Trennung: Welchen Anteil vom Haus bekommt Frau?

22. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
go266165-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennung: Welchen Anteil vom Haus bekommt Frau?

Meine Frau will sich (leider) von mir (sehr bald) trennen. Hier die Daten:

- 1997 habe ich ein Haus für 500.000 DM (~250.000 €) gekauft.

- Das Grundbuch läuft nur auf meinen Namen.

- 100.000 € Anzahlung von mir (und meinen Eltern).

- Das resultierende Darlehen war 157.000 € (inkl. 7.000 € für Gebühren).

- 1999 haben meine Frau und ich geheiratet.

- 2002 kam unser erstes Kind zur Welt; und 2005 unser zweites Kind.

- Meine Frau hat immer (auch vor Kindern) weniger verdient (und daher beigetragen) als ich.

- 2010-11 wurde der derzeitige Marktwert von einem Makler geschätzt (ca. 18.000 €).

- 2010-12 will sie sich von mir trennen.

- Bisher sind insgesamt etwa 56% des Darlehens abbezahlt (88.000 € von 157.000 €).

- Meine Eltern haben mir über die Jahre 74.000 € für Sondertilgungen gegeben (~84% des Darlehens). Meine Frau und ich haben etwa 14.000 € (16%) abbezahlt.

Welcher Anteil des Hauses steht meiner Frau zu?

1. Die Hälfte des jetzigen Marktwertes?

2. Die Hälfte von dem, was sie und ich gemeinsam (aber nicht meine Eltern) beigetragen haben?
2.1 Während unserer Ehe (1999)?
2.2 Seit dem Kauf (1997)?

3. Gar nichts?

4. Ein anderer Wert?

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!

Zusatzfrage:
Mein Frau zahlt seit einigen Jahren in eine Lebensversicherung auf ihren Namen. Steht mir dann auch die Hälfte der eingezahlten Beträge zu?

PS. Entschuldigung, dass ich diese Frage anonym stelle, aber bisher weiß keiner unserer Verwandten und sehr wenige Freunde von ihren Vorhaben.

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-- Editiert am 22.12.2010 19:25

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Meiner Ansicht nach hast Du das Haus bereits vor der Ehe gekauft, Du bist nur als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, also gehört das Haus nur Dir. Den überwiegenden Anteil am Haus haben Deine Eltern bezahlt . Ob eine Wertsteigerung errechnet werden könnte, an der Deine Frau beteiligt war, bezweifle ich. Aber an dieser könnte sie eventuell partizipieren.

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#2
 Von 
go266165-44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Kleine Korrektur:

quote:
- 2010-11 wurde der derzeitige Marktwert von einem Makler geschätzt (ca. 18.000 €).


Die 18.000 € sind natürlich der geschätzte Wertzuwachs (nicht der Marktwert).

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wenn der Wertzuwachs 18000 € beträgt, dann hätte sie meines Erachtens Anspruch auf die Hälfte, also 9000 € ,mehr nicht. Bei der LV bin ich mir nicht sicher, ob Du davon einen Anspruch hast. Aber sicher wissen das hier die entsprechenden Experten.

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