Trennung - Er droht mir damit den Kleinen wegzunehmen? Kann er das?

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)
Trennung - Er droht mir damit den Kleinen wegzunehmen? Kann er das?

Hallo liebe Gemeinde

habe folgendes ich möchte mich von meinem Mann trennen wir sind seid 10 Jahren verheiratetund haben einen gemeinsamen Sohn(8) habe in der Zeit meistens auf geringfügigkeit gearbeitet.
Mein Mann hatte einen Unfall und ist inzwischen ausgesteuert und bezieht ALG1.ca 1200€ plus eine Rente von 450€
Jetzt würde mich folgendes Interessieren:
1:Wem steht die Wohnung zu 78qm
2:Wer kommt für die Miete auf?
3: Von was soll ich Leben mit meinem Sohn das Geld geht alles auf sein Konto auf das ich keinen zugriff habe (er ist im Insolvenz)im Moment steh ich ohne einen Cent da.Eltern/Verwandschaft habe ich keine die mir helfen könnten.
4:Er droht mir damit den Kleinen wegzunehmen?Kann er das?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zweitfrau2006
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo quitschi32,

wenn Du Dich trennen möchtest, solltest Du auch die Verantwortung für Dein Leben übernehmen. Such Dir eine Arbeit. Mit einem 8jährigen Sohn ist ein Halbtagsjob drin. Habe auch mit einem 4-jährigen Kind auf Ehegattenunterhalt verzichtet, weil es mir die Trennung wert war. Warum wollen so viele Frauen alles geschenkt bekommen? Wenn Du ein neues Leben möchtest, dann sorge für Dich und Dein Kind

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#2
 Von 
bateau
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,

naja, ich denke Trennungskinder haben auch (vor allen Dingen wenn keine Verwandtschaft aushelfen kann) Anspruch auf eine Mutter, die daheim ist wenn sie von der Schule kommen. Ich glaube nicht, dass hier moralische Vorhaltungen Sinn machen.

Also: doch lieber einen rechtlichen Rat.

Über die verschiedenen Lebensentwürfe braucht hier keiner zu urteilen.

Lieben Gruss,

bateau

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#3
 Von 
Zweitfrau2006
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

@bateau

Bei einem Halbtagsjob ist die Mutter zu Hause, wenn das Kind aus der Schule kommt.
Bei den finanziellen Verhältnissen des zukünftigen Exmannes, wäre es wirklich am sinnvolltsten, sich nicht darauf zu verlassen, was vielleicht möglich ist, sondern das was Realität sein kann.
Mit einem eigenen Einkommen hat frau auf alle Fälle eine Sicherheit.

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

1. Vorrangig, wohl dem, der das Kind betreut.

2. Derjenige, der drin wohnt.

3. Ja, das ist ein Problem...
So ein Job ist da nicht von der Hand zu weisen.
Natürlich ist dein Mann dir und eurem Kind, solltest du es betreuen, zu Unterhalt verpflichtet.
Nur... fass einem nackten Mann mal in die Tasche...

4. Dein Mann arbeitet aus gesundheitlichen Gründen nicht, er kann euer Kind genauso betreuen, wie du es kannst.
Dann sähe die Lage etwas anders aus und du müsstest dich in die Reihe der Unterhaltszahler einreihen.

Am besten, du besuchst einen Fachanwalt für Familienrecht und lässt dich beraten.
Vorher schaust du noch beim Amtsgericht vorbei und holst dir einen Beratungsschein.

Grüßle


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#5
 Von 
anne2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo quietschi32,

grundsätzlich erst einmal ist Dein Mann unterhaltspflichtig dem gemeinsamen Kind gegenüber und Dir gegenüber (Trennungsunterhalt bzw. nachehelicher Unterhalt). Kindesunterhalt muss er auf jeden Fall zahlen - und wenn es nur das Minimum ist. Bezüglich des Trennungsunterhalts kommt es darauf an, ob er leistungsfähig ist und das ist eher unwahrscheinlich. Allerdings müssen die Unterhaltsgläubiger bezüglich des Betrages, den Dein Mann an die Insolvenzgläubiger abzuführen hat, berücksichtigt werden.

Bezüglich des Kindesunterhaltes wende Dich an das Jugendamt. Die regeln das kostenlos für Dich.

Für Deinen Unterhalt obliegt Dir auch eine Eigenverantwortlichkeit. Wenn das Kind in die 3. Grundschulklase kommt, dann ist es Dir möglich, einen Halbtagsjob anzunehmen.

Sozialrechtlich gesehen, steht Dir mit einem Kind (2 Personen) eine 60 qm Wohnung oder eine Wohnung mit 2 Zimmern zu.
Von Gesetzes wegen kannst Du gem. § 1361 b BGB die Wohnungszuweisung an Dich verlangen. Allerdings mußt Du auch für die Miete aufkommen. Dies könnte dann problematisch werden, wenn sich herausstellt, dass Dein Mann Dir keinen Trennungsunterhalt zahlen muss, weil er nicht leistungsfähig ist.

Im Internet findest Du viel zu Trennungen und Ehescheidungen.
Ansonsten kann ich Dir nur raten, Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht an Deinem Wohnort zu holen und mit diesem einen Anwalt aufzusuchen.
Aber wie gesagt, das mit dem Kindesunterhalt regelt das Jugendamt für Dich kostenlos.

Und übrigens: Wenn Du eigenes Einkommen hast (geringfügiger Job), dann schaffe Dir doch gleich ein eigenes Konto an und lass darauf Dein Geld überweisen.

Viel Glück!
Anne2

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Lieben dank für die Tipps als Frau die schon seid 10 Jahren aus dem Beruf ist (mein Mann wollte das ich nicht arbeite und bei dem kleinen bleibe) ist es schwer mal schnell was zu finden das zu den Schulzeiten passt.

Da mein Mann was die Erziehung betrifft sehr rabiat ist möchte ich das der Kleine bei mir bleibt.

Ich möchte meinen Mann nicht die Hosen ausziehen nach 10 Jahren denke ich hat man das auch nicht verdient sich gegenseitig in den Dreck zu ziehen aber ein zusammen leben ist nicht mehr möglich ich werde vor meinem Kind als Vo.... Hur.... und sonstiges betitelt.










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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

im Trennungsjahr steht dir theoretisch natürlich Unterhalt zu und du bist auch noch nicht verpflichtet, deine Tätigkeit auszudehnen.
Nur... ab Scheidung kann dir ein Halbtags-Job, OLG-abhängig, zugemutet oder aber fiktiv angerechnet werden.

Es ist halt aber auch so, dass das Einkommen deines Mannes nicht überragend hoch ist und du davon prickelnd leben kannst.

Du kannst aber auch ALG2 beantragen, die versuchen dann, sich das Geld, das sie dir auszahlen, von deinem Mann wieder zu holen.

Grüßle

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