Trennung: gem. Darlehen für haus - Ausgleichsanspr

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Trennung: gem. Darlehen für haus - Ausgleichsanspr

Hey!

A und B sind seit 15 Jahren verheiratet, haben drei Kinder und lebten bis 08/2008 im eigenen noch nicht abbezahlten Haus.
Die A hatte ein überdurchschnittliches Einkommen, von dem die Raten für das Darlehen (950€ / mtl.) gezahlt wurden. Der B hat sich primär um die kids gekümmert und nur ab und an als selbständiger Grafiker gearbeitet. Im Aug 2008 zog die A aus. Die Kinder bleiben alle bei B. A zahlte die Hausrate weiter. Es ist geplant, dass B die Fianzierung übernimmt, da er aus seiner Familie Geldzuwendungen erhalten wird.
Darlehensnehmer sind A und B. Beide sind je zur Hälfte im GB eingetragen.

Nun will die A rückwirkend seit 08/2008 die Hälfte der Tilgungssumme von B haben.

Ist dies möglich? woraus ergibt sich dies?

B geht seit der Trennung wieder regelmäßiog arbeiten, verdient aber immer noch sehr wenig.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo ......?
ich möchte mich mal dazu äußern und hoffe, dass ich Dir eine Hilfe dabei sein kann. Das Haus ist auf beide eingetragen, es stehen beide im Grundbuch. Jetzt kommt es zur Trennung. Einer der Partner will das Haus erwerben. Der andere Partner hat Anspruch auf die Hälfte, gegebenenfalls eine Auszahlung. Im Normalfalle wird das Haus geschätzt, der Wert des Hauses kann gefallen sein, aber auch gestiegen sein. Du sagst, dass sie die Hälfte der getilgten Summe haben möchte. Das kann mitunter die bessere Variante sein, wenn der Wert des Hauses gestiegen ist. Der andere, der das Haus behalten möchte, muss jetzt in der Lage sein, das Kapital zu haben um den anderen aus zu bezahlen. Gleichzeitig muss er der Bank nachweisen, wie er das Objekt weiterhin finanzieren will, denn es soll ja ein Partner aus der finanziellen Belastung entlassen werden. Oft spielen die Banken da aber nicht so gerne mit, den es ist für die Bank immer eine Sicherheit mehr, zwei Schuldner zu haben. Also erst mal Bankgespräche machen und das Problem der Finanzierung klären. Es sind weiter noch Kinder da, wie alt wurde leider nicht geschrieben, ist Unterhalt an die Kinder zu bezahlen, schmälert dies den Nettoverdienst desjenigen. Ist derjenige dann noch in der Lage, das Haus zu halten, alles für mich eine offene Frage. Momentan hat derjenige der ausgezogen ist einen Anspruch auf den halben Mietwert des Objekts, das er auch einklagen kann, aber auch da werden Richter erst mal ein Gutachten verlangen, das den Mietwert des Objekts ermittelt. Danach wird man sehen, ist es einem überhaupt finanziell möglich und spielt auch die Bank an der neuen Finanzierung mit. Notfalls das ganze Objekt verkaufen, hier ist die Frage, wird das Haus weit unter Wert verkauft, bekommt jeder weniger von diesem Kuchen. Es ist heute leider so, dass das Objekt den Preis nicht mehr bringt. Ich habe damals einen Makler bestellt, der mir mein Haus objektiv bewertet hat, danach wird man erst weiterverhandeln können. Mache für Dich erst mal ne eigene Berechnung auf, wenn Du bereit bist, die getilgte Summe hälftig auszubezahlen. Außerdem müsstet ihr dann zum Notar, das Eigentümerrecht zu ändern und die Auszahlung schriftlich zu verfassen. Da wird man dann erst mal sehen, ob nicht andere Beträge verlangt werden, ich hoffe, Du findest einen Weg, der Dich zufriedenstellt, aber auch den Partner.
Mio2344

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#2
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Kleiner Fehler in deiner Antwort:

A will erst seit ihrem Auszug die hälftige Tragung der darlehenstilgung eingerichtet haben; nicht schon seit anno dazumal:-)

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Ratlos,

zahlt A denn Unterhalt?
Den der Kids und Trennungsunterhalt?

Wurde der Scheidungsantrag schon zugestellt?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Warten wir doch auf die Antwort des Treads, es ist von mir so verstanden,dass sie die hälfte der getilgten Summe haben will, wenn den andere sich an der Finanzierung beteiligen sollte, wären dies ja nicht nur die Tilgung sondern auch die Zinsen, die aufzubringen sind. Außerdem ist die Sache des Kindesunterhalt völlig offen, wer diesen bezahlt. Aber vielleicht hat sich der Schreiber unklar ausgedrückt, warten wir einfach ab, aber danke für den Hinweis.
Mio2344

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Warten wir doch auf die Antwort des Treads,


Das hatte ich mit meinen Fragen eigentlich beabsichtigt... :grins:

quote:
Außerdem ist die Sache des Kindesunterhalt völlig offen, wer diesen bezahlt.


Ich vermute mal ganz stark, dass derjenige, der die Kids NICHT betreut, für den Barunterhalt zu sorgen hat.:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

Hey Loddar!

SA ist noch nicht gestellt.

A müßte eigentlich KU zahlen;
TU ist eher unwahrscheinlich (Kinder zu alt)..


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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Ratlos,

für TU sind Kinder nie zu alt. Den gibts auch ohne...

*Müsste*??? Ne, A MUSS!

Ist B anwaltlich vertreten?

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#8
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)

weis i net; kann sein, muss nicht sein - ist nicht mein fall, mehr so aus der Peripherie!
aber ist wohl auch unerheblich; oder siehst du hier eine Haftungsfalle:-)?

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#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Nun.... ich seh überhaupt nix.:)

Dafür ist dein peripherer Fall zu schwammig und zu wenig Einzelheiten bekannt.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo,

will A nun die Hälfte der Darlehensraten oder die Hälfte der Tilgungssumme (meist bestehen Darlehensraten zum größten Teil aus Zinsen, zumindest anfänglich, also nehme ich an, dass A wohl eher die Hälfte der Darlehensraten ausgeglichen haben will ... ;) )

Da die beiden Darlehensnehmer sind, kann der Alleinzahlende vom anderen Darlehensnehmer im Innerverhältnis den Ausgleich der geleisteten Zahlungen fordern.

Vielleicht könnten sich A und B diesbezüglich einigen, einen Ausgleich dafür bei der Errechnung des Wertes des hälftigen Anteiles von A am gemeinsamen Haus zu schaffen.

** Es ist geplant, dass B die Fianzierung übernimmt, da er aus seiner Familie Geldzuwendungen erhalten wird. **

Wie auch immer, da B über nur geringes Einkommen verfügt, könnten die ganzen Pläne zuletzt am Veto der Bank scheitern, die die solvente A wohl nur widerwillig als Darlehensnehmer aus dem Vertrag entlassen werden.

So weit meine laienhafte Sicht der Dinge :)

Grüße

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