Trennung im Dezember muss ich Steuerkl. ändern?

30. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
thunder81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung im Dezember muss ich Steuerkl. ändern?

Hallo zusammen,

nun ist es soweit meine frau zieht morgen in ihre eigene Wohnung die sie vom amt bezahlt bekommt.

Rechtlich ist die trennung also im Dezember, und ich müste zum Januar auf die Steuerklasse 1 wechseln.

Gibt es eine möglichkeit das wir angeben erst ab Januar getrennt zu sein und somit mir die Steuerklasse 3 ein weiteres Jahr zu ermöglichen um unterhalt fähig zu sein ( was bei 1 nicht möglich währe ) oder machen wir uns damit strafbar und kriegen ärger mit dem Arbeitsamt bzw. Finanzamt?

Gruß
Thunder

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo thunder81,

aus welchem Grund willst du "unterhaltsfähig" sein?

Wenn die Trennung in diesem Kalenderjahr vollzogen wird, gilt für das kommende der Steuerklassenwechsel.
Und wenn du dann nicht leistungsfähig bist, dann gibt´s eben nur Trennungsunterhalt bis zur maximal möglichen Höhe.

Ich verstehe das Problem nicht.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#2
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Geht es um Kindes- oder Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt kannst du steuerlich geltend machen, so das der Verlust der Steuerklasse III etwas ausgeglichen wird.

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#3
 Von 
thunder81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

das problem liegt darin das ich mit lohnsteuerklasse 1 kein unterhalt zahlen kann bzw. brauch ihr aber mit lohnsteuerklasse 3 noch ein wenig unter die arme greifen kann.

Deswegen ja der gedanke das trennungsjahr 2011 zu beginnen. Aber ob das jetzt noch möglich ist nachdem sie harz4 beantragt hat und die wohnung gemietet hat ist ja die frage.

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