Trennung nach 12 Jahren Ehe

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobi1935
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung nach 12 Jahren Ehe

Guten Tag. Ich habe vor mich von meiner Frau zu trennen, mache mir aber Sorgen, das wir beide finanziell überstehen können. Wir haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 7 und 17 Jahren. Die große will allerdings bei mir bleiben. Wie sieht es nun mit Unterhalt für die kleine und für meine Frau aus. Wieviel Geld bleibt mir und meiner großen Tochter? Ich gehe voll arbeiten und habe etwa 2300€ netto.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

das Entscheidente wird hier sein: wieviel Geld wird die Baldex selbst verdienen können?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tobi1935
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy, danke für deine schnelle Antwort. Ich denke viel wird sie nicht verdienen. Ich denke ein 400€ Job evtl, da sie ja tagsüber für die kleine da sein muß, da ich im 3 Schicht System arbeite. Ich dachte es gäbe vielleicht eine Grenze, was mir mit einem Kind bleiben muß. Ist möglich das meine Frau die erste zeit nach der Trennung bis evtl ein Job in Aussicht ist, Gelder vom Amt bekommt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tobi,

Vom Amt wird sie einen "Vorschuss" bekommen,den du evtl. zurückzahlen musst.

Was dir zunächst zusteht: 1200€ Selbstbehalt gegenüber deiner Nochfrau plus 380€ für die Tochter plus Kindergeld für die Tochter.

edy



-- Editiert von edy am 18.10.2018 10:08

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Tobi1935):
Ich denke viel wird sie nicht verdienen. Ich denke ein 400€ Job evtl, da sie ja tagsüber für die kleine da sein muß, da ich im 3 Schicht System arbeite.
Moin, wenn ihr euch trennt und das 7jährige Kind bei deiner Frau bleibt, geht das Kind in die Schule, evtl. Ganztagsschule/evtl. Hort. Deine Frau wird in Teilzeit arbeiten gehen können, und ob sie viel oder wenig verdient, liegt an ganz anderen Umständen als an deiner Schichtarbeit. Die hat gar nichts mehr damit zu tun.
Zitat (von Tobi1935):
Ist möglich das meine Frau die erste zeit nach der Trennung bis evtl ein Job in Aussicht ist, Gelder vom Amt bekommt?
Deine Frau kann sich schon jetzt nach einem Job umschauen, denn jetzt ist das Kind auch schon in der Schule. Sie kann doch sogar jetzt arbeiten gehen, oder gibts besondere Gründe, dass sie jetzt für das 7jährige Kind tagsüber zu Hause bleiben muss?

Das Amt zahlt natürlich keinen Vorschuss. Das Amt würde Hartz 4 als Ergänzung zahlen, wenn das Einkommen und Vermögen so gering ist, dass sie und das Kind Anspruch hätten. Aber erst, wenn die Trennung vollzogen ist.
Ihr Einkommen ist dann Kindergeld für das jüngere Kind 194,- und der Unterhalt von dir für das Kind und ihr eigener Lohn.
Vermögen wird auch berücksichtigt. Was gibts da jetzt, was auch zu trennen wäre?
Du würdest Kindergeld für das ältere Kind bekommen, auch 194,-. Je nachdem, was die Tochter macht, gibts länger als bis 18 noch Kindergeld.
Zitat (von edy):
Vom Amt wird sie einen "Vorschuss" bekommen, den du evtl. zurückzahlen musst.
Was meinst du damit? Das ist sehr missverständlich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tobi1935
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami. Sie ist bisher zuhause geblieben, weil wir noch ein Pflegekind haben. Ich hab sie nicht aufgeführt, weil ich nicht beurteilen kann, wie es mit ihr weitergeht. Ob das Jugendamt dem verbleib bei meiner Frau zustimmen würde.
klar dadurch hat sie ein Einkommen von etwa 900€ incl dem Kindergeld fürs Pflegekind. Aber wenn ich das durch rechne, was edy geschrieben hat, würden mir und meiner großen Tochter 1774€ zustehen. Der Rest meines Einkommens geht dann an meine ex. Wären ja etwas mehr als 500€. Dazu das Kindergeld der kleinen und die etwa 900 fürs Pflegekind. Hieße sie hätte unterm Strich für sich und 2 Kinder weniger als ich für mich und 1 Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Anami):
Zitat (von edy):
Vom Amt wird sie einen "Vorschuss" bekommen, den du evtl. zurückzahlen musst.
Was meinst du damit? Das ist sehr missverständlich.


damit ist nicht der UVG gemeint.

ALGII wird gezahlt bis die "Unterhaltssache" klar geregelt ist. Der Unterhaltsanspruch wird auf das Amt übergeleitet.

edy

-- Editiert von edy am 18.10.2018 10:46

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von edy):
ALGII wird gezahlt bis die "Unterhaltssache" klar geregelt ist. Der Unterhaltsanspruch wird auf das Amt übergeleitet.
Ja. Verstehe. Aber nur, wenn überhaupt Anspruch auf Alg2 besteht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen