Es bahnt sich eine trennung an, und ich möchte wissen was auf mich zukommen wird. Ich möchte nur den Mindestbetrag für das Unterhalt zahlen, damit ist die noch Partnerin einverstanden.
Ich werde mit dem nächsten Job mit Steuer Klasse 3 zirka 2200 Netto verdienen und mit Steuer Klasse 1 zirka 1900 Euro. Nach meinem letzten Kenntnisstand müsste ich für meine beiden Kinder, 4 und 7 Jahre zusammen zirka 420 Euro an Unterhalt zahlen. Kommt das so hin? Dann wäre ich Netto bei zirka 1500 Euro....
( Beim alten Job hatte ich zwar deutlich weniger verdient aber dafür nur Homeoffice ) sei es drum ^^
Die wichtigsten fragen hier, kommt das mit dem Betrag von 420 Euro hin was ich zahlen muss?
Ich hätte zudem ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag, kann ich das beantragen oder sollte das meine Partnerin machen?
Aktuell macht sie eine Ausbildung wo Sie kein Geld erhält und müsste bei einem Auszug Arbeitslosengeld beantragen.
Die Kinder kommen dann am Wochenende zu mir, also Samstag und Sonntags
Vielen Dank im voraus für die Beantwortung der Fragen.
Trennung Unterhaltsfragen und neuer Job...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nein, der Mindestunterhalt für die beiden Kinder beträgt 286,50 € und 345,50 €, gesamt 632 €.ZitatDie wichtigsten fragen hier, kommt das mit dem Betrag von 420 Euro hin was ich zahlen muss? :
Einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz kann nur der Elternteil erhalten, der mit dem Kind zusammenlebt. Unterhaltspflichten werden durch den Kinderzuschlag nicht berührt.ZitatIch hätte zudem ein Anspruch auf Kindergeldzuschlag, kann ich das beantragen oder sollte das meine Partnerin machen? :
Vielen Dank für die Antworten. Ich kann auch mit meiner Partnerin selbst entscheiden wie viel Sie an Unterhalt bekommt, richtig? Beispielsweise 400 Euro und das schriftlich festhalten und dann monatlich überweisen. Da die Kinder auch bei mir einige Tage leben.
Wenn ich dann erneut heiraten sollte, ändert sich da bei den gesetzlich geregeltem Unterhalt oder ist es eh egal wenn ich das mit meiner Partnerin abkläre?
Danke im voraus.
-- Editiert von User am 27. Oktober 2022 13:38
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Folgende Impulse:
- Was für eine Ausbildung macht die Partnerin? Ist es schon sicher, dass sie dann Leistungen vom Amt bekommt? Eventuell muss sie diese Ausbildung sonst abbrechen und sich einen Job suchen.
- Sobald es etwas aufstockendes Hartz 4 gibt, ist der Kinderzuschlag vom Tisch. Ebenfalls wirst du dann den vollen Kindesunterhalt leisten müssen. Sich mit der Partnerin darauf einigen, dass du weniger bezahlst und der Rest vom Steuerzahler aufgestockt wird, funktioniert nicht.
- Finanziell wäre es für dich vielleicht hübscher, wenn die Kinder bei dir wohnen bleiben, deine Partnerin sich eine kleine Wohnung nimmt, dich mit der Kinderbetreuung unterstützt und du sie im Umkehrschluss weiter finanzierst. Mit Kinderzuschlag und Wohngeld müsstet ihr bei diesem Modell auch auf über 2.500 netto kommen, dann bleibt dir und vermutluch ihr am Ende mehr, als wenn sie mit den beiden Auszieht und zum Amt geht.
Zitat- Was für eine Ausbildung macht die Partnerin? Ist es schon sicher, dass sie dann Leistungen vom Amt bekommt? Eventuell muss sie diese Ausbildung sonst abbrechen und sich einen Job suchen. :
Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik FSP2. Da bekommt Sie Aktuell kein Geld.
Aber danke für den Tipp, das kann man sich so überlegen.
Grundsätzlich ja. Aber wie schon von Rostaverda geschrieben nur dann, wenn keine Sozialleistungen, insbesondere kein ALG II, für die Kinder gezahlt werden.ZitatIch kann auch mit meiner Partnerin selbst entscheiden wie viel Sie an Unterhalt bekommt, richtig? :
Das hat rechtlich keine Auswirkung auf den Mindestunterhalt.ZitatDa die Kinder auch bei mir einige Tage leben. :
Ein neuer Ehegatte hat in der Regel keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt.ZitatWenn ich dann erneut heiraten sollte, ändert sich da bei den gesetzlich geregeltem Unterhalt oder ist es eh egal wenn ich das mit meiner Partnerin abkläre? :
Meine letzte Frage zu diesem Thema. Wenn es dann so ist, dass die Kinder doch meistens bei meiner Ex sind, kann ich dennoch angeben dass die Kinder bei mir sind. Gilt das dann als Grauzone bzw ist es dem Amt egal da wir uns eh einigen werden, mal bei mir mal bei ihr, oder sollte man darauf aufpassen?
Danke im voraus
ZitatGilt das dann als Grauzone bzw ist es dem Amt egal da wir uns eh einigen werden, mal bei mir mal bei ihr, oder sollte man darauf aufpassen? :
Das ist glatter Betrug, und da passt das Amt dann schon sehr darauf auf.
ZitatIch kann auch mit meiner Partnerin selbst entscheiden wie viel Sie an Unterhalt bekommt, richtig? :
Klar. Aber dann sollte sie nicht auf irgendwelche andere Unterstützung angewiesen sein.
Dem Amt ist es einerlei, wie Ihr Euch einigt. Aber, es wird bei der Berechnung seiner Unterstützung immer von dem Unterhaltsbetrag für die Kinder ausgehen, den Du für sie zahlen müsstest. Wieso sollte der Steuerzahler das von Dir angedachte Modell mit finanzieren? Das wäre ein Vertrag zu Lasten Dritter (von uns allen), und der ist insoweit in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen.
wirdwerden
Also anstatt die 2230 Euro Netto mit Steuerklasse 3 was ich aktuell habe ,würde ich ich bei 1 abzüglich den 630 Euro so bei knapp 1270 Euro Netto kommen. Dann knapp 700 Euro Miete und die üblichen
Ausgaben ,Strom ,Verpflegung ,Fahrtkosten. Da bleibt ja viel nicht übrig und animiert dazu Bürgergeld zu beantragen ,aber ich will noch gerne arbeiten ^^
Wird es tatsächlich so berechnet?Aufgrund der Arbeitszeiten kann ich dir Kinder mitten in der Woche schwer empfehlen betreuen. Also geht dann nur die Variante dass die überwiegend bei der ex sind und bei mir am Wochenende.
Habt ihr sonst noch irgend welchen Rat?
-- Editiert von User am 27. Oktober 2022 22:39
-- Editiert von User am 27. Oktober 2022 22:41
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt beim Kindesunterhalt derzeit bei 1.160 €. In der Tat, das ist nicht sehr viel Geld. Aber es ist vermutlich mehr als Bürgergeld + angemessene Miete. Eigentlich dürfte sich nicht sehr viel ändern für dich, denn auch bisher schon musstest du die Kinder und dazu noch die einkommenslose Mutter allein finanzieren.
Bisher war es so dass meine Partnerin das komplette Kindergeld plus Kindergeld Zuschlag erhalten hat,so dass ich dann nur für den Lebensunterhalt bezahlt habe.
so wie es aussieht werde ich hiermit mehr ausgeben.
eine lustige Anekdote. Ich arbeite aktuell bei der alten Firma mit Mindestlohn und fang in wenigen Tagen mit dem neuen Job an wo ich davon ausging endlich mehr zu verdienen. Hätte ich das gewusst dass es so kommt wäre ich auch gleich bei der alten Firma geblieben .
Danke für euer input
Ist denn Dein Einkommen bereinigt worden, etwa um die Fahrtkosten zum Job, ehe der Unterhalt berechnet wurde?
wirdwerden
Nein ich habe das noch nicht berücksichtigt .denke die Fahrkarte kostet zirka 70 Euro .Oder wird es als allgemeine pauschale berechnet?
Und jetzt?
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