Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin mit meinem Noch-Ehemann seit genau 2 Jahren verheiratet. Wir möchten uns jedoch trennen.
Ich arbeite und mein Mann hat seit ca. 8 Monaten sein Studium abgebrochen und hat sich weder arbeitslos gemeldet, noch ist er auf der Suche nach einem Job.
Da ich ja nun die Alleinverdiende bin, muss ich meinem Mann Unterhalt bezahlen? Kinder haben wir keine. Wenn ja, wieviel würde der betragen, gibt es eine Art Formel, wie ich das ausrechnen könnte?
Und von welcher Steuerklasse wird das denn angerechnet, ich befinde mich momentan noch in Klasse 3.
Dann hätte ich noch eine Frage: Wir leben noch in einer gemeinsamen Wohnung. Keiner möchte die Wohnung aufgeben, dabei bezahle ich bisher im Grunde die Miete und Nebenkosten.
Im Mietvertrag stehen wir beide.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich allein während der Trennungsphase in der Wohnung lebe? Oder kann ich es ihm nicht verbieten, auch in der Wohnung zu leben?
Trennung: Unterhalt und Wohnung
25. Februar 2004
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Frage vom 25. Februar 2004 | 11:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung: Unterhalt und Wohnung
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#1
Antwort vom 25. Februar 2004 | 17:20
Von
Status: Praktikant (679 Beiträge, 105x hilfreich)
Für der Kindesunterhalt gibts die Düsseldorfer Tabelle, in der eine Einteilung nach Alter und Verdienst erfolgt.
Für den Ehegattenunterhalt brauchst du nen Anwalt. Eventuell bist du nicht zur Zahlung verpflichet, da ihr nicht über 3 Jahre verheiratet wart.
#2
Antwort vom 25. Februar 2004 | 20:09
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 5x hilfreich)
Hinsichtlich des Unterhaltes hat "person30" schon Hinweise gegeben. Ob Trennungsunterhalt nicht trotzdem gezahlt werden muß, sollten Sie klären lassn.
Der Fall ist viel zu umfangreich für solch ein Forum. Sie brauchen m.E. einen Anwalt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 27. Februar 2004 | 08:27
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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