Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht

14. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)
Trennung- Kinder- Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo

Habe gerade auf den seiten meines Amtsgerichtes gestöbert. (wegen einer Erbausschlagung) und bin dort auf einen Satz gestoßen bei Familiensachen.
Zitat:
Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind
- elterliche Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung
- Abänderung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben oder nach Scheidung der Eltern

Haben nach einer Trennung ohne Anwalt, Jugendamt und all dem pipapo beide immernoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder liegt das automatisch bei dem, bei dem die Kinder leben ?
Oder muss man dafür bei Gericht einen extra Antrag stellen ?

Habe hier mal gelesen, dass der, der die Kinder hat auch atomatisch das ABR hat, aber stimmt das wirklich ?

Das hat mich nu etwas verwirrt.

Vielleicht hat ja hier jemand eine Antwort darauf ?

Viele Grüße
Conny

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,

hier ein Zitat von www.vatersein.de

"Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR)

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist Teil des Sorgerechts.

Interessanterweise ist das ABR nicht im BGB definiert. Weiterhin wird gesagt, dass ABR gäbe es nur, weil sich Deutschland damit den Anforderungen des UN-Abkommens zum Schutze der Kinder entziehen konnte.

Es ist häufige Praxis, bei gemeinsamem Sorgerecht das ABR abzutrennen und auf den betreuenden Elternteil zu übertragen. Diese Übertragung erfolgt auf Antrag.

Der das ABR innehabende Elternteil hat damit die alleinige örtliche Verfügungsgewalt über das Kind, auch entgegen dem Willen des anderen Elternteiles und des Kindes.

Doch auch selbst das gemeinsame ABR nützt nach heutiger Rechtsprechung nichts, wenn der die Kinder betreuuende Elternteil seinen Wohnort verlegen will und damit eine größere Entferung zwischen Kinder und Umgangselternteil herstellt. Die Gründe wie Heimweh, Arbeitsplatz, neuer Partner sind vor Gericht immer wichtiger."

Deejay

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#2
 Von 
Saxe
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Wer ist eigentlich der betreuende Elternteil? Ich denke mal im zweifelsfall die Mutter, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

>Wer ist eigentlich der betreuende Elternteil? Ich denke mal im zweifelsfall die Mutter, oder?

Die Person, bei der das Kind nach der Trennung lebt. Kann auch der Vater sein, wenn die Mutter ausgezogen ist.

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#4
 Von 
Dirk2000
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 2x hilfreich)

Das ist nicht ganz richtig !!!

Ich bin geschieden. Zwei Kinder. Eins bei mir und eins bei der Mutter. Wir leben in einem anderen Ort wie die Mutter. Beide haben das Sorgerecht und beide das ABR. Sie kann es nur vor Gericht erwirken. Ich kann dagegen an gehen. Sie hat es schon 3 mal versucht jedoch ohne Erfolg.

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#5
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Conny,

ihr habt beide gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der Praxis hat das natürlich zur Folge, dass das Elternteil über die täglichen Dinge des Kindes bestimmt, bei dem das Kind sich aufhält.

Ich wünsche dir und deinem Ex-Mann, dass ihr euch über den Besuch der Kinder beim jeweils anderen Elternteil einigen könnt. Das ist für die Kinder sehr wichtig. Zwingt die Kinder nicht, Schiedsrichter über euch zu spielen. Dann muss auch kein Gericht entscheiden, wer von den beiden Eltern das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
der_Vater
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Auch die Oma kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht
bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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