Trennung Freundin Geld

16. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Leon Meier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung Freundin Geld

Hallo
Ich(24 Jahre) habe mich vor kurzem von meiner Freundin(21 Jahre alt,
Lehrling) getrennt. Wir haben beide im Haus meiner Eltern gewohnt(Sie hat sich aber nicht umgemeldet und Ihre Eltern haben weiterhin das Kindergeld bezogen).Sie hat monatlich 100€ ,,Miete`` gezahlt.Die letzten 2 Monate hat Sie keine Miete gezahlt. Wir haben uns vor einem Jahr 2 Zimmer eingerichtet(Wohnzimmer,Schlafzimmer) und dafür 5000€ bezahlt. Ich habe 3400€ bezahlt und Sie hat mir 1600€ überwiesen(Einzahlungsschein vorhanden). Vor kurzem hat Sie Ihre Sachen geholt, aber auch Geschenke(Weihnachten) die wir zusammen von Ihren Eltern bekommen haben(Monitor, Digital-Kamera).

Außerdem droht Sie mir, wenn ich Ihr die 1600€ nicht gebe, dann zeigt Sie mich an. Ist das überhaupt möglich bzw. würde Sie damit durchkommen? Es gibt ja keinen Vertrag oder sowas,nur einen Einzahlungsschein/Kontoauszug, wo man sieht,dass Sie 1600€ auf mein Konto überwiesen hat.
Ich möchte halt wissen, ob ich Ihr die 1600€ geben muss.
Die Gegenstände(Schränke,Schreibtisch,Tv,Bett,Couch,...),die wir vor einem Jahr gekauft haben, haben doch nicht mehr den Zeitwert von 1600€.

mfg und danke im vorraus


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Claudi467
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo

Ich habe zu diesem Thema letztens einen netten Vortrag gehört. Trennungen und die Aufteilung der Sachgegenstände sind ganz einfach. Einer teilt alles durch zwei und wird dabei darauf achten, das beide zufrieden sein können. Denn: der andere darf sich aussuchen, welche Hälfte er bekommt.

In eurem Fall hiesse das,alles, was ihr zusammen angeschafft habt, aber auch alle gemeinsam bekommenen Geschenke auf einen Haufen werfen und so vorgehen.

Wobei in eurem Fall sie Dir dann den Fehlbetrag von 900 Euro erstatten müsste.

Ich weiss, klingt alles immer so einfach für Aussenstehende. Vielleicht ist es dennoch eine Idee.
Grüsse

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muß auch mit der Justiz rechnen.D.H. "

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