Trennung in der eigenen Wohnung, ist das möglich und was muss man beachten?

30. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Arielle_die_Meerjungfrau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung in der eigenen Wohnung, ist das möglich und was muss man beachten?

Hallo Zusammen,

mein Mann und ich haben uns nach viel Streit und Tränen dazu entschlossen, dass unsere Ehe keinen Bestand mehr hat und wir haben uns daher getrennt… Langfristig wollen wir auch die Scheidung und dann getrennte Wege gehen. Unser Problem ist allerdings, dass wir derzeit nicht die finanziellen Mittel haben neben unserer Eigentumswohnung noch eine weitere Wohnung anzumieten, in die einer von uns ziehen könnte. Deswegen müssen wir erstmal zusammen hier wohnen bleiben und abwarten, bis wir die Wohnung verkauft haben.

Jetzt frage ich mich, wie das dann mit den Trennungsjahr ist. Ich habe gelesen, dass man für eine Scheidung mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben muss, aber das können wir ja so gar nicht und ich weiß auch nicht, zu wann wir unsere Wohnung verkauft bekommen…. Wenn wir uns jetzt aber bald schon scheiden lassen wollen, kann man da auch einfach vereinbaren, dass man schon länger getrennt ist? Oder überprüft das Gericht das wirklich? Und es kann ja nicht sein, dass man, nur weil man nicht so viel Geld hat, sich nicht scheiden lassen kann… Hatte hier schon mal jemand das selbe Problem?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

1. Fakten kann man nicht durch Vereinbarungen schaffen. Fakten sind, also man lebt getrennt oder aber nicht. Ich habe immer Bauchschmerzen, wenn eine Trennung durch einen Prozessbetrug anfängt. Man kann auch in einer Wohnung getrennt leben. Man muss getrennt wirtschaften, also eigene Konten haben, sich alleine versorgen, seine Wäsche alleine waschen, also getrennt von Tisch und Bett leben. Das geht auch in einer Wohnung.

wirdwerden

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#2
 Von 
juri10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

durch das Trennungsjahr beweist ihr letztendlich, dass die Ehe gescheitert ist. Daher ist es wichtig, dass ihr auch die räumliche Trennung von "Tisch und Bett" ernst nehmt. Ihr könnt in der Wohnung verbleiben, müsst die Räume jedoch aufteilen. Jedem von euch muss ein Raum zur alleinigen Nutzung zugeteilt werden. Lediglich Küche und Bad dürft ihr euch teilen https://scheidung.link/Trennungsjahr.
Natürlich sind kleine gegenseitige Hilfestellungen im Alltag in Ordnung - wie man es eben mit einem Untermieter handhaben würde!

Der zeitliche Ablauf des Trennungsjahres wird vom Gericht überprüft. Ob das Trennungsjahr wirklich vollzogen wurde, bedarf i.d.R. keines Nachweises. Meist reicht es, wenn beide Ehegatten das Trennungsjahr bezeugen. Eventuell können auch Familienmitglieder und Freunde herangezogen werden, welche die Trennung miterlebt haben und das Trennungsjahr bestätigen können.

Bei geringem Einkommen hast du die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wie hoch deine "Selbstbeteiligung" ausfällt, richtet sich nach deinem Bruttoeinkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Arielle_die_Meerjungfrau):
Jetzt frage ich mich, wie das dann mit den Trennungsjahr ist.
Ihr seid doch schon getrennt.
Alles wurde bereits mehrfach beantwortet.

https://www.123recht.de/Forum-__f584941.html

Warum spamst du hier das Forum voll? :zoff:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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