Trennung nach 14 Jahren (beide 69 Jahre alt).

24. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
rena48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung nach 14 Jahren (beide 69 Jahre alt).

Leider habe ich in meinem speziellen Fall nichts gefunden, daher stelle ich nun meine Frage:
in 2. Ehe seit 14 Jahren verheiratet, beide Rentner, getrennte Girokonten. Er hatte vorübergehend mal einige 450 Euro Jobs, um "seine Altschulden aus erster Ehe" zu begleichen. Die Wohnung mit sämtlichen Kosten, monatl. 791 Euro trage ich alleine, er ist für die Lebensmittel, 2-Pers. Haushalt ca. 250 - 300 Euro zuständig. Wir sind dreimal umgezogen, Kautionen und Ümzüge habe ich alleine getragen.

Bis vor einigen Monaten hatte er mit 200 Euro zur Miete und NK beigetragen. Das ist nicht mehr der Fall, wäre auch nicht tragisch, wenn er dann mal mit im Haushalt anpacken würde. Ich mache ALLES alleine. Sein Tagesablauf: zwischen 8:30 und 9 Uhr steht er auf, Frühstück bis ca. 10 Uhr, Computer spielen 1-2 Stunden, einkaufen, ab 12 Uhr nur noch auf der Couch sitzen bis abends 23 Uhr.

Die Möbel, außer Schlafzimmer, sind alle von mir angeschafft worden. Da er nicht mit Geld umgehen kann, ist sein Konto auch dementsprechend überzogen. Ich habe ihn mehrmals darauf hingewiesen, dass ich nicht aus sozialen Gründen geheirat habe, und damit er ein Dach überm Kopf hat. Ich habe die Schnauze gestrichen voll.
Ich bat ihn, sich eine eigene kleine Wohnung zu suchen, wo er dann schalten und walten kann, wie er will.

Wenn ich ihn rausschmeiße, wie sieht das mit den Möbel aus? Wie sieht das mit seinen Schulden aus? Muss ich eventuell noch dafür mit bezahlen?
Wie gesagt, ich habe die Schnauze voll, und möchte mein restliches Leben noch einigermaßen ruhig genießen. Was kommt auf mich zu?

Bitte um Entschuldigung für den langen ausführlichen Bericht.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Na ja, so lang war der Bericht ja nun auch wieder nicht. Aber leider etwas unpräzise. Deshalb auch eine relativ unpräzise Antwort.

Für seine Schulden haftest Du nicht. Möbel, die vor der Ehe angeschafft worden sind, gehören dem, der sie bezahlt hat. Für Anschaffungen in der Ehe, da muss man sich einigen, oder sie werden durch Gerichtsentscheid zugewiesen.

Einfach rausschmeissen, das geht so nicht. Entweder, Du ziehst aus, oder aber Du beantragst die Zweisung der vormals gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung bei Gericht. Ob das funktioniert, das wissen wir nicht, weil wir ja auch nicht wissen, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.

Wie wärs mit einem Anwalt? Ist ja wohl ein größeres Paket, was abgearbeitet werden muss.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rena48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die erste Antwort. Mietvertrag wurde von beiden unterzeichnet. Was ich vergessen habe zu erwähnen, ist, dass wir bei Eheschliesung einen notariellen Erbvertrag abgeschlossen haben. Der beinhaltet unter § 2 Unterhaltsrecht, dass wir beide bei einer Scheidung auf jeglichen Unterhalt und Versorgungsausgleich einschlieslich des Notbefarfs gegenseitig in der Vergangenheit sowie Zukunft verzichten.
Aber ich glaube es wird das Beste sein, mal einen Anwalt zu konsultieren.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,,

Ihr seid 14 Jahre verheiratet, Bei einer Scheidung wird auch die Zeit bis zur

Regelaltersrente (ab Hochzeit) in den Versorgungsausgleich gehen.

lg
edy

Signatur:

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sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#4
 Von 
rena48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,,

Ihr seid 14 Jahre verheiratet, Bei einer Scheidung wird auch die Zeit bis zur

Regelaltersrente (ab Hochzeit) in den Versorgungsausgleich gehen.

lg
edy

Das ist aber nach meinem Wissen mit dem Notarvertrag, § 2 unterbunden. Habe den Text aus dem Vertrag ja oben bereits gelistet.
Nur mit dem Mietvertrag könnte ich Probleme bekommen, wenn ich ihn rausschmeiße, aber wie sieht es aus, wenn er freiwilig geht?

-- Editiert von rena48 am 24.05.2017 13:46

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Sie haben doch auf den Versorgungsausgleich verzichtet. Nur, ich sehe ein Problem. Wenn Männe sich nicht selbst ernähren kann, Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss, dann ist der gegenseitige Verzicht letztlich für die Füße.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,
sorry hatte ich überlesen.

Zitat (von rena48):
Das ist aber nach meinem Wissen mit dem Notarvertrag, § 2 unterbunden.


lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rena48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Sie haben doch auf den Versorgungsausgleich verzichtet. Nur, ich sehe ein Problem. Wenn Männe sich nicht selbst ernähren kann, Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss, dann ist der gegenseitige Verzicht letztlich für die Füße.

wirdwerden

Oh ha, danke für den Tipp, muss mir also wirklich mal anwaltliche Auskunft einnehmen. Auf der anderen Seite, vielleicht lernt ja dann mit seinem Geld um zugehen, oder er bemüht sich wieder um einen Nebenjob. Ansonsten soll er seine Waffen verkaufen, dann hat er wieder Geld.
Trotzdem noch mal vielen Dank an Alle hier, es hat mir sehr gut getan, eure Ratschläge zu hören. Nächster Weg für mich ist nun ein Anwaltsbüro
Grüße
rena48

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Das klingt sehr vernünftig.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von rena48):
Auf der anderen Seite, vielleicht lernt ja dann mit seinem Geld um zugehen, oder er bemüht sich wieder um einen Nebenjob.


Das zieht sowieso nur, wenn er ein Einkommen hat was zum Leben nicht ausreicht.
Wenn er ein ausreichendes Einkommen (Rente) hat, damit aber einfach nicht umgehen kann, ist es alleine sein Problem.

Zitat (von rena48):
Nur mit dem Mietvertrag könnte ich Probleme bekommen, wenn ich ihn rausschmeiße, aber wie sieht es aus, wenn er freiwilig geht?


Erstes Problem: Sie können den Kerl nicht rausschmeißen!
Zweites Problem: Er steht im Mietvertrag, ob der Vermieter zustimmt Ihren Mann daraus zu entlassen ist offen.

Können Sie (oder Ihr Mann) die Wohnung denn alleine unterhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
rena48
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von rena48):
Auf der anderen Seite, vielleicht lernt ja dann mit seinem Geld um zugehen, oder er bemüht sich wieder um einen Nebenjob.


Das zieht sowieso nur, wenn er ein Einkommen hat was zum Leben nicht ausreicht.
Wenn er ein ausreichendes Einkommen (Rente) hat, damit aber einfach nicht umgehen kann, ist es alleine sein Problem.

Zitat (von rena48):
Nur mit dem Mietvertrag könnte ich Probleme bekommen, wenn ich ihn rausschmeiße, aber wie sieht es aus, wenn er freiwilig geht?


Erstes Problem: Sie können den Kerl nicht rausschmeißen!
Zweites Problem: Er steht im Mietvertrag, ob der Vermieter zustimmt Ihren Mann daraus zu entlassen ist offen.

Können Sie (oder Ihr Mann) die Wohnung denn alleine unterhalten?

Ich kann die jetzige Wohnung alleine halten, da ich sehr sehr sparsam bin. Von seiner Rente könnte !!! er leben zumindest sich eine kleine Wohnung leisten.. Aber vielleicht zieht er ja freiwillig aus, hat er ja bei der letzten Diskussion zumindest angekündigt.
Vielen Dank

-- Editiert von rena48 am 24.05.2017 16:00

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