Trennung Lebenspartnerschaft

2. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ansoclama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung Lebenspartnerschaft

Die Forumssuche war mir zu allgemein bei meinem speziellen Fall, deswegen eine erneute Themenerstellung, sorry....

Am 11.08.11 wurde mir eine fast 10jährige Lebenspartnerschaft per SMS gekündigt. Es gab zwar einen Streit, aber der wurde nur mündlich ausgetragen und es kam zu keinen Übergriffen oder Handgreiflichkeiten. Am 12.08. wurde Anzeige erstattet und eine Wohnungsverweisung ausgesprochen.

Aus der Beziehung gehen zwei Kinder hervor. Im Gewaltschutzverfahren wurden die Maßnahmen gegen mich nicht verlängert. Kontakt- und Annäherungsverbot sind "ausgelaufen". Das Strafverfahren gegen mich wurde eingestellt, ja es gab nicht einmal eine Anhörung oder Vorladung. Das Umgangsrecht ist auf meine Veranlassung einigermaßen geregelt worden und Klage auf ein gemeinsames Sorgerecht ist auch gestellt worden. Die Vaterschaft der Zwillinge ist anerkannt, aber es gab kein gemeinsames Sorgerecht, leider.

Ich war bei der Lebensgefährtin angestellt seit Jahren und habe mehr oder weniger den Haushalt noch nebenbei geführt.
Sie ist selbstständige Apothekerin und hat in den letzten Jahren eine Weiterbildung zur Heilpraktikerin vollzogen. Ich habe zwar nicht finanziell, aber doch maßgeblich an der Schaffung von erheblichen Vermögenswerten beigetragen.

Beim Kennenlernen hatte ich Schulden im fünfstelligen Bereich, welche aber durch eine Schuldenbereinigungsverfahren während der Partnerschaft getilgt worden sind. (Es gab einen Vergleich durch eine Schuldnerberatung mit Zahlung durch die Lebenspartnerin in vierstelliger Höhe, ca. 1/10 der Schuldsumme). Ihr Vermögen belief sich damals auf den Besitz einer Apotheke und Krediten diesbezüglich i. H. v. 500 000,- Euro.

Während der Beziehung wurden zwei Grundstücke angeschafft, ein Privathaus (Wohnraum für die Familie) und ein Haus wurde ausgebaut als neuer Sitz der Apotheke, welche vorher in gemieteten Räumen untergebracht war. In diesem Haus befindet sich noch eine Mietwohnung und die Praxis Heilpraktiker.

Die Kredite belaufen sich ca. auf 450 000,- Euro, während das Vermögen durch die beiden Häuser die Kredite übersteigt und der Wert der eigentlichen Apotheke ja auch gestiegen ist. Alle Grundstücke und Kredite laufen auf die Ex.

Ich wurde vorerst fristlos entlassen, was aber geregelt werden konnte. Meine Konten wurden gelöscht (ich war nur verfügungsberechtigt) und mein Guthaben beläuft sich auf Null. Ich habe beide Häuser aktiv mitgebaut, saniert und instandgehalten, nebenbei für die Apotheke gearbeitet und den Haushalt bzw. die Kinder betreut.

Meine persönliche Kleidung und dergleichen wurden eingelagert und auch herausgegeben, wenn auch nicht pfleglich und ordnungsgemäß. Ich habe meine Einkünfte in den Erhalt der Lebenspartnerschaft gesteckt und vor allem dazu beigetragen, dass die Vorhaben auch verwirklicht werden konnten. Sämtliche Notdienste, Wochenenddienste und auch die gesamte Weiterbildung habe ich mitgetragen. Ich habe tagsüber auf den Baustellen gearbeitet und dann noch einen Teil in der Apotheke. Abends kamen noch Bankgeschäfte und Schriftverkehr hinzu, während zwischendurch der Haushalt geführt wurde zum Teil.

Wie komme ich an einen Ausgleich?

Nach fast 10 Jahren teile ich nicht den Standpunkt, dass ausschließlich alles allein IHR gehört.

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-- Editiert Ansoclama am 02.08.2012 10:27

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ohne grundbuchrechtliche oder andere Absicherung sehe ich da wenig Chancen, irdend etwas zu bekommen. Nichteheliche Gemeinschaften wirtschaften nun mal getrennt.

wirdwerden

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
sehe ich das richtig, dass es ein Jahr lang ein Gewaltschutzverfahren mit Kontakt- und Annäherungsverbot etc. gab, ohne jegliche stichhaltige Gründe und du bist nicht dagegen vorgegangen? warum nicht?
In den finanziellen Frage sehe ich wenig bis keine Chancen für dich. In den familienrechtlichen Auseinandersetzungen (Sorgerecht) sehe ich bessere Aussichten, sofern es zu keinen Gewaltaktionen kam. Zahlst du Unterhalt für die Kinder?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Ich habe beide Häuser aktiv mitgebaut, saniert und instandgehalten, nebenbei für die Apotheke gearbeitet und den Haushalt bzw. die Kinder betreut.


Und jetzt willst Du auch ein Stück des Kuchens abhaben? Sehe ich es richtig?

Im Betreff steht, Lebenspartnerschaft also seit ihr nicht verheiratet. Da wirds wohl nix geben.

So wie ich Deinen Text verstehe, besitzt die Dame das Vermögen und Du hattest das Glück eine Frau zu finden, die Dir sämtliche Schulden bezahlt (wie dumm von ihr) und Dir zudem noch einen gewissen Luxus geboten hatte.

Jetzt wieder auf den Boden der Tatsachen zurück zu kehren, kann ich mir vorstellen, ist arg. ;)

EDIT:
Evtl. solltest Du vorsichtig mit Deiner Forderung umgehen. Möglicherweise könnte Deine Ex die Schulden, die sie für Dich übernommen hatte, als Leihgabe ansehen und sie von Dir zurück fordern. ;)


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-- Editiert Marie-Sophie40 am 02.08.2012 15:01

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob hier Schadenfreude angebracht ist. Ganz sicherlich hat er emotional und auch zeitlich viel in die Beziehung gesteckt. Hat sie aber auch, sie hat ja wohl auch den ganzen Tag gearbeitet, zusätzlich die Feiertags- und Wochenenddienste. Haben also beide viel geleistet.

Nur, wenn eine Beziehung am Ende ist, einerlei ob man verheiratet war oder nicht, dann zahlen beide drauf, immer und ausnahmslos zumindest dann, wenn die Beziehung länger andauerte. Und eines passiert nie, einerlei ob man verheiratet war oder nicht. Man bekommt sein Engangement in die Beziehung nicht bezahlt.

So ist es auch hier. Selbst wenn die beiden verheiratet gewesen wären, wäre beim Zugewinn (und nur der wäre aufzuteilen gewesen) wohl nicht viel rausgekommen. Sie hatte offensichtlich Vermögen, schon vorher. Immobilienpreise sind in den letzten Jahren dramatisch eingebrochen. Er hatte vorher Schulden. Da wär wohl auch nicht viel auszugleichen gewesen.

Vielleicht tröstet diese Überlegung ja.

wirdwerden

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#5
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

@ wirdwerden

Du hast schon Recht, Schadenfreude ist fehl am Platz. Jedoch war es von meiner Seite gar nicht so beabsichtigt.

Natürlich ist es für den TE dramatisch, aber nach einer Trennung auch noch erwarten finanziell entschädigt zu werden, zumal der TE wohl mit Schulden in diese Partnerschaft ging, empfinde ich schon etwas undankbar und daneben.


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-- Editiert Marie-Sophie40 am 02.08.2012 15:20

-- Editiert Marie-Sophie40 am 02.08.2012 15:22

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ansoclama
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens fand nur ein Termin statt und dann lief es aus. Es wurde weder erneuert noch verschärft oder dergleichen. Es gab ja auch keinen Grund mehr, ins häusliche Umfeld zurück zu wollen. Für mich ist es ein "Ort des Verbrechens".
2. Das Strafverfahren auf welches das Gewaltschutzverfahren gründete wurde im Dezember ohne Angabe von Gründen eingestellt. Ich wurde weder vorgeladen als Beschuldigter, noch gab es eine Anhörung oder ähnliches.
3. Ich bin nicht dagegen vorgegangen, da ich zu dem Zeitpunkt nicht ahnen konnte, dass alles eskalieren würde. Es gibt auch Fristen für Strafanträge die dann eintreffen.
4. Es gab, noch gibt es gewalttätige Aktionen gegen ein Mitglied der "Familie". Allein die eidesstattliche Aussage und die daraus resultierende Anzeige / Wohnungsverweisung sind Grundlage gewesen.
5. Ich zahle keinen Unterhalt, da die Kinder hälftig je Monat bei mir sind. Eine Entscheidung darüber gibt es nicht und wurde auch noch nicht forciert von der KM.
6. Ich gehe davon aus, dass es sich bei der KM um eine Borderlinestörung oder -prägung geht. Leider ist keine Bereitschaft im Moment vorhanden an der Trennung zu arbeiten oder sich gütlich zu einigen. Um jede Minute, jedes Stück muss ich kämpfen oder eben verzichten.
7. Klage auf gemeinsames Sorgerecht läuft. Erster Termin war gewesen und es wurde nur eine Therapie als Auflage erteilt um die Kommunikation zu verbessern oder zu ermöglichen. Ich bin für die KM "Tot" und werde dementsprechend behandelt. Es wird weiterhin versucht ständige Kontrolle auszuüben oder Einfluss auf den Umgang zu nehmen.

@Marie-Sophie40

Sie hat 3000 Euro bezahlt, also entsprechend den Verhältnissen nicht die Rede wert. Geschenke können auch nicht zurückgefordert werden. Im Hinblick auf ihre Kredite wohl nur Porto. Ich habe 10 Jahre lang meine Einkünfte, wenn auch geringer, in den Haushalt einbezahlt, also ist hier weder von Kuchen und dergleichen die Rede.
Die KM hat sich vor dem JuA verpflichtet, für den Umgang nach der Entsorgung Möbel und andere Dinge zur Verfügung zu stellen. Bis auf einen Kühlschrank kam es zu keiner Zeit zu einer Erfüllung dieser Verpflichtung. Leider ist diese nicht vollstreckbar. In der gleichen Zeit hat sie für ihr neues Au pair ein komplettes Zimmer eingerichtet, bezahlt diese wie üblich und finanziert darüber hinaus noch die Fahrschule.

Entgegen der allgemeinen hier herrschenden Meinung habe ich in Netz einige andere Entscheidungen gefunden und hoffte diesbezüglich auf Einzelheiten.
Der BGH hat festgestellt, dass eine Trennung einer Lebenspartnerschaft nicht wie eine Scheidung behandelt wird, aber wenn sie auf Dauer ausgelegt war und erhebliche Vermögenswerte von beiden geschaffen wurden, dann besteht eventuell die Möglichkeit eines Ausgleichs ähnlich der Auflösung einer Gesellschaft (GbR?).

Die hasserfüllten Ansichten kann ich mir von der KM holen zur Genüge. Wie soll sie denn die Werte allein geschaffen haben, ohne den Rückhalt und die Unterstützung der Familie. Es gibt auch Gegenstände, die ich nachweislich angeschafft habe (Werkzeug, Garten, Elektronik u. v. a. m.). Nach 9 Monaten wurde mir seitens der KM meine eigene Kamera z. B. angeboten, um ein Ereignis der Kinder zu filmen.

Vermögen war vorher nicht so vorhanden. Es gab nur eine Apotheke, die mit Krediten finanziert war. Der Überschuss hält sich wohl in Grenzen. Jetzt sind die Kreditbelastungen verringert und das Grundvermögen ist hinzugekommen über die Apotheke hinaus.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Vermögenswerte von beiden geschaffen wurden, dann besteht eventuell die Möglichkeit eines Ausgleichs ähnlich der Auflösung einer Gesellschaft (GbR?).


Sorry, auch wenn es wieder nicht das ist was Du hören willst.

So wie ich es verstanden habe, bist Du mit Nichts in diese Partnerschaft gegangen und genau so aus dieser Partnerschaft wieder "entlassen" worden. So wie ich vermute, hast Du Dich lediglich mit Deinem, von der Ex bezahlten Gehalt und der kostenfreie Wohnmöglichkeit, überhaupt mit einbringen können. Ohne Deine Ex, wer weiß wo Du da gewesen wärst?

Ich sage es Dir ganz ehrlich: Du solltest dankbar für die Zeit sein, und nicht noch unberechtigte Ansprüche stellen. Denn es ist ihr Vermögen, welches sie sich wohl hart verdient hat.

Meine Meinung

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-- Editiert Marie-Sophie40 am 02.08.2012 21:14

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