Trennung mit wirtschaftlichen Hindernissen

14. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Trennung mit wirtschaftlichen Hindernissen

Meine Frau und ich sind 16 Jahre verheiratet. Meine Frau hat vor 2 Monaten einen anderen Mann kennengelernt und beabsichtigt nun zum Dezember 2020 zu ihm zu ziehen.

Die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse belaufen sich wie folgt:

Meine Frau ist hoch verschuldet und hat eine extrem negative Bonität. Sie hat jedoch seit Jahren hauptsächlich das gemeinschaftliche Einkommen erzielt. Ich selbst habe eine saubere Bonität, bin jedoch seit einigen Jahren arbeitslos. Alle Verpflichtungen (Kredite, Telefon, Strom, Gas, etc.) wurden auf meinen Namen abgewickelt, da ich eine sauberen Bonität habe. Das Einkommen meine Frau hat die mtl. Verpflichtungen abgedeckt.

Nun wird sich meine Frau von mir trennen und bei einem anderen Mann wohnen und hier keine Wohnkosten haben.

Nun besteht bei mir die Möglichkeit, dass ich zum Januar 2020, also einen Monat nach Auszug meiner Frau, einen neuen Job bekomme, der ähnlich bezahlt wäre, wie der meiner Frau.

Nun meine Fragen zum möglichen Trennungsunterhalt.

1.) Da ich noch einen Monat nach Auszug meiner Frau arbeitslos wäre, hätte das Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt?

2.)
Spielt bei der Frage des Trennungsunterhalt dann auch eine Rolle, dass ich in der Ehe mir fast alle Verpflichtungen alleine aufgebürdet habe und diese Verpflichtungen nur bei mir hängen bleiben? Denn ich kann alleine die bisherigen Verpflichtungen bei einer Trennung nicht alleine von meinem neuen Gehalt alleine tragen.

3.)
Spielt es eine Rolle, dass ein Partner bis zur Trennung längere Zeit arbeitslos war?

4.)
Und was passiert, wenn wir beide zum Zeitpunkt der Trennung Einkommen haben, ich jedoch die Probezeit nicht überstehe und wieder arbeitslos werde?

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32149 Beiträge, 5653x hilfreich)

zu1. Für die Ermittlung des Trennungsunterhaltes gilt die Zeit der Trennung. Deine Frau hat dir vermutlich (mal wieder) die Trennung erklärt und wird nun vielleicht sogar ausziehen?
Sie wird keine Wohnkosten haben? Wie kommst du darauf?
Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, muss sie entweder aus dem Vertrag raus. Dann zahlst du die gesamten Wohnkosten. Falls der Vermieter sie nicht aus dem Vertrag entlässt, hat sie Wohnkosten hälftig zu bezahlen. Bezahlt sie die nicht, wird der Vermieter sich an dich halten.

zu 2. Was du deine Verpflichtungen nennst, sind doch gemeinsame Kosten. Die Verträge laufen zwar auf deinen Namen, aber bezahlt wurden sie aus dem Einkommen deiner Frau. Dazu sollte eine Vereinbarung erfolgen. Also mal wieder Trennungsauseinandersetzung machen.---Wer kriegt was und wer bezahlt dann was--- zumindest bis zur Scheidung. Dann endet ja die Trennungszeit.

zu 3. Nein. VOR der Trennung wird nichts berücksichtigt. Es geht um Trennungsunterhalt während der Trennungszeit.

zu 4. Dann wird man neu rechnen.

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