Trennung - Anschaffung Neugeräte finanziell anrechnen lassen?

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Heftklammer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung - Anschaffung Neugeräte finanziell anrechnen lassen?

Hallo an alle und hier ein paar kombinierte fragen!

Ein Ehepaar was sich trennt,
Frau nach der Hochzeit berufsunfähig geworden,
Kinder bekommen und seit dem als Hausfrau tätig
und für den Hauptpart mit den Kindern verantwortlich.
Kinder 7 und 10 Jahre.
Mann als Arbeiter tätig und Alleinverdiener!
Beide haben eigene Konten ohne gegenseitige
Verfügungsberechtigung!, der Mann bestreitet davon
alle anfallenden Kosten und die Frau bekommt noch
so zu sagen Taschengeld zur freien Verfügung
überwiesen.
Jetzt Trennung! – Versuch einer vernünftigen und
friedlichen Trennung!
Klar, das Versicherungen, Auto usw. getrennt werden
müssen und der eigentliche Versicherungsnehmer
in Zukunft selber zahlen muss oder die Verträge
ändern muss!?
Wenn der Mann im Rahmen der Trennung beim Auszug
der Frau z.b. neue Elektrogeräte kauft anstelle ihr die alten
zu überlassen, wie kann das ausgelegt werden, gegenüber
den Ämtern oder was das Geld angeht?
Sollte Mann sich was schriftlich in Form einer
Schenkung oder so geben lassen oder was ist zu beachten?
Können die Ämter diese Neugeräte finanzschädlich
anrechnen, sodas der Frau ein Nachteil entsteht?
Wie sieht das mit dem Guthaben aus, was jeder auf seinem
eigenen (allein Verfügungsberechtigten) Konto hat?
Wie sieht das aus mit dem Vermögen vor der Eheschliessung
aus (z.b. Möbel) bei der Zusammenlegung des Hausrates,
was im laufe der Ehejahre verschlissen, veräussert oder
auch erneuert wurde?

Für Tips alles Art im voraus vielen Dank!

Und noch eine frage, wie genau kann oder muss das
Besuchsrecht festgelegt werden – müssen beide Seiten,
gerade was den Alleinverdiener angeht flexiebel sein,
oder kann der Mann auf zu Beispiel sein 14 tägiges
Besuchsrecht festgenagelt werden, unabhängig, wie
sein Arbeitgeber dazu steht und wie er seine
Lebensgestaltung sieht um der Frau auch ihren festen
Zeitraum zu geben!?

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, Heftklammer!

Wie lange bestand die Ehe?

Bei mehr als zehn Jahren, geht es langsam in Richtung lange Ehedauer und somit auf eine zeitliche Streckung zur Eigenverantwortung der KM.
Auch wenn bei euch die Rollenverteiliung entsprechend abgesprochen war, dass die KM die Kids betreut und der KV für das Familieneinkommen sorgt, kann man insgesamt davonausgehen, dass die KM nicht sobald in ihre *Eigenverantwortung* geschubst wird.

Eine Berufsunfähigkeit ist nicht mit einer Erwerbsunfähigkeit gleich zu setzen und somit wäre im Grunde die KM arbeitsfähig.

Dem Alter der Kids entsprechend kann versucht werden die KM langsam und mit Qualifizierungsmaßnahmen, an das Berufsleben wieder heranzuführen.
Der Ausbau der aufgenommen Tätigkeit würde schrittweise erfolgen.
Wie lange das dauern wird, wäre im Einzelfall zu klären und bei der KM abhängig von Bildungsstand, Ausbildungsstand und Krankheitsbild.
Zunächst ist der KM Trennungsunterhalt zu gewähren, wenn der KV hierfür leistungsfähig ist.
Kindesunterhalt ist dem TU vorrangig.

Wenn zur Eheschließung nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft.
Wie ihr intern mit welchem Konto was bezahlt und geregelt habt, ist unerheblich.
Es gelten die Zeitpunkte der Eheschließung und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
Dazwischen habt ihr gemeinsam erwirtschaftet und das wird dann hoffentlich geteilt.

Versicherungen gehören umgeschrieben oder übertragen oder aufgelöst, je nach Art.

Neuanschafungen nach einem Auszug sind mitunter notwendig und am besten wäre ein klärendes und konstruktives Gespräch hierüber (du nimmmst dieses Alte und bekommst dafür das als Neues).
Grundsätzlich sind die notwendigen dieser Anschaffungen auch anrechenbar (Waschmaschine, Kühlschrank, Bodenstaubsauger,Geschirr,...).
Die alte Nussbaumschrankwand aus den 80ern könnt ihr doch gemeinsam über die Kante kloppen und dann läutet ihr einen neuen Lebensabschnitt ein!? ist besser als wegen solcher Sachen das Zicken anzufangen, oder?

Umgangsrecht:
Das Umgangsrecht ist ein gegenseitges Recht zwischen den Kindern und dem nichtbetreuenden Elternteil.
Es gibt keine Gesetz, das die Häufigkeit oder Art des Umgangs festschreibt.
Findest eine Lösung, mit den Kids und unter Berücksichtigung von Enfernung, Interessen und Möglichkeiten.
Regeln sind gut und mitunter notwendig.
Planungssicherheit auf allen Seiten sollte gegeben sein.
Konflikte sind absehbar, wenn auch nur ein Elternteil dem anderen mal eben an der Haustüre sein Anliegen vorträgt (hier bin ich, wo sind die Kids? Oder: Du, der Kleine hat Fieber und der Große keine Lust auf dich!).


Lieben Gruß!



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