Trennung - Besuch in Ehewohnung erlaubt?

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Piaria
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennung - Besuch in Ehewohnung erlaubt?

Hallo!

Eine Frau hat sich vor einem knappen Jahr von ihrem Mann getrennt und seit einem halben Jahr hat auch der Mann per Anwalt zugestanden, in der Ehewohnung getrennt zu leben. Beide haben zwei Kinder (5 und 7).
Der Mann hat im selben Haus noch eine weitere Wohnung, in der er schläft und zu Abend isst, zum Frühstück kommt er, um seine Kinder zu sehen, in die Ex-Ehewohnung. Die Bitten der Frau, das zu unterlassen, ignoriert er seit einem halben Jahr. Die Anwältin der Frau hat jetzt gerichtliche Schritte für eine gerichtliche Wohnungszuweisung angekündigt, aber noch nicht eingeleitet.

Die Frau bekommt jetzt Besuch von einem Freund und dessen Sohn, die der Mann beide nicht kennt. Die Frau möchte die beiden gerne in der Ehe-Wohnung übernachten lassen, um am Abend Zeit zum Quatschen mit dem Mann (20 Jahre älter als sie) zu haben, wenn der Sohn schon im Bett ist.
Der Mann vermutet, dass es sich um eine Liebesbeziehung handelt, wofür es aber keine weiteren Anhaltspunkte gibt. Er lässt sich auch nicht von seiner Meinung abbringen und hat jetzt der Frau durch seinen Anwalt verbieten lassen, diesen Besuch in der Wohnung übernachten zu lassen.

Die Anwälte sind natürlich nach Diktat ins Wochenende gegangen und so besteht keine Möglichkeit, die Sachlage vor Montag, wenn der Besuch kommen möchte, zu klären.

Könnt Ihr mir einen Tip geben, wie die rechtliche Lage ist?
Ich war bisher davon ausgegangen, dass Besuch - solange es nicht der neue Liebhaber auf Dauer ist - erlaubt ist.

Danke,
Piaria

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2183
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Piaria
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Das würde ja heißen, dass die Frau jeden Besuch für den Mann untersagen kann, weil sie das als unzumutbar empfindet. Das kann doch nicht sein!
Gilt das auch für den Besuch der Schwiegermutter, die sie nicht mag? ;)

Und ja, der Gedanke des Ehemannes ist so abwegig!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2183
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest-12316.03.2009 17:03:04
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 10x hilfreich)

@Piaria,

der beschriebene Umstand ist nachzuvollziehen, der Noch-Ehemann reagiert eifersüchtig auf den Nebenbuhler.

Wenn sich die Nochehefrau, die ja anwaltlich seitens des Nochehemannes bestätigen ließ, dass das Trennungsjahr vor einem halben Jahr (jedoch in der Ehewohnung) begonnen hat, dann sollte die Trennung von "Bett und Tisch" sein.

Es bestehen zwei Wohnungen; auch im selben Haus. Der Nochehemann bewohnt die eine Wohnung und die Nochehefrau mit den zwei Kindern die "alte" Wohnung.

1. Mietvertrag ändern. Sie ist die alleinige Mieterin und zahlt natürlich den Mietzins oder lässt sich ihn zahlen.

Dadurch erhält sie alle Hausrechte!

Wenn du möchtest, dann erkläre uns die näheren Umstände der Ehewohnung. Wer ist Mieter und wer bezahlt. Ist sie Eigentum? Wenn ja von wem usw.

Sanne

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#5
 Von 
Piaria
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sanne,

die Noch-Ehefrau hat die eine Hälfte der Wohnung alleine gemietet und zahlt alleine die Miete für die Hälfte, die andere Hälfte gehört den beiden Eheleuten gemeinsam zu je einer Hälfte.
Momentan zahlt der Ehemann die Kosten für diese andere Hälfte, das wird aber komplett mit dem Unterhalt verrechnet. Das liegt aber vor allem daran, dass der Ehemann sich nicht klar wird, was er mit seinem Viertel der Wohnung machen möchte, ob er weiterhin Miete von der Frau möchte, es auf die Kinder überträgt oder sich abkaufen lässt.
Wobei ich aber gelernt habe, dass solche Miet- und Eigentumsverhältnisse keine Rolle spielen, es geht eher darum, ob es eine gemeinsame Wohnung ist, die von den Eheleuten gemeinsam bewohnt wird. Und das ist es aus Sicht der Frau nicht, da der Mann noch nie in diese "gemeinsame" Wohnung gezogen ist, sondern schon immer in seiner zweiten Wohnung geschlafen hat. Das war auch mit ein Grund für die Trennung.

Danke,
Piaria

-- Editiert von Piaria am 21.02.2009 05:54

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dr omedar

quote:
Da hier der Mann den Verdacht der neuen Partnerschaft hegt, kann eine solche unzumutbare Härte vermutet werden.


ich sehe das anders.
passt dem ehepartner die nase des freundes/ der freundin nicht, könnte er so jeden besuch verbieten, wenn man das zur grundlage nimmt.
ich bin der ansicht, dass der verbieten wollende partner nachweisen muss, dass es für ihn eine unzumutbare härte darstellt.

@piaria

quote:
Eine Frau hat sich vor einem knappen Jahr von ihrem Mann getrennt und seit einem halben Jahr hat auch der Mann per Anwalt zugestanden, in der Ehewohnung getrennt zu leben.


wenn ich sowas lese, geht mir die hutschnur hoch. es wird sich getrennt und einer der partner will diese trennung nicht. eine trennung bestimmt nicht der, der es partout nicht will, er hat sich an die fakten zu halten.

ich persönlich würde die besuche am frühstückstisch schnellstens unterbinden. der trick des mannes ist doch mehr als einfach zu durchschauen. als nächstes wird versöhnungssex aufm küchentisch behauptet :augenroll:

was den besuch betrifft: wenn der freund nicht unter mangel an courage leidet, soll er dort seine zeit verbringen und wenn der ehemann meint, es verbieten zu können, kann er ja die polizei rufen.
solchen leuten (und damit ist keinesfalls das männliche geschlecht allein gemeint!), die glauben nach einer trennung das leben des anderen weiter kontrollieren zu können, muss man die stirn bieten

sunbee



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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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