Trennung Kinder beim Vater Haus bei Mutter?

8. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Airen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Trennung Kinder beim Vater Haus bei Mutter?

Schönen Guten Tag alle miteinander.
Zurzeit habe ich zuhause einige Probleme.
Meine Eltern wolle sich Trennen.
Mein Bruder und ich würden gerne bei unserem Vater bleiben
da wäre es ja von Vorteil wen wir im Haus (Eigetumswohnung) bleiben könnten.
Da weigert sich aber meine Mutter.
Folgende Probleme tun sich da auf:
Das Grundstück gehört meiner Mutter. Es wurde ihr Vorzeitig vererbt.
Das Haus hat mein Vater gebaut aber nur Mutter steht im Grundbuch.
Gibt es da eine Möglichkeit dennoch das Wohnrecht zu bekommen?
Nach jahrelangem Streß ist mein Vater seelisch sehr stark angeschlagen und auch ich habe mit psychischen Problemen zu kämpfen. Würde einen Umgebungswechsel und das evtl zurücklassen meiner Tierischen Mitbewohner nicht verkraften.
Meine Mutter wäre aber ständig arbeiten und daher nicht in der Lage sich richtig um mich zu kümmern.

Also hat vieleicht wer Erfahrungen mit einer Ähnlichen Situation?
Gibt es evtl. Doch eine Möglichkeit meiner Mutter das Wohnrecht zu entziehen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Hallo Airen,

grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Wohnungszuweisung.

Aus den von Dir geschilderten Gründen sehe ich dafür aber keine Chance. Schließlich ist auch das Eigentumsrecht Deiner Mutter zu beachten.

SG

Berry

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#2
 Von 
Airen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Naja stimmt schon nur ist der Anteil meines Vaters wesentlich höher.
Ich weiß das das hier keine Rechtsberatung is aber hat wer ne ahnung wie das mit dieser Unversehrtheitzklausel ist?
Ich bin verzweifelt :/

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Woran,

Airen

ist der Anteil Deines Vaters größer?

Was verstehst Du unter Unversehrtheitsklausel?

SG

Berry

-- Editiert am 08.08.2010 22:05

-- Editiert am 08.08.2010 22:06

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8245 Beiträge, 4559x hilfreich)

#Naja stimmt schon nur ist der Anteil meines Vaters wesentlich höher.#
??? Du schreibst doch, dass deine Mutter als Alleineigentümerin im Grundbuch steht (damit ist deine Mutter automatisch auch Eigentümerin des Hauses).

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Airen,

wie alt seid ihr Geschwister?

quote:
Meine Mutter wäre aber ständig arbeiten und daher nicht in der Lage sich richtig um mich zu kümmern.


D.h. SIE verdient euren Lebensunterhalt? Dein Vater arbeitet nicht?

quote:
Gibt es evtl. Doch eine Möglichkeit meiner Mutter das Wohnrecht zu entziehen?


Zeitlich begrenzt, wie von Sir Berry schon angeführt, u.U.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
Airen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Also doch Vater arbeitet. Verdient mehr als Mutter.
Vater hat die Immobilie großteils bezahlt die Rechnungen wurden von seinem Konto getilgt.
mit dieser Unversehrtheitsklausel meine ich das ein Ehepartner sein Wohnrecht verwirkt wen er dem anderen örperliche oder Seelische gewalt antut.
Wie es hier der Fall ist.
Mein bruder ist 15 ich 16 das heißt wir können selber entscheiden.
Aber ich würde einen Umgebungswechsel aufgrund ener Langen psychischen Krankheitsgeschichte nicht verkraften. Besserung ist nicht in Sicht.
Deshalb habe ich ja nach efahrungen gefragt.
Unsere Situation ist reichlich speziel.


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Airen,

quote:
Vater hat die Immobilie großteils bezahlt die Rechnungen wurden von seinem Konto getilgt.


In Ehezeiten wird aus einem Topf gewirtschaftet, gibt also kein *mein* und dein*

quote:
mit dieser Unversehrtheitsklausel meine ich das ein Ehepartner sein Wohnrecht verwirkt wen er dem anderen örperliche oder Seelische gewalt antut.


Dein Vater kann auf Zuweisung der Ehewohnung klagen, wenn das Zusammenleben mit deiner Mutter eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das ginge bis zur Scheidung, weiter nicht, da deine Mutter Eigentümerin der Immobilie ist.

quote:
Meine Mutter wäre aber ständig arbeiten und daher nicht in der Lage sich richtig um mich zu kümmern.


Aber dein Vater kann das? Obwohl er genauso arbeitet??

quote:
Mein bruder ist 15 ich 16 das heißt wir können selber entscheiden.


Oh nein. Entscheiden könnt ihr ab Volljährigkeit. Ihr werdet angehört.

quote:
Aber ich würde einen Umgebungswechsel aufgrund ener Langen psychischen Krankheitsgeschichte nicht verkraften.


Ich sehe zwei Möglichkeiten:
- du verbleibst langfristig bei deiner Mutter In ihrem Haus
- oder aber du ziehst mit deinem Vater aus.
Kombinieren wird nicht funktionieren.

Besucht ihr noch die Schule?

Grüßle











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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
Airen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Mein Bruder ja ich nein obwohl ich noch schulpflichtig bin
Ich kann nich habe panische Angst wen ich nur dran denke
Aber wen ich bei Mutter bleibe werde ich zwangsläufig vereinsamen und dann hätte ich mir die Therapie sparen können.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
ich nein obwohl ich noch schulpflichtig bin


D.h. du tust nix?

quote:
Aber wen ich bei Mutter bleibe werde ich zwangsläufig vereinsamen


Warum vereinsamt du bei deiner Mutter und bei deinem Vater nicht?

Zitat:
Würde einen Umgebungswechsel und das evtl zurücklassen meiner Tierischen Mitbewohner nicht verkraften.


Hast du dir schon mal Gedanken gemacht, dass ab Auszug eines Elternteils zwei Haushalte zu unterhalten sind und deine *tierischen Mitbewohner* vielleicht finanziell nicht mehr zu halten sind? Welcher Art sind deine Mitbewohner?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 08.08.2010 23:05

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#10
 Von 
Airen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Meine Mutter hat 2 Jops nd ist meist von morgens 6 bis abends 21uhr arbeiten.
Mein Vater hat zurzeit nur frühschicht das heißt von morgens 5 bis mittags zwischen 13.00 und 14.00

Wen er wieder Schicht hat ist er dann entweder von morgens bis mittag von mittag bis abends oder über Nacht weg.
Aber zumindest 2/3 des Tages zuhause

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Meine Mutter hat 2 Jops nd ist meist von morgens 6 bis abends 21uhr arbeiten.


Das macht sie zu ihrem eigenen Vergnügen?
Oder um euren *Zoo* mitzuunterhalten können?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3004x hilfreich)

Airen,

Deine Eingangsfrage war, ob der Vater mit Dir im Haus Deiner Mutter bleiben kann (Chancen dafür).

Du hast bisher aber keinen vernünftigen Grund genannt, der es rechtfertigen würde, Deiner Mutter die Eigentumsrechte zeitweise zu entziehen.

Probleme mit den Eltern oder einem Elternteil haben viele Kinder in Deinem Alter, wobei ich aus der Ferne auch garnicht Deine Befürchtungen bei einem Verbleib bei Deiner Mutter bewerten will.
Aber was bitte hat das mit dem Haus zu tun. Du erwartest doch wohl nicht ernsthaft, dass ein Richter Deinem Vater ein Wohnrecht in einem fremden Haus zuweist, nur damit Du dort Deine Tiere behalten kannst, was in einer anderen Wohnung vielleicht nicht möglich sein wird.

Ich denke, Deine Erwartungen sind deutlich überzogen.

SG

Berry

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#13
 Von 
Airen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)


Ja Loddar ich ue nichts.
Ich kann auch nichts tun.
Was die Finanzen für meine Tiere angeht mache ich mir keine Sorgen.
Die Familie meiner Mutter würde uns Unterstützen, das Haus kann in jedem fall gehalten werden.
Aber wegen deiner Frage : Fische Vögel Kaiserboa Deutscher Schäferhund (eigentlich Papa Hund aber der bleibt im Haus da ein Garten vorhanden ist)

Berry
Meine Erwartungen sin nicht im geringsten überzogen.
Das Paps im Haus bleiben kann ist ja nur das Ziel
Der weg dahin ist noch Unbeleuchtet.

Jedenfalls hat dieser Thread seine Aufgabe erfüllt.
Ich brauchte mal einen Überlblick über die Sache mit dem Wohnrecht allein.
Wen ich allein die Sache mit dem Wohnrecht angehe werde ich nicht weit kommen,ich hatte gehofft die Sache vereinfachen zu können, also werd ich mich erstmal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen.
Ich werde schon noch ein Schluofloch finden das passt. (Habe ja genug Freizeit)

Daher danke ich euch allen für eure Mithilfe^^
Dies ist eben keine Rechtsberatung (leider)
Und der gesamte Umfang meiner Situation gehört weiß der Teufel nicht in ein Forum.
Also dann
MfG Airen



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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Airen,

quote:
Ich kann auch nichts tun.


Warum nicht? Bist du erwerbsgemindert? Von der allgemeinen Schulpflicht befreit?

quote:
Die Familie meiner Mutter würde uns Unterstützen, das Haus kann in jedem fall gehalten werden.


Von deiner Mutter? Und sie ist damit einverstanden, diesen *Zoo* nach dem Auszug deines Vaters und euch Kindern dort zu halten?

quote:
Das Paps im Haus bleiben kann ist ja nur das Ziel
Der weg dahin ist noch Unbeleuchtet.


Der Weg dorthin ist zappenduster. No way.

quote:
Dies ist eben keine Rechtsberatung (leider)


Die ist hier auch verboten.
Oder bist du nur enttäuscht, weil dir unsere Antworten nicht gefallen?:)

Grüßle





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