neuen wohl eher kontraproduktiv als der Gesundheit förderlich.
ZitatSie war trotz ihrer Krankheit immer für ihre Familie da und hat ihm den Rücken frei gehalten .. :
Soll es jetzt der Dank sein das SIE ausziehen muss ?
Als Dank kann man das wohl kaum bezeichnen, aber als logische Konsequenz aus einer beendeten Partnerschaft. Es gilt nach vorne zu schauen, der Blick in den Rückspiegel ist in solch einem Fall wenig zielführend.
Berry
Wenn eine Aufstockung auf dem Haus der Eltern erfolgte, ist die Chance hoch, daß die Eltern oder deren Sohn Eigentümer der aufgestockten Wohnung sind. Das müßte die Freundin wissen, denn wenn ihr ein Teil davon gehört, gab es einen entsprechenden Notartermin.
Gehen wir davon aus, dass meine Annahme richtig ist und der Sohn oder die Eltern die Eigentümer der Wohnung ist. In diesem Falle hat sie kein weiteres Bleiberecht in der Wohnung, es sei denn ihr Mann lässt es zu. Was ich persönlich für recht unwahrscheinlich halte, denn er wird wahrscheinlich sein neues Leben in seiner eigenen Wohnung führen wollen.
Das bedeutet soviel wie: sie sollte sich nun umgehend nach einer anderen Wohnung umschauen. Für die Zeit der Trennung steht ihr der sogenannte Trennungsunterhalt zu, die Berechnung dessen findet man überall im Netz.
Wie immer, wenn Werte im Raume stehen, sollte man in jedem Falle einen Anwalt mandatieren, der einen durch die Trennungszeit und die Scheidung führt. Das ist zwar im ersten Moment nicht ganz billig, rentiert sich aber auf jeden Fall. Sollte Trennungsunterhalt, Gehalt etc nicht ausreichen, dann wäre eben entsprechend Alg2 oder Aufstockung zu beantragen.
Aber wie gesagt, das erste ist jetzt, eine neue Wohnung suchen, bevor der Ex-Mann rührig wird und sie vor die Türe setzt.
EDIT: Ich sehe eben, der Ehegatte ist der Eigentümer. Es ändert sich nichts an meiner Aussage.
-- Editiert von fb367463-2 am 28.03.2019 16:02
Erst einmal Danke für die Antworten die mich nicht wirklich weiterbringen . Die mir eher die Tränen in die Augen treiben . Ihre realen Chancen sind also gleich Null . Eigendlich ist sie es die das meiste verliert , nach so vielen Jahren . Ihre Zuflucht und ihren Halt .
Ich versteh diese Gesetze einfach nicht . Nach 24 Jahren Partnerschaft mittellos zu sein ist für mich unverständlich. Sorry .
Aber Danke
-- Editiert von verstehen123 am 28.03.2019 17:29
Dumme Frage: warum sollte er aus seinem Elternhaus ausziehen?
wirdwerden
Wer schreibt hier, dass sie nach einer Scheidung mittellos wäre? Niemand muss nach einer Scheidung mittellos sein.ZitatNach 24 Jahren Partnerschaft mittellos zu sein :
Wenn du hier nur die Freundin bist und auch schon so verzweifelt wie die kranke Ehefrau, dann ändert das leider auch nichts an den Sachverhalten.Zitatwenn dir keine wirklich eigendlichen Antworten auf Fragen von Verzweifelten einfällt dann lass es einfach.. :
Dieses Forum ist nun mal keine Ehe-und Lebensberatungs-Plattform.
(ich hab das grad schon mal geschrieben...)
Ob die Ehefrau im Falle einer Scheidung ausziehen müsste, kann man evtl. beantworten, wenn man die Trennungsvereinbarung sowie die derzeitigen und geplanten Eigentumsverhältnisse für diese Wohnung des Ehepaares kennt, sowie die Vermögens-und Einkommensverhältnisse des Ehepaares.
Und ein Kind gibt es auch, zwar schon 18. Dieses Kind hat evtl. auch etwas zu sagen?
Das ist Quatsch.ZitatIhre realen Chancen sind also gleich Null :
Ja okay . Ganz mittellos wird sie nicht aus dieser Ehe gehen , aber ihr Zufluchtsort und ihr Halt wird ihr genommen werden . Ich weiß nicht ob sich hier jemand mit Depressionen auskennt aber so eine Situation kann bei Betroffenen auch zum Suizit führen . Sie hat mir aber zugesichert das sie dies ihrer Tochter wegen schon nicht tun würde. Vielleicht mach ich mir einfach nur zu viele Gedanken um sie . Ich würde ihr so gerne sagen können das sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen muss aber so ist es ja nun doch nicht und dies ist auch für mich nicht leicht . Es geht hier auch um eine langjährige Freundschaft .
Ich bedanke mich für eure Antworten die mir ein wenig weiter geholfen haben . Sie brauch auf alle Fälle einen Anwalt der sie dabei unterstützt .
Danke
Ja. Im Moment sieht es ganz danach aus. Weil noch gar nichts spruchreif ist. Damit kann man bereits depressive und verunsicherte Menschen durchaus noch mehr *drücken*.ZitatVielleicht mach ich mir einfach nur zu viele Gedanken um sie . :
Außerdem: So einfach ausziehen bzw. schon neue Wohnung suchen---- das kannst du und deine Freundin erstmal total vergessen.
Hast du schon was vom Trennungsjahr gehört? Das sind oft sogar Jahreee....
Und einen Anwalt braucht sie auch erst frühestens, wenn der Ehemann die Trennung erklärt.
Warum sollte sie eine Wohnung suchen vergessen? Ist das so sinnvoll gerade bei depressiven Menschen, mit anzusehen, wie der Ehepartner sein neues Leben mit einer neuen Liebe lebt? Total unerwünscht ist? Ob das der Genesung so hilfreich ist, wage ich mal sehr zu bezweifeln. Und da sie früher oder später sowieso raus muss, ist es besser, den Schritt so schnell wie möglich zu vollziehen. Auch für die eigene Psychohygiene.
ZitatAußerdem: So einfach ausziehen bzw. schon neue Wohnung suchen---- das kannst du und deine Freundin erstmal total vergessen. :
Hast du schon was vom Trennungsjahr gehört? Das sind oft sogar Jahreee....
Kann es sein, dass Du hier die Begrifflichkeiten durcheinander bringst.
Das Trennungsjahr kann sie auch in der eignen Wohnung ableisten. Es schützt sie nicht vor dem Verlassen der Wohnung.
Berry
ZitatEs schützt sie nicht vor dem Verlassen der Wohnung. :
Berry
Der Ehewohnung, genau. Vor allem, wenn diese alleinige dem Mann gehört.
Richtig, ich meinte der Ehewohnung.
Berry
Wer einer Freundin oder einer total verunsicherten und hoch depressiven Ehefrau grad die maximalst möglichen Szenarien aufzeichnet, vergisst uU, dass es zu solchen gar nicht kommen muss.ZitatEs schützt sie nicht vor dem Verlassen der Wohnung. :
Aber es KÖNNTE möglich sein. Wir wissen so gut wie nichts, außer der Angst der Frau ... vor dem...
Und dass vor vielen Jahren etwas mit dem Haus gemacht wurde. Und wie isses jetzt? bleibts so? Wirds geändert? Was sagen die unten wohnenden Wohnrechts-Eltern? WAS will der Mann überhaupt (außer ner neuen Frau?).
Wirklich? Warum schreibst du das in Beitrag #18? Weiß man das denn schon? Hat jemand verlangt, dass die Ehewohnung verlassen wird? Wer und Wann und Wie?Zitataber ihr Zufluchtsort und ihr Halt wird ihr genommen werden . :
Der Ehemann hat ne Neue. Die Frau oder die Freundin hat jetzt Angst. Na und?
Das ist bisher der einzige konkrete Faden, an dem man was aufspulen kann.
Ja. WENN. Weiß mans denn? Ist es noch so? Und bleibts denn so?ZitatVor allem, wenn diese alleinige dem Mann gehört. :
Bist du sicher? Wie kommst du zu dieser Einschätzung?ZitatUnd da sie früher oder später sowieso raus muss, :
Es KÖNNTEN noch ganz andere Dinge passieren...soll ich mehr Panik streuen? Oder Beruhigung?
Grundfrage ist doch: Hat der Ehemann seiner Ehefrau schon die Trennung erklärt? Schon mit Details? Ich kanns nicht lesen.

Und zur weiteren Erörterung schenke ich der Freundin/der Ehefrau gern ein paar
wenn--wenn-wenn--wenn----
Wie ist es denn?ZitatIch würde ihr so gerne sagen können das sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen muss aber so ist es ja nun doch nicht :
Du hast bis jetzt leider nicht verstanden, was der Unterschied ist zwischen was alles sein könnte und was sein wird, wenn.
ZitatEs KÖNNTEN noch ganz andere Dinge passieren...soll ich mehr Panik streuen? Oder Beruhigung? :
Klar, ihr könnte der Himmel auf den Kopf fallen

Aber irgendwie verstehe ich ihren Beitrag nicht. Wir können uns zuerst mal nur daran halten, was die Themeneröffnerin schreibt. Wenn wir das alles anzweifeln, dann könnten wir jede Frage hier im Forum bezweifeln und schreiben "können wir nichts zu sagen, bevor Sie nicht alles schwarz auf weiß vorliegen haben" . Tun wir aber nicht

ZitatZitat (von fb367463-2): :
Vor allem, wenn diese alleinige dem Mann gehört.
Ja. WENN. Weiß mans denn? Ist es noch so? Und bleibts denn so?
Aber hier schreibt die Themenstarterin :
Da wir, wie gesagt, von dem ausgehen, was geschrieben wird, gehört das Haus ihm. Nicht beiden zusammen und auch nicht ihr. Und wenn es ihm gehört, dann hat sie da auf lange Sicht keinen Platz mehr. Und auch auf kurze Sicht nicht, wenn es ihm nicht gefällt.Zitatstockten sie auf dem Haus seiner Eltern ihre gemeinsame Wohnung auf , unverheiratet zu dieser Zeit . [...] Mittlerweile wurde ihm das Haus von seinen Eltern übertragen mit lebenslangem Wohnrecht derer . :
ZitatZitat (von fb367463-2): :
Vor allem, wenn diese alleinige dem Mann gehört.
Ja. WENN. Weiß mans denn? Ist es noch so? Und bleibts denn so?
Was soll das? Beantworten gehen jetzt also die Fragen nicht mehr, weil wir nicht wissen ob es eventuell so bleibt, wie es jetzt zu sein scheint? Das ist doch irgendwie seltsam oder nicht?
Ich finde nicht, dass es hilft, nicht die möglichen Szenarien aufzuzeichnen, sondern man sollte schon sagen, was geht und was nicht geht. Natürlich muss es nicht zu solchen kommen, aber ich finde durchaus, dass man sich anstelle der Themenstarterin bzw deren Freundin darüber Gedanken machen muss, Depressionen oder her. Denn auch die Depressionen retten sie nicht. Der Mann hat sich neue Freundin gesucht, vielleicht weil sie ihm mit ständigen Depressionen einfach auf den Sack geht oder sie ihre Schuldigkeit getan hat oder was auch immer. Aber: der will seine neue Liebe auch leben, das können Sie mir ruhig glauben. Dafür brauche ich weder eine Glaskugel noch sonst irgendwas.ZitatWer einer Freundin oder einer total verunsicherten und hoch depressiven Ehefrau grad die maximalst möglichen Szenarien aufzeichnet, vergisst uU, dass es zu solchen gar nicht kommen muss. :
Aber es KÖNNTE möglich sein. Wir wissen so gut wie nichts, außer der Angst der Frau ... vor dem...
Das sagt der richtigeZitatUnd zur weiteren Erörterung schenke ich der Freundin/der Ehefrau gern ein paar :
wenn--wenn-wenn--wenn----

-- Editiert von fb367463-2 am 30.03.2019 13:59
Ja, eben, ich hatte noch so viele wenns übrig --- wenn wenn wenn--- wir wissen, DASS der Ehemann seiner Frau die Trennung erklärt hat--- können wir hier mit --dann-dann-dann--ist das zu tun oder nicht zu tun-- antworten. Dann geht das und das und das lieber nicht.
Stimmt. Depressionen retten niemanden in solcher Situation. Und Wohnung suchen ist mit Depressionen auch schwer.Evtl. völlig Banane.
Ich wollte gar keinen Schutzschirm wegen der Krankheit aufspannen. Insofern, weil ich durchaus weiß, dass diese Krankheit sehr viele Ängste vor Situationen produziert, die nicht real oder ganz nebulös sind. Sie sind einfach da.*Ohh, alles, alles bricht zusammen*--- das ist solch eine Angst. Und nichts bricht.
Jetzt lese ich von einer verzweifelten und kranken Frau, die Angst hat. Der Freundin gehts nicht anders.
-und dass das Haus ihm überschrieben wurde. Mittlerweile war wann? Aufgestockt wurde vor 19 Jahren. Sie wohnen oben.
-und ihre Schwiegereltern Wohnrecht dort haben. Bis zum Lebensende. Wahrscheinlich unten.
Das glaube ich auch gern.ZitatAber: der will seine neue Liebe auch leben, das können Sie mir ruhig glauben. :

WENN er nun mit seiner neuen Liebe ganz neu und ganz woanders anfangen will? Weil ihm das Drama mit seiner Frau unerträglich erscheint?
WENN nun seine Eltern doch nicht so ganz einverstanden sind mit der neuen Liebe?
WENN...ich hätte noch mehr.

Du hast ja auch etliche verwendet.
Soll man jetzt den Ehemann auffordern: Los, jetzt sag schon, dass du dich trennst und auch scheiden lassen willst? Sag an, wie du die Trennungsauseinandersetzung machen möchtest?
Nur, damit wir hier was konkretes antworten können? Soweit kann ein Forum weder gucken noch rufen.

Anami, mal ausnahmsweise mit Dir einer Meinung.
Was haben wir? Eine Ehe von nicht allzu langer Dauer. Ein Haus, welches einem Partner allein gehört. Ein Partner, der fremd geht. Okay, unschön, aber kommt vor. Was soll jetzt passieren? Da fehlt doch alles an "griffigen" Angaben.
Unabhängig von Liebe oder Gewohnheit sollte sich die Lady mal überlegen was sie nun will. Und sich nicht überlegen, was sie nicht will. Und die Krankheit nicht als Feigenblatt benutzen. Ich hoffe, sie ist in Therapie, Trennungen können auch Chancen sein.
Nur, eines muss ganz klar sein: wenn es denn zu einer Trennung kommt, dann wird die Freundin nicht dauerhaft in dem Haus ihres Mannes wohnen bleiben können. Wär ja auch nicht gut, mit den Eltern im Parterre.
Also hier mal klar formulieren, auf den Punkt, was man wissen will, wie die finanziellen Verhältnisse sind u.s.w., wenn man das überhaupt kann.
wirdwerden
dann lösche ich meine Antwort.
-- Editiert von Anami am 30.03.2019 17:53
Entschuldigung, ich meinte die Ehefrau.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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